Jeder Angestellte, der einen Firmenwagen auch privat nutzt, jeder Geniesser von etwaigen „besonderen Leistungen“ der Firma kennt diesen Ausdruck: Geldwerter Vorteil.
Als Sachbezug bezeichnet man im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht solche Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und der als Entgelt für das Erbringen der Arbeitskraft gewährt wird. Die Sachbezüge können wiederkehrend als laufender Arbeitslohn oder einmalig aus besonderem Anlass gewährt werden.
Die werden allgemein auch als geldwerter Vorteil, Sachleistung, Naturalleistung oder zusätzliche Leistung bezeichnet.
beschreibt Wikipedia diesen Begriff.
Ich habe da mal eine Frage: Wenn der Chef der Deutschen Bahn AG (dieser Mehdorn) Resourcen der Bahn nutzt um eine Person zu ermitteln, die ihn (als Privatperson!) der Steuerhinterziehung bezichtigt, muss Herr Mehdorn dann die genutzten Resourcen (auch ein externes Unternehmen war ja wohl involviert..) bezahlen? Hat er eine Quittung für diese Zahlung? Oder hat er da einen geldwerten Vorteil erlangt, den er zu versteuern hat?
Und wenn der Herr Mehdorn, diesen geldwerten Vorteil NICHT versteuert hat, dann ist dies doch Steuerhinterziehung, oder? Ist die Finanzbehörde da eigentlich schon dran? Wird das geprüft?