Zivilcourage

Die Geschichte und sogar ein Video gibt es…

Tja, da ist doch ein Überfall mal so richtig ins Höschen gegangen. Der Shopblogger sollte überfallen werden, aber der Täter hat die Ernsthaftigkeit seine Vorhabens gegenüber den Mitarbeitern des Shopbloggers nicht vermitteln können und musste wieder abziehen.

Ich denke, dass die Anweisung: „Bei Überfall blind die Bedingungen erfüllen“ _auch_ kontraproduktiv im Bereich soziale Erziehung ist. Ein Täter wird letztendlich ermutigt, seine Tat umzusetzen, da er sich darauf verlassen kann, dass er ungehindert das Ziel seiner Tat erreicht.

Natürlich hat die körperliche Unversehrtheit eines JEDEN Menschen absolute Priorität, aber deshalb die Zivilcourage komplett auszuschalten halte ich für einen Fehler.

Als „logische“ Folge des „aushändigen ohne jegliche Gegenwehr“ müsste ich einem Dreijährigen, der mit einer offensichtlichen Wasserpistole vor mir steht mein Portemonaie aushändigen. Ein Ohrfeige erscheint mir dort angezeigter

Guantanamo auch nach US-Recht rechtswidrig

ENDLICH hat ein US-Gericht der US-Regierung erklärt, dass es keinen rechtsfreien Räume gibt.

Die Frage, die ich mir stelle ist, ob das nicht auch mit dem Ende der Bush-Ära zu tun hat, ob er (resp. seine Falken) nun nicht mehr den Druck aufbauen und mit Lügen arbeiten. Soll so Bush zum Abgang ermöglicht werden zu sagen „In meiner Amtszeit wurde Guantanamo befriedet“. Schliesslich scheint Bush derzeit massiv daran interessiert zu sein, den Historiker einen erfolgreichen Staatslenker diktieren zu wollen.

Ein schwerer Schlag gegen die Abmahnindustrie

Dem Heiseticker ist zu entnehmen, dass das Landgerichts Frankenthal eine Entscheidung traf, die für Hoffnung aber gewiss auch für ein kleines nachbeben sorgen wird:

„Dynamische Adressen haben einen relativen Personenbezug“, heißt es in der Begründung. Ohne die Auskunft des Providers seien die vom Antragsteller ausgespähten IP-Daten „ein technisches und rechtliches Nullum, mit dem niemand etwas anfangen kann“. Erst die begehrte Auskunft führe zur Individualisierung und damit zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses.

Damit wird die Bewertung des Bundesverfassungsgerichtes

„eine Übermittlung von erhobenen Telekommunikationsdaten vom Anbieter der Telekommunikationsdienstleistung an staatliche Behörden nur dann in Betracht, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat ist.“

gewürdigt und die Luft für die Abmahnanwälte und die dahinterstehende Industrie wird dünner.