NUN wird es eng in Thüringen, gar keinen oder ein verurteilter fahrlässiger Totschläger als Ministerpräsident?

Auch wenn Althaus nach österreichischem Recht – trotz der Verurteilung als Schuldiger einer fahrlässigen Tötung – nicht als vorbestraft gilt, ist es entweder höhnisch oder einfach nur konsequent von der Thüringischen CDU diesen Dieter Althaus weiterhin als Spitzenkandidat für die anstehende Wahl rennen zu lassen. Der MDR schreibt dazu:

Rein rechtlich kann Althaus auch nach dem Urteil für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren. Das sogenannte passive Wahlrecht verliert in Deutschland nur, wer von einem deutschen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.

Der Spiegel schreibt dazu:

Der Verteidiger des CDU-Politikers, Walter Kreissl, hatte einen Antrag gestellt, „wonach sich der Angeklagte im Sinne der im Ermittlungsverfahren ausreichend geklärten Umstände im Zusammenhang mit dem Skiunfall vom 01.01.2009, bei welchem Frau Beata C. tödlich verletzt wurde, geständig verantworten werde sowie der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimme“. Im Klartext: Althaus ließ sich im Kern auf die Schilderung des Skiunglücks vom Neujahrstag ein, wie der Gutachter sie verfasst hatte. In dessen Bericht wird Althaus eine wesentliche Schuld an dem tödlichen Unfall gegeben. (Hervorhebung von mir)

Ich möchte hier nochmals in aller Deutlichkeit festhalten: In Thüringen stellt die CDU einen Kandidaten zur Wahl des Ministerpräsidenten auf, der fahrlässig einen Menschen getötet hat. Er hat nicht Steuergelder verplembert oder sich an Lobbyistengelder redlich getan, er hat das getan, was in unserer Volksgemeinschaft die mit folgenschwerste Tat ist, die man begehen kann. Er hat durch fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verschuldet.

Wie weit muss es mit diesem Land schon bergab gegangen sein, wenn wir uns von solchen Menschen regieren lassen? Sowas kennt man sonst nur aus Südamerika oder afrikanischen Kleinststaaten.

Mit der Abwrackprämie subventionieren wir Arbeitsplätze im Ausland

Was ich hier an verschiedenen Stellen bereits prophezeite wird nun von der FTD zementiert:

Krise? Welche Krise? Dank der Abwrackprämie nimmt der deutsche Automarkt wieder Fahrt auf. Doch an den heimischen Herstellern geht der Boom vorbei. Vor allem die Kleinwagen der ausländischen Konkurrenz sind gefragt. Eine Ausnahme ist VW.

….

Dabei erfüllte sich die Erwartung, dass von der Prämie von 2500 Euro vor allem die auf kleinere und billigere Modelle spezialisierten ausländischen Autohersteller profitierten. Ihr Marktanteil sei im Februar auf 45 Prozent gestiegen, teilte der VDIK mit. Im Januar waren es 37 Prozent. (Hervorhebung von mir)

…..

Andere Marken wie Skoda, aber auch die Koreaner und Südeuropäer, haben höhere Zuwachsraten als wir.

Also danke liebe deutsche Autobauer! Es ist sehr sozial, dass ihr mit euren Steuergeldern Arbeitsplätze im Ausland sichert. Nun hoffen wir – vergeblich – dass eure Autos auch im Ausland besser verkauft werden. Werden sie aber nicht, da eure Chefs immer noch lieber fette Karossen bauen lassen, als kleine, schnittige Fahrzeuge, die sich auch an die wachsende Masse der Geringverdiener verkaufen lassen.

Nachtrag: Eben bei der Tagesschau gefunden:

Im Export hingegen sieht es alles andere als rosig aus: Die Ausfuhren deutscher (Anmerkung der Verfassers: PKW-)Hersteller brachen im Februar um 51 Prozent auf nur noch 202.000 Einheiten ein, erläuterte der VDA weiter.

SIEG für die Demokratie! Wahlcomputer sind verfassungswidrig!

Hach, lass dich umarmen oh Du Verfassungsgericht! Es gibt Tage – die sich in letzter Zeit häufen – in denen liebe ich diese Institution der Demokratie. Natürlich drängt sich unwillkürlich die Frage auf warum das Verfassungsgericht immer häufiger die Scheisse wegbüglen muss, die sich unsere (von uns gewählten!) Politiker als Gesetz gemeisselt haben lassen. Aber sei es drum. Es gibt ihn, den „Schiedsrichter der Gerechtigkeit“

Wie Sueddeutsche:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel.

Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe „zuverlässig“ prüfen können, ob die Stimme vom Computer „unverfälscht“ erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.

FAZ:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 war verfassungswidrig, denn die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich.

Spiegel:

Deutsche Wähler werden bis auf weiteres mit Papier und Bleistift abstimmen: Das Verfassungsgericht hat die zuletzt bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Die bisherige Technik habe Mängel, sei zu schwer zu kontrollieren.

schreiben ist somit erstmal Schluss mit der Möglichkeit des Gemauschels. Ein grosser Sieg für uns alle, den wir auch dem Einsatz des CCC zu verdanken haben.