Ja, in dem Moment wo ihr diese Zeilen lest, könntet ihr euch schon strafbar gemacht haben!
Denn wenn dieses Picture nun kinderpornografisch wäre, wäre die Strafbarkeit eures Handels nach Ansicht des Hamburger Oberlandesgericht bereits vollzogen.
Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg am Montag und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts auf.
Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung. (Süddeutsche)
Ja, das Internet ist eben ein äusserst gefährliches Pflaster. Vielleicht mache ich ja (wie die Datenkopierer aus dem Schweizer Bankenumfeld) einen Deal: Ich biete Anscheinskinderpornografie an und melde jegliche Zugriffe aus Deutschland an die Staatsanwaltschaft.