Brauchen wir mehr Blockwarte?

Eigentlich gehört dieser Posting ja nach Tüdelkram, aber da der Fall – in meinen Augen – auch einen gesellschaftlich-soziologischen Apsekt hat, eben hier: Lukas Podolski, der Michael Ballack wärend eine Fussballspieles eine Ohrfeige gehauen hat(haben soll), wurde von einem Unbekannten angezeigt.

Nun ist es in Deutschland so, dass eine Körperverletzung eine Sache zwischen zwei Menschen ist: Täter und Opfer. Und nur – ich wiederhole NUR – wenn das Opfer der Körperverletzung Anzeige erstattet, wird die Staatsanwaltschaft auch aktiv.

Was erdreistet sich ein anonym bleibender Mensch also, der Podolski anzeigt? Glaubt er, dass Ballack zwar Millionen verdient, aber sich nicht selbst vertreten kann? Nee, ist ganz anders:

Die Person, die Podolski angezeigt habe, argumentiere damit, dass es ein schlechtes Vorbild sei, vor Millionen von Fernsehzuschauern bei einem Streit handgreiflich zu werden.

schreibt der Spiegel. Ob der Ersteller der Anzeige als Blockwart nun selbst ein gutes Beispiel gibt?

Das BKA pressemitteilt sich aus dem Debakel (Versuch 2)

Ja, ich ahnte schon, warum ich in diesem Posting die Extension „Versuch 1“ der Überschrift hintenan stellte. Ich kann nämlich wahrsagen! Da BKA legt nämlich heute nochmal – in Form einer Pressemitteilung – nach:

Wie bereits in den Pressemitteilungen vom 02.04.2009 und 03.04.2009 dargestellt, hat das BKA selbst keine Rasterfahndung durchgeführt.

….

„Als Folge der Terroranschläge in den USA beschlossen die Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), Rasterfahndungsmaßnahmen auf der Grundlage der jeweiligen landesgesetzlichen Regelung in den Ländern durchzuführen und beauftragten das BKA in dessen Funktion als Zentralstelle der Polizeien des Bundes und der Länder damit, hierbei unterstützend tätig zu werden.

In der Folgezeit haben die Länder personenbezogene Daten bei Universitäten, Einwohnermeldeämtern und dem Ausländerzentralregister erhoben und die Datenbestände anschließend anhand bestimmter, zuvor festgelegter Rasterkriterien gegeneinander „gerastert“. Der daraus resultierende Datenbestand wurde dem BKA übermittelt und von diesem in eine zuvor errichtete Verbunddatei eingestellt.“

Aufgabe des BKA war es damals, die von den Ländern eigenständig erhobenen und in eine Verbunddatei eingestellten Daten mit anderen Datenbeständen abzugleichen. Auf diese Weise sollte eine inhaltliche Informationsanreicherung bzw. -verdichtung der Länderdatensätze erfolgen.

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: „Wir haben nicht gerastert – wir haben die Anderen rastern lassen, wir haben die – von Anderen!!!!!! – gerasterten Daten nur genutzt“.

Ich kann den Freunden des tiefsinnigen, perfiden Humors nur anraten diese Pressemitteilung des BKA zu lesen, sie ist wunderschön.

Gemeinsamkeiten zwischen Winnenden und Landshut

Es gibt Tage, an denen ich die Nachrichten gespannt verfolge – an denen ich auf ein winziges Detail warte. Und just in diesem Moment kam das erwartete Detail:

Der 60-jährige Täter war Mitglied in einem Schützenverein. Er besaß insgesamt drei Waffen und seit 1974 auch die nötige Erlaubnis dafür.

beschreibt der Bayrische Rundfunk den Amokläufer Mörder von Landshut, der heute einen Menschen getötet und zwei Menschen (einen schwerst) verletzt hat. Da man bei einem 60jährigen nicht sofort nach den Spielen auf dem Computer sucht, und eine Verschärfung des Waffengesetz ja ausgeschlossen ist, fordert die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) schärfere Sicherheitsmaßnahmen in den Gerichtsgebäuden.

Sie werden selbst das Atmen verbieten, aber an die Waffenlobby traut sich KEINER ran.