wird heute gerade – via SPON – wieder einmal aus Spanien gemeldet: Unschuldig verurteilt.
Abgesehen davon, dass eine Strafe auch immer einen Rachefaktor enthält und die Strafanstalten (vulgo Gefängnisse) aus kleinen Ganoven gern grosse Straftäter züchten (aufgrund des Überlebenswillens unter Straftätern), kann man selbst nach 13 Jahren einen unschuldig Verurteilten wieder freilassen. Das – wie in dem aktuellen Fall – 13 Jahre ungerechtfertigte Haft sicherlich eine verdammt harte Zeit sind und man dem Unschuldigen 13 Jahre seines Lebens nicht so einfach in die Hand drücken kann, steht ausser Frage. Aber man kann aus der Haft entlassen.
Ein Unschuldsbeweis 1 Minute nach Vollstreckung der Todesstrafe aber, lädt eine Schuld auf alle Beteiligen, die nie getilgt werden kann.