Spiegel-Interview mit von der Leyen. Ehrliche Worte, man muss sie nur verstehen.

Im Spiegel findet sich ein Interview mit Frau von der Leyen, das ich – als alter Querleser – äusserst spannend finde, denn unsere Familienministerin zeigt dort offen einige Ansichten und Vorgehensweisen, die ich schon lange sah deutlich auf.

Erst ist Schulterzucken da, dann gibt es kübelweise Kritik, aber dann stellen wir gemeinsam fest: Da ist ein Problem, wir müssen handeln. Es mag unterschiedliche Wege geben, aber im Ziel sind wir einig. Und jetzt ist das Gesetzesverfahren da. So wird das auch bei diesem Thema sein. Ich nehme dabei zwar die Bedenken aus der Petition ernst, weiche aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab.

Erst gibt vdL zu, dass es Kritik und unterschiedliche Wege geben mag, aber am Ende weicht Sie keinen Millimeter von ihrem Ziel ab: Und ihr Ziel sind die Sperren. Denn nur mit der Umsetzung der Sperren kann sie sich ihr persönliches „Internet-Denkmal“ (aka chinesische Mauer) erreichten.

Ich halte für richtig, klare Gesetze in einem Land zu haben. Wir sprechen nur über den Straftatbestand der Kinderpornografie, der geregelt ist im Paragraf 184b StGB. Und dieser Straftatbestand muss nicht täglich durch einen Richter noch einmal wiederholt werden.

Es müssen also Straftatbestände – in dem Bild von Frau vdL – nicht mehr täglich von einem Richter wiederholt werden? Was werden die überarbeiteten Richter in all den Strafverfahren dazu sagen? Urlaub einreichen? Denn JEDE Straftat wird erst durch ein Gesetz zu einer Straftat. Ob aber im Einzelfall eine Straftat vorliegt, entscheidet bis jetzt immer noch ein Richter. Und genau an der Stelle fehlt es einer Ministerin (das darf man NIE vergessen!) an Verständnis für unser Rechtssystem mit seiner Gewaltenteilung!

Spiegel: Wobei die meisten Kontakte nicht per WWW, sondern per Mail gewesen sein dürften…

Von der Leyen: …die auf verbotene Seiten verweist.

Liebe Frau vdL: WENN per Mail ein Link geschickt wird und in diesem eine IP-Adresse und kein Hostname angegeben ist, können Sie sich ihre gesamte Internetsperre durch DNS-Manipulation direkt in die Haare schmieren! Wenn man cvon etwas keine Ahnung hat ….

Wir möchten, dass in Zukunft zugleich immer Interpol verständigt wird, die in 160 Staaten dieser Welt vertreten sind. Das BKA wird das diese Woche in der Interpol-Tagung einbringen.

Interpol…… Ein einfaches Whois (Bitte googlen Frau vdL) ermöglicht es den ermittelnden Beamten DIREKT denjenigen zu kontakten, auf dessen Server die Inhalte liegen. Aber um auf diese Idee des  „kurzen Dienstweges“ zu kommen, müsste man sich mit dem Thema wenigstens ansatzweise beschäftigt haben und nicht (so kommt es mir wirklich vor) als Strohfrau des Bundesinnenministers und diverser Lobbyisten durch die Gegend laufen.

Mir ist wichtig, dass ein BKA-Beamter bei jeder einzelnen Seite überprüft, ob der Inhalt nach deutschem Recht strafbar ist.

Frau vdL bitte 100x an die Tafel schreiben: Nach deutschem Recht ist ein POLIZEIbeamter (und nichts anderes sind BKA-Beamte) weder befugt noch befähigt, eine Strafbarkeit festzustellen. Er kann einen VERDACHT haben und aufgrund dessen agieren. Die Feststellung einer Straftat benötigt immer noch des Richters.

SPIEGEL ONLINE: Eine Kontrollinstanz bedeutet aber doch nicht, dass, wenn eine Seite gesperrt wird, der Betreiber informiert wird.

Von der Leyen: Nein, denn im Prinzip merkt man es ja sofort. Denn wenn man die Seite anklickt, kommt das Stoppschild.

Aha, diejenige, die wirklich SOFORT die Seite abstellen könnten (namentlich Hoster, Contentprovider und Rechenzentren) müssen nun also täglich alle Rechner/Domains abgrasen, die bei ihnen gehostet sind? Und wer bezahlt das?Frau vdL: Ich arbeite in einem Rechenzentrum und ich versichere ihnen, dass dieses nicht umsetzbar ist. Sollte aber ein BKA-Beamter bei uns anrufen und uns mitteilen, dass auf einem der Kundenserver illegale Inhalte verfügbar gemacht werden, ist der betreffende Content innerhalb von Minuten nicht mehr erreichbar.

SPIEGEL ONLINE: Ende März kam von der EU der Entwurf eines Richtlinienvorschlags, der auch in diese Richtung zeigt. Da steht der Richtervorbehalt drin.

