Demonstrationsfreiheit

Tja, die Bayern haben den Grundstein ja schon gelegt, indem sie das Versammlungsgesetz dahingehend änderten, dass eine Versammlung (vulgo Demonstration) 72 Stunden vorab angemeldet werden muss und die Teilnehmer dann von der Ordnungsmacht gefilmt werden dürfen.

Die Tagesschau berichtet nun unter der Überschrift „Keine Chance auf legale Proteste“, wo dies hinführen kann:

Nahezu täglich gibt es derzeit in Peking Proteste – insbesondere gegen Chinas Tibet-Politik. Auch heute wurden vier ausländische Aktivisten festgenommen, weil sie illegal demonstrierten. Alle Anträge für legale Aktionen wiesen die Behörden bislang ab

und

Die Chinesen selbst müssen schwere Repressalien fürchten, wenn sie bei Protesten in die Gewalt der Sicherheitskräfte geraten oder legale Aktionen beantragen

Tja, gebt dem Staat Macht und er wird diese missbrauchen. Vertraut irgendjemand dem Beckstein und seinen Schergen?

Tritt Innenminister Schaeuble zurück?

Die Tagesschau meldet:

Angesichts des Missbrauchs persönlicher Kundendaten will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Experten aus Politik und Wirtschaft zu einem Spitzengespräch einladen

Aber nein, wir werden dem „Herrn“ Schaeuble weiterhin zuschauen können, wie er unsere Menschenrechte und unsere Freiheit mit Füssen tritt, denn es geht nur um Kunden– und nicht um Bürgerdaten. Weil die Mitarbeiter des Staates ja unfehlbar sind und im Gegeensatz zu den Mitarbeiter von Unternehmen immun gegen die Versuchung sich durch Datenweitergabe persönliche Vorteile zu verschaffen. Und der Staat selbst? Hey, hört mal. Wenn wir dem nicht mehr vertrauen können…..

Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten!

Halloween-Kids und begleitende Mütter = Kriminelle Vereinigung?

Im Lawblog las ich eben, dass der Narrenzoll

In Düsseldorf hat der Narrenzoll Tradition. Am Wochenende vor Rosenmontag “sperren” Kinder und Jugendliche in allen Stadtteilen die Wohnstraßen. Weiter fahren darf nur, wer Süßigkeiten oder ein bisschen Kleingeld spendiert – oder sich mit deutlichen Worten den Weg freikämpft.

zwei – zur Tatzeit 14Jährigen – eine Anzeige -> Anklage -> Strafe von je 30 Arbeitsstunden eingebracht hat, da der Narrenzoll den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

Ich frage mich, ob ich das nächste Mal wenn es bei mir Ende Oktober an der Tür klingelt und dort Minderjährige (oftmals in Begleitung ihrer Mütter!!) von mir „Süßes sonst Saures“ – im Rahmen der Notwehr – diese kriminelle Vereinigung (in Bezug auf dieses Urteil) einfach umklatschen und bis zum Eintreffen der Polizei weiteren unmitelbaren Zwang anwenden darf (inklusive Festsetzen der Beteiligten  = Freiheitsberaubung) darf.