SIEG für die Demokratie! Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“

Wie Sueddeutsche:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.

Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FAZ:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.

Spiegel:

Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.

schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.

Jetzt sind wir alle verdächtig

Ab sofort darf das BKA auch „vorbeugend ermitteln“. So nach dem Motto: „Der sieht komisch aus, lass den mal überwachen, wer weiss ob der nicht irgend etwas übles vor hat“. 🙁 Das BKA-Gesetz ist vom Bundesrat mit 35 zu 34 Stimmen angenommen worden. Ein Meilenstein bei der Demontage der FREIHEITLICH demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Das der Bundesdemokratieabschafferinnenminister (laut FAZ) sagt:

„Ich bin ganz sicher, dass dieses Gesetz in allen Punkten dem Grundgesetz entspricht“

wundert wohl keinen mehr. Die Hoffnung liegt nun auf dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (und anderen), die von dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz prüfen lassen wollen.

Manchmal funktioniert das Rechtssystem noch

Unser Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr seine Existensberechtigung nachgewiesen – ein Hoch auf die Gewaltenteilung!

HURRA, die Vorratsdatenspeicherung ist – per Eilentscheidung! – weiter eingeschränkt worden. Als Hintergrund sieht die FAZ die Polizeigesetze in Bayern (ach…) und Thüringen. Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Nutzung der Verbindungsdaten weiter ein (Zitat FAZ):

Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun – ähnlich wie bei den Ermittlungen wegen bereits begangener Straftaten – auf gravierende Fälle beschränkt. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet.

Die Süddeutsche schreibt:

Bereits im März hatte der Erste Senat eine einstweilige Anordnung gegen das sogenannte Telekommunikationsgesetz erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung regelt. Diese Eilverfügung wurde nun verlängert und erweitert. Bis zu einem endgültigen Urteil der Karlsruher Richter gilt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nur mit Einschränkung.

Die Welt schreibt dazu:

Dies (Die Landespolizeigesetze in Bayern und Thüringen – Anm. des Autors) verletze das „Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs“ der Bürger.

Siehe auch Fefe, Isotopp

NOCH gibt es Hoffnung für eine Restfreiheit der deutschen Bürger, Steuerzahler und nicht zuletzt Wähler!