Sorry Herr Tauss, sie haben selbst schuld!

Wenn es stimmt – und es gilt immer noch „Im Zweifel für den Angeklagten“, dann ist der Herr Jörg Tauss bei seiner politischen Arbeit deutlich über das Ziel hinaus geschossen. In der FAZ steht zu lesen:

Nach eigener Darstellung hat Tauss vor zwei Jahren versucht, sich der Szene „zu nähern“, um Missbrauch nachzuweisen und Kontakte zu knüpfen für seine politische Arbeit. „Man kommt heute der kinderpornografischen Szene nur nahe, wenn man selbst szenetypisches Material anbietet“, sagte Tauss. Er habe die These belegen wollen, dass Kinderpornografie wieder häufiger über Handys, Telefonhotlines und die Post verbreitet werde. „Meine Recherche hat gezeigt, dass das Internet out ist“, sagte der SPD-Abgeordnete.

Die Welt schreibt:

Nach seiner Darstellung hat er vor zwei Jahren versucht, sich der Szene „zu nähern“, um Missbrauch nachzuweisen und Kontakte zu knüpfen für seine politische Arbeit. „Man kommt heute der kinderpornografischen Szene nur nahe, wenn man selbst szenetypisches Material anbietet“, erklärte Tauss. Er habe die These belegen wollen, dass Kinderpornografie wieder häufiger über Handys, Telefonhotlines und die Post verbreitet werden. „Meine Recherche hat gezeigt, dass das Internet out ist“, sagte der SPD-Abgeordnete. Er halte sich „nicht für schuldig im Sinne der Anklage“.

Da Herr tauss sich schon seit längerem mit dem Internet und auch dem das Internet begleitende recht auszukennen vorgibt (und es wohl auch tut), sollte er wissen, wo die grenzen des Einzelnen sind und wo man sich auf absolut dünnes Eis begibt. Solche Tätigkeiten, wie das Infiltrieren von kriminellen Strukturen sind nicht mal so eben zu machen. Allerhöchstens lässt man diese per Rechtsbeistand begleiten und dokumentieren – aber niemals arbeitet man an der Stelle als Einzelkämpfer. Denn jetzt muss Herr Tauss lernen, dass es aus der Misere in der er steckt keinen Weg zurück mehr gibt. Es ist einfach dumm sich nun hinzustellen und auf einen guten Leumund zu hoffen. ICH an seiner Stelle hätte anders oder gar nicht so agiert, auch wenn man – aus seiner Sicht – natürlich wissen will, was wann wie passiert. Aber dieser Weg ist/war definitiv falsch!

Der Schäuble – ist er nicht nur körperlich gehandicapt?

Fast müsste man davon ausgehen, denn gerade der Bundesinnenminister sollte wissen, welch wichtige Funktion das Bundesverfassungsgericht in unserem Machtsystem darstellt. Schliesslichbesteht die Hauptaufgabe des Bundesverfassungsgericht darin (Quelle – daselbst):

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Ja Herr Schäuble, wie der Spiegel schreibt

Der Innenminister wirft den Karlsruher Richtern vor, zu sehr in die Gesetzgebung einzugreifen. Als Beispiel nannte er die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung

scheint es ja so zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht gerade wegen Menschen IHRES Schlages so ungemein wichtig ist. Im selben Artikel werden Sie ziriert mit:

„Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen – für jene nicht“, kritisierte Schäuble.

Ja und wenn dann der Gesetzgeber Instrumente nutzen möchte, die verfassungswidrig sind, so ist das egal, oder wie?

Einen zauberhaften Text ist auf Isotopp zu finden:

Lieber Wolfgang! Hast Du schon einmal überlegt, daß das Problem nicht bei den Richtern in Karlsruhe, sondern bei Dir liegt? Daß Du vielleicht doch ein wenig zu hart am Rande der Verfassung segelst? Vielleicht wäre ein Strategiewechsel angesagt? Einer, bei dem nicht die Verfassung und ihre Grenzen das Maß der Gesetzgebung sind, sondern bei der eine politische Leitlinie, die sicher auf dem Boden des Grundgesetzes steht, den Geist und das Wort der Gesetze bestimmt, die gemacht werden?

Wann rollt dieser garstige Verfassungsfeind endlich von der politischen Bühne? Der ist anscheinend nur noch Brandstifter und kein bisschen mehr Biedermann

DAS ist Zensur: www.westphal-stoppa.de in der Firewall der Polizei gesperrt

Anscheinend hat da jemand zu hilfreich im Netz agiert:

Im Intranet der Bundespolizei wurde die Webseite “Ausländerrecht für die Polizei” gesperrt. Die Seite des Autorenteams Volker Westphal und Edgar Stoppa war eines der Standardwerke, auf das Ausländersachbearbeiter, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte gerne zurückgreifen.

..

Konnten bislang Bundespolizisten von den Dienstrechnern auf die Webseite uneingeschränkt zugreifen, ist ihnen zwischenzeitlich der Zugriff verwehrt worden. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass der “Zugriff auf die genannte Webseite auf Anweisung BPOLP Ref 52 gesperrt wurde”.

kann man bei Cop2Cop nachlesen. Die Webseite www.westphal-stoppa.de