Polizeifestspiele oder Polizeistaat?

Nachdem ich als letztes meinen Unmut über die Eskalationsbereitschaft der G20-Gegendemonstranten bloggte hat sich nun die Polizeiführung der Hansestadt Hamburg einen Blogartikel verdient. Denn wir scheinen tatsächlich auf dem Weg zu einem Polizeistaat zu sein.

Vorgeschichte:

Auf Entenwerder, einer kleinen Elbinsel die ansonsten als kleines Naherholungsgebiet genutzt wird und bei Hochwasser auch mal von der Elbe überspielt wird, wurde ein genehmigtes Protestcamp der G20-Gegner aufgebaut. Genehmigt wurde dieses Camp (nach einigem gerichtlichen Hin und Her) von dem Verwaltungsgericht in Hamburg. Das Urteil vom 01.07.2017 findet ihr hier. Dies ist die letzte richterliche Bewertung bezüglich des Camps.

Was ist am 02.07.2017 passiert?

Am 02.07.2017 entschloss sich die Polizeiführung das Camp zu stürmen, weil dort „Schlafzelte“ aufgebaut worden seien. Insgesamt seien es wohl 10/11 als Schlafzelt nutzbare Zelte gewesen, die dort von Versammungsteilnehmern aufgebaut worden sind. Zu dieser Zeit hatte das Urteil des Verwaltungsgerichts noch Bestand! Natürlich kann ein Urteil durch die Entscheidung einer höheren Instanz aufgehoben werden. Solange dies aber nicht der Fall ist gibt es eine klare Rechtssituation.

Was schließen wir daraus?

Wenn die Polizeiführung, welche letztendlich für die Einsätze der Polizei zuständig zeichnet, eine richterliche Entscheidung nicht anerkennt, stelle ich mir die Frage wer in Deutschland für das Recht zuständig ist und wer als Hilfskraft der Staatsanwaltschaft für die Durchsetzung des Rechts zuständig ist. Kurz: Wer ist Oben und wer ist Unten? Wenn sich selbst die Polizei über richterliche Anordnungen  hinwegsetzen darf, wer sichert dann die Durchsetzung des Rechts? Ich möchte mal eben den Art. 20 des Gundgesetz zitieren:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Was genau steht da? „die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“. Daraus ergibt sich, dass sich die Polizei (als vollziehende Gewalt) an das Recht (Richterliche Gewalt) zu halten hat. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Punkt (4), der es – bei knallharter Auslegung des Grundgesetzes – JEDEM Deutschen ermöglicht gegen diese Art von Polizeimaßnahmen vorzugehen. Da eine richterliche Anordnung nicht eingehalten wird, frage ich mich was denn noch für Möglichkeiten bestehen? Ich muss da unmittelbar an den §32 STGB denken:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

Ein anderer Aspekt:

Die Argumentation der Polizeiführung (Zitat des Polizeisprechers) für diesen Einsatz war – laut Morgenpost:

Zills Begründung für die Räumung: „Wir gehen davon aus, dass ein zentrales Übernachtungscamp mit 3000 Zelten für 10.000 Menschen auch von militanten Autonomen genutzt werden würde. Wir werden keinen Rückzugsort für Straftäter erlauben.“

Mit eben diesem Argument müsste man sämtliche Hotels und Pensionen, öffentliche Campingplätze sowie Einkaufszentren, Kino etc. schließen. All diese Orte könnten „militante Autonome“ als Rückzugsort nutzen. Und was ist mit privaten Rückzugsmöglichkeiten? Müsste man nicht – wäre man Konsequent – nicht auch sämtliche Hamburger auffordern ihre Wohnungen zu verlassen? Es könnten sich ja „militante Autonome“ auch in die Wohnung von Tante Frieda, Onkel Herbert oder dem Kumpel Klaus zurückziehen.

Liebe Polizisten aus Deutschland und der Welt,

die ihr dieser Tage in Hamburg eingesetzt seid: Ich gehe ganz fest davon aus, dass die wenigsten von euch Prügelknechte eines Polizeistaat sind oder sein wollen. Bitte lasst euch von euren Vorgesetzten nicht zu solchen machen! Ich kennt doch bestimmt das Bundesbeamtengesetz (BBG) – oder? Schaut doch mal eben in den §63 (Verantwortung für die Rechtmäßigkeit) – dort findet ihr folgendes:

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.

