Unsere Behörden würden ja NIEMALS Vorratsdaten mit Webzugriffen kombinieren

Worauf wir Deutschen uns mit der Kombinations von Vorratsdatenspeicherung und „Sperr“liste einlassen, habe ich ja bereits hier prognostiziert. Erwartungsgemäß gab es (ein paar wenige) Leser, die sich meiner Prognose niemals anschliessen würde. Tja, genau dieser Personenkreis kriegt nun – via Heise – die Realität geliefert:

Seit September 2007 war nach einem Bericht des Tagesspiegels bekannt, dass das Bundeskriminalamt seit 2004 die IP-Adressen der Besucher seiner Website speicherte und versuchte, diese Adressen bestimmten Kreisen zuzuordnen.

Nun wurde in einem Prozess bekannt, dass das BKA selbst Texte verfasste, mit denen mutmaßliche Mitglieder oder Sympathisanten der Gruppe auf die Homepage des BKA gelockt wurden: Durch ein Versehen der Behörden konnten die Anwälte einen Vermerk in einer Sachstands-Handakte des BKA lesen, der eigentlich gelöscht sein sollte

Die gesamte Aktion des BKA erbrachte offenbar keine Erkentnisse zur Struktur der militanten gruppe. Nach dem Muppetshow-Kommentar wurden 417 IP-Adressen ermittelt. Zum Gros dieser IP-Adressen konnten keine Nutzerdaten ermittelt werden, weil die Provider seinerzeit die Daten zu kurz speicherten. Weitere Daten gehörten Behörden und Presseorganen. Nur die deutsche Telekom konnte für 120 IP-Adressen Nutzerdaten vorlegen, die im aktuellen Verfahren keine Rolle spielen. (Hervorhebung von mir)

Ja, aber mittels Vorratsdatenspeicherung und direktem Zugriff auf diese gespeicherten Daten ist es nun möglich SOFORT den Benutzer zu ermitteln, der gewisse Informationen auf der Webseite (nicht nur des BKA) suchte. Schon vor Jahren bekam ein guter Bekannter von mir Besuch vom Landeskriminalamt, da er für eine Hausaufgabe seiner Technikerprüfung nach gewissen Chemikalien und deren Wirkung im Internet suchte. Leider besuchte er auch die Webseite einer Universität, deren Benutzer zu der Zeit dahingehend überwacht wurde, wer nach eben diesen Materialien suchte.

Bislang habe ich noch keine Stellenanzeigen des BKA gesehen, in denen sie nach SEO-Spezialisten suchen, ob man sich dort mal bewerben sollte?

Die Frage ist anscheinend nicht, ob ich paranoid bin, sondern ob ich paranoid genug bis, oder anders formuliert: Nur weil Du nicht paranoid bist, heisst es noch lange nicht, dass „Sie“ nicht hinter dir her wären …..

Arbeitslosenproblem in Deutschland dank Wikileaks gelöst

Wer einen Link auf eine Seite mit strafbarem Inhalt verbreitet oder zugänglich macht, macht sich in Deutschland also strafbar. So geschehen bei dem Inhaber der Domain wikileaks.de. Im Lawblog beschreibt Udo Vetter den Vorgang, den er anwaltlich begleitet wie folgt:

Theodor R. wird vorgeworfen, Beihilfe zum Vertreiben von kinderpornografischen Schriften zu leisten. Und zwar dadurch, dass er seine Domain wikileaks.de schlicht und einfach auf die Internetseite wikileaks.org umleitet.

Die Begründung: Auf der verlinkten Startseite von wikileaks.org findet sich unter anderem ein Link zu einer australischen Sperrliste. Diese Sperrliste ist auf Wikileaks nicht nur zum Download als reiner Text verfügbar (Download-Bereich im oberen Teil). Sondern die Liste ist auf der verlinkten Seite im unteren Bereich nochmals wiedergegeben. Mit einem Unterschied: Die gesperrten Internetseiten sind dort per Hyperlink verknüpft.

Wer also auf (s)einer Webseite nach Wikileaks verlinkt, macht sich – nach deutschen gesetzen strafbar. Na toll liebe staatsanwaltlichen Ermittlungsbehörden. Ab sofort werden Nachtschichten OHNE Ende gemacht und es werden ganz sicher hunderte Ermittlungsbeamte eingestellt werden müssen. Denn gerade Fälle wie die australische Sperrliste dürften zu massivem Arbeitseinsatz führen. Die Suche auf DEUTSCHEN Webseiten nach Wikileaks bringt es auf einige Treffer:  „ungefähr 139.000 für Wikileaks“.

Wenn man nun die Verfolgungstheorie anwendet, dürften somit bald 139.000 Webseiten in der von der Leyenschen Sperrliste Einzug finden, linken sie doch alle auf kinderpornografisches Material.

Pressemitteilung des FITUG zum Thema Internetzensur

Auch der FITUG e.V. (Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft) hat sich jetzt deutlich zu Wort gemeldet und eine Pressemitteilung (PDF) zum Thema herausgebracht.Hier nur ein paar Auszüge, das Dokument ist sehr umfangreich und lesenswert.

In der Mehrheit enthalten die Sperr-Listen keine Webseiten mit illegaler
Kinderpornographie. Zudem entfernen die Hosting-Provider nach entsprechenden
Hinweisen tatsächliche kinderpornographische Inhalte in der Regel schneller, als ak-
tualisierte Filter-Listen verteilt werden.

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Letztendlich geht es nicht um Kinderpornographie. Es geht um die Etablierung
eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren
wurden schon ins Gespräch gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsäch-
liche) Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von Online-Glücksspiel,
islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte sowie Verletzungen von Mar-
ken- und Persönlichkeitsrechten. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspo-
tential nicht nur groß ist sondern auch genutzt wird. Kinderpornographie wird als
Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen.

..

Die am 5. Januar 2009 bekannt gewordene Sperr-Liste enthält nur vergleichsweise
wenig Einträge. Dennoch stehen die meisten gesperrten Webserver in den USA,
Deutschland und den Niederlanden. Es werden aber auch Websites aus Finnland
selbst blockiert, zum Beispiel http://lapsiporno.info/, auf der Matti Nikki über die
Sperren in Finnland berichtet.

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Eine inhaltliche Analyse der in Finnland verwendeten Filterliste zeigt, dass unter
den rund 1000 analysierten Seiten kaum kinderpornographisches Material zu finden
ist. Nach dieser Analyse enthalten nur neun Webseiten kinderpornographisches Ma-
terial. Die Mehrheit der Webseiten enthält normale Pornographie, viele Webseiten
enthalten Darstellungen aus der Grauzone mit Teen-Bildern und Inzest-Comics.
Dies trifft auch für die in Deutschland betriebenen Webseiten zu. Da diese aber kein
nach deutschem Recht geeignetes Altersverifikationssystem nutzen, wäre schon
deswegen eine rechtliche Verfolgung der Inhaltsanbieter möglich.

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in
Dänemark wurde die Webseite einer niederländischen Spedition12 gesperrt, in Finn-
land die Webseite des World Wide Web Consortiums13 und auch die oben genannte
Analyse der in Finnland gesperrten Seiten. Auf der australischen Filterliste steht nach
Medienberichten die Webseite eines Zahnarztes ebenso wie eine Webseite14 eines
Deutschen Journalisten, auf der er sich wissenschaftlich mit dem Thema Gewalt aus-
einandersetzt.

Der FITUG e.V. fordert die Bundesregierung auf: Verfolgen Sie die Täter, nicht das Internet!

Weiteres dazu gibt es auch gibt es auch auf dem Blog von Alvar Freude