Immer noch eine Salamischeibe von Datenschutz und Freiheit abschneiden

Als nächstes haben „Sie“ also die Bewegungsprofile der Autofahrer im Visier. Ich frage mich ja wirklich, wie lange die Datensammler rummurren mussten, bis endlich jemand auf diese grandiose Idee des Aufweichens des Datenschutzes kam:

Raser sollen auch in Deutschland durch die umstrittene Radar-Streckenkontrolle ausgebremst werden. Der 47. Verkehrsgerichtstag in Goslar sprach sich nach heftigen Diskussionen für einen Test auf einem besonders gefährlichen Autobahnabschnitt aus.

schreibt die Tagesschau. Was da verharmlosend und wahrheitskaschierend „Radar-Streckenkontrolle“ genannt wird, ist nichts anderes, als die Fremdnutzung der bundesweit installierten Kameras zur Mautdatenerfassung. Heissa, wie genial. Das Mautkonsortium „Toll Collect GmbH“ – bestehend aus Deutschen Telekom (45%iger Gesellschafteranteil), Daimler AG (45%; über Daimler Financial Services; die Daimler AG firmierte damals noch als DaimlerChrysler AG) und der französischen Cofiroute (Compagnie Financière et Industrielle des Autoroutes, 10%)  (Quelle Wikipedia) – kriselt schon seit einer längeren Weile und verdient nicht wirklich das Geld, das man erhoffte. Schon länger wird versucht einen Dual-Use, hat man ihn jetzt?

Die Nutzung der Mautüberwachung für „Geschwindigkeitskontrollen“ könnte sowohl Toll Collect als auch den Überwachungsfans Freudentränen in die Augen treiben. „Raser“ mit Tickets versehen, Toll Collect mit Einnahmen versorgen und so nebenbei kann man auch mal – so eben – rasterfahnden, wenn einem danach ist.

DAGEGEN! Auch als derzeitiger Nicht-Autofahrer!

Aktion: Hilf dem Schaeuble

Nutzt DECT-Telefone, so erspart ihr den Abhörern viel Geld, dass ihr letztendlich über eure Steuern selber zahlen müsst.

Frontal21 hat einen wunderschönen Bericht, wie einfach und technisch unaufwendig das Abhören von DECT-Telefonen ist herausgebracht. Besonders diese Passage finde ich schön:

Eine gesetzlich erlassene Informationsverpflichtung könnte leicht Abhilfe schaffen, meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Doch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium sieht keinen Handlungsbedarf. Auf Nachfrage von Frontal21 heißt es, dass auf Sicherheitsstandards bisher „mit Rücksicht auf die Förderung des Wettbewerbs“ verzichtet wurde.

Back to the roots. Holt das gute alte Kabeltelefon wieder raus, oder telefoniert gleich übers Internet (natürlich verschlüsselt!!) – ist auch preiswerter.

Dank an netzpolitik.org

Der Wert des Datenschutzes

Die Frage, wie hoch die Strafe für den widerrechtlichen Verkauf von sechs Millionen Adressen ist, hat das Amtsgericht Münster jetzt geklärt. Laut Spiegel (Heise berichtet vorab) wird der Straftäter mit einer Geldstrafe von €900 belegt. DAS ist doch mal ein Mass für den Wert unserer privaten Daten. Wahrscheinlich hat das Münsteraner  Amtsgericht schon mal wohlweislich das Strafmass niedrig angesetzt um bei zukünftigen Klagen gegen die Telekom dafür zu sorgen, dass etwaige Dividendenzahlungen nicht beeinträchtigt werden.

Laut Focus hat der Täter diese Daten für €850,- an die Verbraucherzentrale verkauft, bei jedem Marketingladen hätte der Datendieb ganz sicher den zehnfachen bis hundertfachen Preis erhalten können.  €900 Strafe für 6.000.000 Kundendatensätze sind €0,00015 pro Datensatz oder aber €0,14 pro eintausend Datensätze. Das zeigt uns, wie ignorant sich der Gesetzgeber (der bestimmt schliesslich in welchem Rahmen sich das Strafmass der Gerichte zu bewegen hat) gegenüber unseren Rechten verhält.