Kinder in die Industriegebiete

Liebe Zielgruppe, wo denkt ihr sind Kindergärten sinnvoll? In Industriegebieten? Einkaufszentren, oder doch eher in Wohnvierteln?

In Hamburg sollte man es vermeiden, einen Kindergarten in einem Wohnviertel zu suchen, denn dort gehören die – laut Hamburgischen Oberverwaltungsgericht – überhaupt gar nicht hin. In der „besseren“ (überwiegend entweder Geld oder Yuppies) Wohngegend Othmarschen wurde per Gerichtsbeschluss ein Kindergarten geschlossen, weil (Laut TAZ):

In seinem Beschluss vom 15. Oktober argumentierte das Oberverwaltungsgericht, die Kita sei nicht mit dem Planrecht des umgebenden Viertels vereinbar. Das Grundstück der klagenden Nachbarn liege in einem besonders geschützten Wohngebiet. Nach der Baunutzungsverordnung in der Fassung von 1990 seien Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten „nicht zulässig und können allenfalls im Wege einer Befreiung im Einzelfall zugelassen werden“. Mit Platz für 60 Kinder sei die Kita für das locker bebaute Wohnviertel zu groß, da „typischerweise ein Zusammenhang zwischen der Größe der Einrichtung und ihrem Störungspotenzial“ bestehe.

Wer also ein Kinderhort in der Nähe seines Wohnsitzes sucht, sollte in Hamburg eine Wohnung in der City (besonders günstig) oder in der Nähe der Schwerindustrie (Miete preiswerter, aber auch gesundheitlich bedenklich) suchen. Dort müssten die Kindergärten länger bestand haben.

Liebe Geldsäcke in Othmarschen: EUCH gönne ich es von ganzem Herzen, dass ihr jetzt ALL euer Geld in der Bankenkrise verliert und dann zusehen müsst, dass es keine Rente gibt, da niemand mehr Kinder in die Welt setzt. Ihr seid genauso beschissen armselig merkbefreit, wie die Städter, die aufs Land ziehen und dann anschliessend gegen den krähenden Hahn klagen. Hurra Deutschland!

Anschlag auf Vorratsdatenspeicherung

So würde meine Frau wahrscheinlich die Überschrift gewählt haben (BTW: Ich liebe sie….).

Zur Sache: „Berliner Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung“ betitelt die Tagesschau einen Artikel bezüglich einer Klage von BT gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat für BT die Verpflichtung zur Bevorratung der Verbindungsdaten aufgehoben, weil:

„Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass ein Privater die Kosten einer originär hoheitlichen Aufgabe selbst tragen soll. Das Gericht hat hiergegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet“, so der Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth

Von der Seite kann man dies – als Unternehmer – auch sehen. Es steht ja ohnehon noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Sache aus.