Von der Leyen: Entschuldigen Sie mal, haben Sie eine Vorstellung über die Zahl und die Geschwindigkeit, mit der Kinderpornoseiten verbreitet werden? Und Sie meinen, es führt zum Ziel, wenn in jedem einzelnen Fall ein Richter entscheidet: Ja, es ist 184b. Wir haben einen scharf umrissenen Straftatbestand im Gesetz, dazu sind Gesetze da.

Auch Diebstahl und Gewaltverbrecher werden dann in naher Zukunft – nach Vorstellung von Frau vdL – direkt von den ermittelnden  Beamten mittels standrechtlichem Feststellungsverfahren abgeschlossen und nach Verfahrensverfügung 08/15 mittels Einweisung in Vollzugsanstalten geahndet. Ist ja alles in Gesetzen definiert, nicht wahr?

Der allerletzte Teil ist so wunderschön, den möchte ich mir am liebsten hinter Glas an die Wand hängen:

SPIEGEL ONLINE: Werden Sie die Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode durchbekommen?

Von der Leyen: Ich bin zuversichtlich. Man stelle sich die Alternative vor.

SPIEGEL ONLINE: Zum Beispiel: Sinnvolle, zielgerichtete Ermittlungsarbeit?

Von der Leyen: Bitte, jetzt nicht wieder alles von vorne.

In diesem Sinne. Wieso muss ich bei Frau vdL  und dem Thema gewaltenteilung gerade wieder an das Grundgesetz denken:

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

Mittlerweile Standard: Der Link zur Petition gegen Internetsperren

Ermittle niemals gegen reiche Kriminelle

Schwarzfahrer, Ladendiebe, Musikkopierer und Globalisierungsgegner, DAS sind diejenigen, gegen die ein Staatsanwalt ermitteln darf. Aber doch bitte nicht gegen die Witschaftsmächtigen, nur weil sie ein paar Milliönchen an hinterzogenen Steuergeldern (Geld das der Allgemeinheit – UNS – zusteht) an der Steuer vorbei transferiert haben. Sowas darf man nicht, dann wird man wie Margrit Lichtinghagen gemobbt und seines Postens enthoben.

Die Welt schreibt:

Die Ermittlerin und Zumwinkel-Anklägerin Margrit Lichtinghagen gibt auf. Lichtinghagen ziehe damit die Konsequenz aus den persönlich für sie belastenden Querelen innerhalb der Bochumer Staatsanwaltschaft, hieß es. Die Anklägerin wird stattdessen eine Aufgabe an einem Amtsgericht übernehmen.

Tja, das dürfte für das Jahresendgeschäft der Champagnerhersteller ja noch gerade rechtzeitig gekommen sein, und so manche Dame des Hauses darf auf einen blutigen Pelzmantel extra hoffen.

Die Zeit bemerkt:

Die gegen sie erhobenen Vorwürfe hätten sich unterdessen als nicht so gravierend erwiesen, dass sie „sofortige dienstrechtliche Maßnahmen“ rechtfertigten. Die Prüfung der Vorwürfe werde dennoch fortgesetzt.

Ja, die Vorwürfe sind nicht gravierend, aber haben ihr Ziel erreicht. Wer hat eigentlich die Macht in diesem Staat? In der Schule lernte ich etwas, das von den Lehrern Gewaltenteilung genannt wurde: Legislative, Exekutive und Judikative. Wo ist das die Übermacht im Staat angesiedelt: Das Kapital. Steht diese Macht über allem? Egal ob Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, Subventionen, Eindämmung von Abgasen etc. pp..

Der alte Spontispruch: „Ihr da Ohm macht ja doch Watt ihr Volt“ bezieht sich nicht mehr auf die Politik.

Manchmal funktioniert das Rechtssystem noch

Unser Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr seine Existensberechtigung nachgewiesen – ein Hoch auf die Gewaltenteilung!

HURRA, die Vorratsdatenspeicherung ist – per Eilentscheidung! – weiter eingeschränkt worden. Als Hintergrund sieht die FAZ die Polizeigesetze in Bayern (ach…) und Thüringen. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nutzung der Verbindungsdaten weiter ein (Zitat FAZ):

Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun – ähnlich wie bei den Ermittlungen wegen bereits begangener Straftaten – auf gravierende Fälle beschränkt. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet.

Die Süddeutsche schreibt:

Bereits im März hatte der Erste Senat eine einstweilige Anordnung gegen das sogenannte Telekommunikationsgesetz erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung regelt. Diese Eilverfügung wurde nun verlängert und erweitert. Bis zu einem endgültigen Urteil der Karlsruher Richter gilt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nur mit Einschränkung.

Die Welt schreibt dazu:

Dies (Die Landespolizeigesetze in Bayern und Thüringen – Anm. des Autors) verletze das „Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs“ der Bürger.

Siehe auch Fefe, Isotopp

NOCH gibt es Hoffnung für eine Restfreiheit der deutschen Bürger, Steuerzahler und nicht zuletzt Wähler!