Früher Eilverfahren, heute Eildurchsuchung

Manchmal frage ich mich, warum ich das Lawblog in meinem Feedreader habe. Ist es wegen etwaiger Anregung des Magen-Darm-Traktes? Kotze ich zu wenig?Nene, nicht weil Udo so ein übler Mensch ist, oder so hirnrissiges zeugs schreibt. Er dokumentiert ja nur…

Was er da wieder „aus dem Ärmel schüttelt“ ist der Klopfer:

Um 0.15 Uhr rief die Polizei beim Bereitschaftsstaatsanwalt an. Sie unterrichtete ihn über eine Festnahme und wollte die Erlaubnis, die Wohnung des Beschuldigten zu durchsuchen. Der Staatsanwalt rief bei der diensthabenden Eilrichterin an. Aber ihr Handy “war ausgeschaltet”, so hielt es der Staatsanwalt schriftlich fest. Er ordnete die Durchsuchung selbst an, wgen “Gefahr im Verzuge”.

Da war wohl jemand deutlich vorschnell. Die Frage drängt sich auf, ob überhaupt der versuch unternommen mit der Richterin Kontakt aufzunehmen. Man darf dabei nicht vergessen, dass es natürlich im Interesse des Staatsanwaltes ist, soviel wie möglich über den Verdächtigen in Erfahrung zu bringen. Verdächtig -> Hausdurchsuchung. Ohne regulierendes Element. TOLLE Wurst!

Anschlag auf Free Flow Of Information

Wenn etwas im Internet recherchierbar ist, so ist das OK und frei. Sollte aber jemand Informationen zusammentregen und lesbar einen allgemeinverständlichen Artikel daraus schustern, so hat dies eine Hausdurchsuchtung zu Folge. Wie heute Morgen bei Burks:

“Der Beschuldigte steht in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Ihm wird vorgeworfen, im Internet über den Link www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 unter der Überschrift “Rezepturen diverser Explosivstoffe” eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts verhältnismäßig [sic], insbesondere sind mildere Maßnahmen zur Erreichung des Untersuchungszieles beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.” Unterschrieben von Ebsen, Richter am Amtsgericht Tiergarten.

Tja liebe Blogger, ab sofort nur noch Karnevals- und Handtaschenthemen, bloss nichts Inhaltliches. Könnte sonst gefährlich werden.

Ich warte auch schon darauf, dass hier bei mir durchsucht wird. Ich bin mir nur noch nicht sicher, was dann der Grund sein wird „Grober Unfug“, „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder was auch sonst sich Richter, Staatsanwälte und sonstige typische Verdächtigenerkenner so einfallen lassen.

via Fefe

Bemerkenswerter Beistand für Gegner der Online-Durchsuchungen

Der Ex-Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) und frühere Justizstaatsekretär Hansjörg Geiger bewertet den Entwurf für die Novelle des Gesetzes fürs Bundeskriminalamt als verfassungswidrig.

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