 

Na, merkt ihr etwas? IHR seid (jede/r Einzelne!) für die eure Tätigkeiten verantwortlich. Ihr tragt persönlich die Verantwortung für euer Handeln, solange ihr euch nicht nächsthöher beschwert habt und – Rechtssicherheit!, rettet euren Arsch – die Bestätigung eurer Beschwerde schriftlich vorliegen habt. Wäre das ein Spaß, hunderte von Beschwerden die dort bestätigt werden müssen. Sind noch ein paar Berliner in Hamburg eingesetzt? Habt ihr noch einen Groll wegen der Rücksendung eurer drei Hundertschaften? JETZT könnt ihr den Hamburgern mal zeigen, dass ihr Eier(stöcke..) habt. Ihr seid Diener des Staates, nicht der Polizeiführung! Sicherlich kann es sein, dass ihr im Dienst Probleme bekommt, wenn eure Vorgesetzten „am Rad drehen“. Aber was ist es euch wert, euch morgens im Spiegel selbst ins Gesicht sehen zu können?

Zusammenfassung:

Alle bekloppt! „Demonstranten“ die man eher als marodierende Randalierer bezeichnen müsste, da sie eine Stande für die „normalen Meinungssager“ sind sowie eine Polizeiführung, die sich über das Recht hinweg setzt und auf dem Weg zum Polizeistaat ist. „Alle in einen Sack und mit dem Knüppel oben drauf – trifft immer den Richtigen“ pflegte meine Frau Mama früher zu sagen. An diesen Satz muss ich jetzt gerade denken.

Eine persönliche Nachricht an den Kuschelpunker. Bin ich noch der, den Du zu kennen glaubst? *gggggggg*

 

Nachtrag zur Vollständigkeit: In der Nacht zum Montag hat es einen weiteren Beschluss gegeben, WANN genau dieser gefasst wurde, ist mir nicht bekannt. Dem Fax ist nur zu entnehmen, dass es am 03.07.2017 um 01:01 gesandt wurde. Dieser Beschluss lag mir zur Zeit der Erstellung obigen Artikels noch nicht als Quelle vor. In diesem wird das Aufstellen von Schlafstellen tatsächlich untersagt.

Wer bekommt die Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Kernbrennstoffsteuer (auch als Atomsteuer oder Brennelementesteuer bezeichnet) gekippt hat, hoffen die Produzenten von „Atomstrom“ nun auf eine fette Rückzahlung. Aber: Wer bekommt die Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer?

1) Die Stromproduzenten

Stromproduzenten reiben sich die Hände und gehen offensichtlich davon aus, dass diese nun als Einnahmen auf das Konto gebucht werden und dort verbleiben können. Dieser Verbleib wird offensichtlich auch von den Aktionären gesehen, denn die Aktienkurse der betroffenen Unternehmen stiegen direkt nach der Entscheidung merklich.

2) Die Kunden der Konzerne

Wenn man der Frage nachgeht, wer die vergangenen Jahre denn diese Steuern/Gebühren getragen hat, so wird man schnell auf die Antwort „Der Verbraucher“ kommen. Denn schließlich werden die nun unter 1) jubelnden Aktionäre kaum in den vergangenen Jahren diese Ausgaben getragen haben. Vielmehr wurden die Kosten – wie es jeder Kaufmann machen würde – an den Endkunden weiter gegeben. Wenn aber „Du und ich“ diese Kosten getragen haben, steht uns dann nicht eben diese Entlastung zu? OK, Ausnahmen gibt es natürlich auch. Wer die letzten Jahre ausschließlich Strom aus regenerativen Energien bezog geht wohl leer aus.

3) Das Finanzamt (zumindest teilweise)

In den vergangenen Jahren haben die Konzerne – völlig legitim – die Ausgaben für die Kernbrennstoffsteuer als Betriebsausgaben von dem zu versteuernden Vertrag abgezogen. