Notstand und Schweinepanik

Die Schweinegrippe, der börsiale Glückfall für Roche, die dank Tamiflu nun wohl den Umsatz deutlich steigern können. Was aber bedeutet dieses ganze Gerede von Notstand und anderen panikverursachenden Begrifflichkeiten?

Zuerst einmal bedeutet die „Vorbereitung auf einen Notstand“, dass sich zuständige Stellen kurzschliessen und konkrete Verhaltensweise und Zusammenarbeit bezüglich einer akuten Bedrohungslage vorbereiten. Eine Bedrohung ist aber noch lange nicht der eingetretene Fall.

Wer – wie ich – in Norddeutschland wohnt hat sich lange mit Hochwassern und Sturmfluten arrangiert. Wenn das Seewetteramt eine Sturmflut vorhersagt, werden die Notfallpläne aus den Schubladen geholt und man bereitet sich auf eine eventuell (oder sehr wahrscheinlich) eintreffende Sturmflut vor. Zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Tropfen Wasser über die Deiche gelaufen und es ist auch noch kein Lebewesen in konkreter Gefahr. Man bereitet nur vor – man ist bereit, FALLS etwas passiert.

Sowas ist allerdings für die Medien total unspannend. Medial machen sich Überschriften wie „Notfall“, „Katastrophe“ und ähnliches viel besser. Man schürt Panik beim Leser um bloss sicherzustellen, dass der Leser hungrig nach weiteren Informationen giert und auch morgen wieder die Printausgabe kauft, oder zwischenzeitlich die Onlineausgabe aufruft.

Sachlich argumentieren ist langweilig. Bringt keine Leser. Das hat auch Frau von der Leyen begriffen, diese Rethorikbombe die darauf spezialisiert zu sein scheint, es mit Fehlinterpretationen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu kommen und ihre (oder doch nur Schäubles?) Pläne umzusetzen.

Also Leute, bleibt ruhig. Panik ist, wenn ich sage „Panik“ und genau DAS tue ich im Falle Schweinegrippe nicht.

Wenn wir aber über Internetzensur reden, dann achtet auf meine Lippen und haltet euch die Ohren zu, denn zu diesem Stichwort schreie ich es herauf:

PANIK!

Internetsperre kann auch konkreten Datendiebstahl bedeuten

Über die Mailingliste des AK gegen Internetzensur brachte mich Christian von Mogis auf einen nicht uninteressanten Gedankengang. WENN z.B. die unter der Domain „zu_sperren.de“ sowohl unter „www.zu_sperren.de“ als auch unter (ohne www.) „zu_sperren.de“ in der Sperrliste auftaucht, hat die IP-Adressänderung der Provider-DNS noch ganz andere Folgen.

Typischerweise läuft unter der Domain ja nicht nur der Webserver, sondern auch noch ganz andere Dienste sind dort meist verfügbar – so z.B. auch ein Mailserver. Was aber kann das zur Folge haben? Nehmen wir das Beispiel einer privaten Webseite, die unter einer „Namensdomain“ läuft, wie auch diese Webseite hier. Der Mailserver dieser Domain ist meistens unter der Domain selbst zu erreichen – ohne mail. smtp. oder ähnliches davor. Das hat zur Folge, dass auch Mails per Provider-DNS an eine andere IP-Adresse umgeleitet werden. Der absendende Mailserver fragt nach welcher Server für die entgegennahme der Mails zuständig ist und bekommt dann eben die IP-Adresse des Stopp-Servers als Antwort. Genau dorthin wird er also versuchen Mails an die Domain „zu_sperren.de“ zuzustellen. Mit ein wenig technischem Geschick ist es dann möglich jedwede mail an „zu_sperren.de“ auf dem Stoppserver entgegen zu nehmen.

Man kann solange darüber diskutieren, wie diese Mail ausschliesslich den Betreiber des Servers betreffen. Strafbar (solange Sippenhaft noch nicht eingeführt ist) wird es, wenn auch Mails von Unbeteiligten durch dieses Vorgehen entweder nicht zugestellt oder sogar Mails von Unbeteiligten (dieses können auch Familienangehörige – Eltern, Geschwister und ähnliches sein) an einen fremden Server zugestellt werden und dort eventuell gesichtet werden.

Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass sich unsere Gesetzgebenden Vollhonks nicht ANSATZWEISE über die Folgen ihres Handelns informieren. Und solch kurzfristig agierende Menschen bestimmen ebenfalls über die Lagerung von Atommüll, definieren wie gefährlich Gentechnologie und über andere höchstkomplexe Themen. Ganz zum Schluß wundert es mich nicht wirklich, zeigt sich doch gerade bei Betrachtung der Kosten für die Atommüllendlager und ähnliches, wie kurzfristig „dort oben“ nachgedacht wird.

Von der Leyen macht ernst – SIE kriminalisiert uns alle und pervertiert die Demokratie

Wie ich bereits schrieb, kann das Gesetz zur Eindämmung der Kinderpornografie im Internet (Internetsperre) hervorragend benutzt werden um ahnungslose Internetbenutzer zu kriminalisieren. Das meine Ahnung (die mich irgendwie an Fletchers Visionen erinnern) nicht an den Haaren herbei gezogen sind, bestätigt jetzt Ulrich Staudigl (Sprecher im Bundesjustizministerium) bei Heise:

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein „aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht“. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn „den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen“.

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: „Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.“

An dieser Stelle wurde ich an Machtergreifungen und manipiulierte Wahlen erinnert. Ja, liebe mitlesenden Schüler: Es ist wichtig in der Schule aufzupassen, denn aus der Geschichte zu lernen heisst für die Zukunft gerüstet zu sein. Was könnte ein boshafter Mensch mit solch einem Werkzeug realisieren?

Man könnte zum Beispiel vor der Wahl der Betriebsrates eine gefälschte Mail versenden, in welcher die Gewerkschaft den Aktivisten dieser Wahl einen Link zukommen lässt:“Hier bekommt ihr letzte Informationen über die morgige Wahlveranstaltung“. Und Ruckzuck schnappt die falle zu: Mittels anonymer Anzeige wurde auf einen Kinderpornoring im Hause (nennen wir es mal..) Leidel hingewiesen, welchen es zu überwachen gilt. Ergebnis: Die Aktivisten werden – während der anstehenden Wahl – für 24 Stunden OHNE richterliche Verfügung vorläufig festgenommen. Eine betriebsratswahl findet nicht statt.

Was es für einen Politiker bedeuten kann ( so 2-3 Tage vor der Wahl), wenn er in den Verdacht gerät ein Kinderporno-Konsument zu sein, kann man aus dem Fall Tauss lernen. Die Springerpresse lässt ihre journalistischen Kettenhunde los und der Wahlerfolg ist gerettet.

Die Büchse der Pandora: Von der Leyen will sie öffnen, diese Frau bei der man mal überprüfen sollte, ob ihre 7 Kinder genügend Mutterliebe bekommen, oder ob sie die Aufgabe der Mutter an etwaige Angestellten delegiert, weil sie „wichtigeres“ zu tun hat, als mit ihren Kindern Ausflüge zu machen, ihnen Essen zuzubereiten und sich um deren Hausaufgaben zu kümmern.