Ich will auch so arrogant sein dürfen

Ja, auch wenn es sich hier nicht immer so liest, aber es gab mich – vor einigen Jahren – auch so richtig in „Schlips und Kragen“. Aus dieser Zeit kenne ich die Regeln von Ausschreibungen und die mit Auschreibungen verbundenen Problemen. Letztendlich gilt nur zwei Regeln: Erfülle alle Anforderungen der Ausschreibung, und reiche dein Angebot rechtzeitig ein.

Nun wird bei Ausschreibungen manchmal ein wenig „gemauschelt“. Dort wird das Anforderungsprofil genau SO formuliert, dass nur ein Anbieter den Bedarf erfüllen kann. Oder auf Bieterseite wird so auf die Anforderung eingegangen, dass man später noch – wenn man erstmal in dem Deal drinnen steckt – Nachforderungen erheben kann. Die Nummern „Wir gehen mit den Entscheider Essen, fliegen mit denen ein Wochenende nach Irland“ etc. übergehe ich hier geflissentlich, dass ist nicht die hohe Kunst der Ausschreibungsbearbeitung, dass ist stumpf Bestechung/Vorteilsnahme.

Auf dieses Thema komme ich, da der Spiegel – mal wieder – über das Hick-Hack in Sachen „Tankerauftrag für die US-Luftwaffe“ schreibt. Erst lässt Boing eine verlorene Ausschreibung durch den US-Kongress als ungültig werten, um noch eine Chance zu bekommen an den Deal ranzukommen und nun – aktuell

Boeing verlangt vom Pentagon, die Frist für die Abgabe eines Angebots auf insgesamt sechs Monate auszuweiten. Sollte das Pentagon dies nicht bewilligen, werde der US-Konzern wahrscheinlich keine Offerte abgeben, sagte Jim Albaugh, Chef der Rüstungssparte von Boeing, dem „Wall Street Journal“. Der derzeitige Zeitplan schränke Boeings Teilnahme ein.

Wie geil ist dass denn bitte? Da versucht ein Anbieter dem Kunden öffentlich zu diktieren, wie eine Ausschreibung auszusehen hat? DAS habe ich auch noch nicht erlebt. So eine Dreistigkeit gibt es auch – bislang – nur im Land der begrenzten Unmöglichkeiten.

Der Spiegel weiter:

Eine Verschleppung des Auftrags könnte Boeings Chancen allerdings erhöhen – denn die Diskussion um den Tankerautrag ist in den USA ein Wahlkampfthema. Die Entscheidung, den Zuschlag der europäischen Konkurrenz zu erteilen, hatte seinerzeit im US-Kongress einen Sturm der Entrüstung entfacht, bei Demokraten und Republikanern gleichermaßen.

Sowas ist Protektionismus in Reinform. Ich finde, wir fangen auch wieder an mit Parolen wie „Kauft nicht beim Ami“ und kehren die Globalisierung mal ein wenig um.

Mal wieder ein schöner Hack

Auch wenn viele „Unwissende“ den Begriff des Hackens ausschliesslich für das Eindringen in Computer(netze) nutzen, so ist diese Erklärung etwas sehr einseitig. GENERELL wird als Hacken jeglicher „Kreativer Umgang mit Technik“ bezeichnet. Ausserdem gibt es auch das sog. „social hacking“, welches auf besonderen soziale (meist kommunikativ-sugestiven) Fähigkeiten aufsetzt. Eines haben alle Formen des Hackens gemin: Die Kreativität. Hacken ist eine Kunstform, die keineswegs beschädigen oder zerstören will. Auch ist jegliche Form der persönlichen Vorteilsnahme durch das hacken verpönt. Es geht ausschlieslsich darum es „zu tun, weil man es kann“ (Why do dogs lick there balls? Because they can)

Johannes Kreidler ist ein Künstler, der sich einen ganz besonderen Hack ausgedacht hat: Er meldet ein nur 33 Sekunden kurzes Stück bei der GEMA an. Die Besonderheit: Dieses Stück besteht aus 70.200 Fragmenten(Samples) anderer Musikstücke, welche bei der GEMA separat auf einzelnen Formularen angemeldet werden müssen. Die feierliche Übergabe des Papierberges wird am 12. September 2008 bei der GEMA in Berlin stattfinden. Gäste, Besucher und Schaulustige sind herzlich eingeladen.

Quelle: Heise

Eine einfach nur geniale Aktion, welche die Absurdität des „vordigitalen“ Regelwerkes der GEMA in der zeit der Digitaltechnik persifliert.

Nachruf auf G.F.v.G

der „Freiherr“ Günter v. Gravenreuth ist nun wohl endgültig am Ende. Ich kenne den Günter seid vielen Jahren – traf ihn mehrfach auf dem CCC-Congress und hatte mit ihm tatsächlich auch sehr interessante und informative Gespräche. OK, er ist Anwalt und muss sein Geld mit den Klienten verdienen, die einen Anwalt seines Fachgebietes bezahlen – man will ja leben. Aber er war immer bereit – im kleinen Kreis – auch die „andere Seite“, die Freaks des CCC zu beraten, sogar ohne Kostennote. Auch versuchte er in der Zeit der Mailboxabmahnungen ansatzweise fair mit den gegnern seiner Opfer umzugehen, dass Jugendliche störrisch reagieren und er dann (im Interesse seines Klienten) gegenhalten muss liegt in der Natur der Sache.

Diese – historische – Erfahrung liess mich all die Jahre, in denen im Netz – teilweise sehr massiv – gegen Günter gepoltert wurde (teilweise sehr deftig und unschön) den Mund halten und mir einfach meine eigenen Gedanken machen.

Und dann kam der zeitpunkt, als Günter mit einer Abmahnung wegen einer Opt-In-Mail der TAZ von sich reden machte. Ein Fall, den er so weit hoch eskalierte, dass eine – ordnungsgemäss von der Staatsanwaltschaft angeordnete –  Hausdurchsuchung Beweise brachte, aufgrund derer Günter zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.

Irgendwie tut er mir leid. Das hätte mit ihm nicht soweit kommen müssen. Er hat(te) das Potential ein wirklich Guter[TM] zu sein.

Quelle: TAZ