Pressemitteilung des FITUG zum Thema Internetzensur

Auch der FITUG e.V. (Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft) hat sich jetzt deutlich zu Wort gemeldet und eine Pressemitteilung (PDF) zum Thema herausgebracht.Hier nur ein paar Auszüge, das Dokument ist sehr umfangreich und lesenswert.

In der Mehrheit enthalten die Sperr-Listen keine Webseiten mit illegaler
Kinderpornographie. Zudem entfernen die Hosting-Provider nach entsprechenden
Hinweisen tatsächliche kinderpornographische Inhalte in der Regel schneller, als ak-
tualisierte Filter-Listen verteilt werden.

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Letztendlich geht es nicht um Kinderpornographie. Es geht um die Etablierung
eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren
wurden schon ins Gespräch gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsäch-
liche) Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von Online-Glücksspiel,
islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte sowie Verletzungen von Mar-
ken- und Persönlichkeitsrechten. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspo-
tential nicht nur groß ist sondern auch genutzt wird. Kinderpornographie wird als
Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen.

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Die am 5. Januar 2009 bekannt gewordene Sperr-Liste enthält nur vergleichsweise
wenig Einträge. Dennoch stehen die meisten gesperrten Webserver in den USA,
Deutschland und den Niederlanden. Es werden aber auch Websites aus Finnland
selbst blockiert, zum Beispiel http://lapsiporno.info/, auf der Matti Nikki über die
Sperren in Finnland berichtet.

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Eine inhaltliche Analyse der in Finnland verwendeten Filterliste zeigt, dass unter
den rund 1000 analysierten Seiten kaum kinderpornographisches Material zu finden
ist. Nach dieser Analyse enthalten nur neun Webseiten kinderpornographisches Ma-
terial. Die Mehrheit der Webseiten enthält normale Pornographie, viele Webseiten
enthalten Darstellungen aus der Grauzone mit Teen-Bildern und Inzest-Comics.
Dies trifft auch für die in Deutschland betriebenen Webseiten zu. Da diese aber kein
nach deutschem Recht geeignetes Altersverifikationssystem nutzen, wäre schon
deswegen eine rechtliche Verfolgung der Inhaltsanbieter möglich.

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in
Dänemark wurde die Webseite einer niederländischen Spedition12 gesperrt, in Finn-
land die Webseite des World Wide Web Consortiums13 und auch die oben genannte
Analyse der in Finnland gesperrten Seiten. Auf der australischen Filterliste steht nach
Medienberichten die Webseite eines Zahnarztes ebenso wie eine Webseite14 eines
Deutschen Journalisten, auf der er sich wissenschaftlich mit dem Thema Gewalt aus-
einandersetzt.

Der FITUG e.V. fordert die Bundesregierung auf: Verfolgen Sie die Täter, nicht das Internet!

Weiteres dazu gibt es auch gibt es auch auf dem Blog von Alvar Freude