Niedersächsischer Innenminister entwickelt Demokratie-Wunderwaffe

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat gestern in der ZEIT seine Wunderwaffe zur Machterhaltung von unfähigen Politikern und geldgierigen Kapitalisten vorgestellt:

Er befürworte Veränderungen „im Straf- und im Zivilrecht, um solche Kosten den Verursachern in Rechnung zu stellen“, sagte Schünemann am Dienstag vor Journalisten in Hannover. Auf die könnten damit im Extremfall Millionenforderungen zukommen.

Meinen tut er damit, dass Demonstranten (in diesem falle Demonstranten gegen den Castor-Transport) die Kosten für etwaige – dem Staat anfallende – Kosten übernehmen sollen.

Ich stelle mir das wie folgt vor:

  • Weiträumig um das Startgebiet des Demonstrationszuges sind Kassenhäusschen aufgestellt, in dem Demonstrationsteilnehmer – nach Schufa-Auskunft und Positivmeldung über eine Kreditwürdigkeit von mindest 100.000€ – ihre Kreditkartendaten angeben. Der exakte rechnungsbetrag wird dann nach spätestens 8 Wochen nach Ablauf der Demonstartion vom Konto abgebucht.
  • Je nach Staatswiderstand gegen eine Demonstration werden Sicherheitskräfte lokal oder von „ganz weit weg“ angefahren. Im Bereich „Kosten verursachen“ verfügt die Bundesrepublik über weitgehende Erfahrungen. So kann man die Bereitschaft der Bürger zur teilnahme an Demonstrationen flexibel justieren
  • Durch die Unterbringung von Polizeikräften in mindesten 4-Sterne Hotels (auch zur 4-wöchigen Vorbereitung), können weitere Abschreckungskosten verursacht werden. Die Mehrbelastung durch den Einsatz an heimatfernen Einsatzorten, wird teilweise kompensiert durch zur Verfügung stellen von PKWs der oberen Mittelklassen (Ab 7er BMW).
  • Die beiden vorigen Punkte würden zur Erhöhung des Ansehens des Berufsbildes des Polizeibeamten führen, was widerum zu niedrigeren Grundgehältern der Mitarbeiter im Polizeidienst führen würde.
  • Solch ein Blödsinn wie Demonstrationen von Schülern oder gar Arbeitslosen oder Hartz-IV Empfängern würde im keim erstickt werden, da diese Personenkreise bereits am Kassenhäuschen abgewiesen werden könnten.

Via Fefe

Anschlag auf Free Flow Of Information

Wenn etwas im Internet recherchierbar ist, so ist das OK und frei. Sollte aber jemand Informationen zusammentregen und lesbar einen allgemeinverständlichen Artikel daraus schustern, so hat dies eine Hausdurchsuchtung zu Folge. Wie heute Morgen bei Burks:

“Der Beschuldigte steht in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Ihm wird vorgeworfen, im Internet über den Link www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 unter der Überschrift “Rezepturen diverser Explosivstoffe” eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts verhältnismäßig [sic], insbesondere sind mildere Maßnahmen zur Erreichung des Untersuchungszieles beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.” Unterschrieben von Ebsen, Richter am Amtsgericht Tiergarten.

Tja liebe Blogger, ab sofort nur noch Karnevals- und Handtaschenthemen, bloss nichts Inhaltliches. Könnte sonst gefährlich werden.

Ich warte auch schon darauf, dass hier bei mir durchsucht wird. Ich bin mir nur noch nicht sicher, was dann der Grund sein wird „Grober Unfug“, „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder was auch sonst sich Richter, Staatsanwälte und sonstige typische Verdächtigenerkenner so einfallen lassen.

via Fefe

Lug und Betrug gehört zum Geschäft

Unehrlichkeit war bislang etwas, dass man zumeist den Verkäufern von Fortbewegungsmitteln unterstellte. Dies fing an mit den Pferdehändlern (Roßtäuscher) und setzte sich fort zu den Gerbrauchtwagenhändlern (Remember Jack Tramiel – der Atari-Chef, den man als „polnischen Gebrauchtwagenverkäufer“ verunglimpfte).

Nun gibt es einen neuen Berufsstand, der – nach einem Gerichtsurteil – nicht die Wahrheit sagen muss, vulgo lügen darf: Die Bankberater! Die FAZ schreibt:

Nach Ansicht der Richter reicht es aus, wenn Bankberater die Berichterstattung in den „anerkannten“ überregionalen Wirtschaftsmedien wie der „Financial Times Deutschland“ oder der „FAZ“ verfolgen. Tauchen dort zeitnah und gehäuft negative Berichte auf, muss der Kunde davon unterrichtet werden.

Na, ist das nicht prima, denn lt. Gerichtsurteil:

Vor allem die Informationen in speziellen Brancheninformationsdiensten müssten die Banken nicht verfolgen. Laut BGH würde dies zu einer „uferlosen, kaum erfüllbaren Ausweitung der Pflichten von Anlageberatern“ führen (Az: XI ZR 89/07).

Das ist doch klasse. „Spezielle Brancheninformationsdienste“ – darunter verstehe ich diejenigen Dienste, die mich mit Insiderwissen füttern. Denen man Branchenwissen entnehmen kann, dass tiefer geht und fundierter ist, als es der allgemeinen Presse zu entnehmen ist.

Wenn sich dieses Urteil rumspricht, dürfte man seinen Investmentberater (den schlauen Kundendienstler der Beraterbank u.A.) künftig höchstens nach der Uhrzeit fragen. Anlagetipps nehme ich von dem nicht mehr an.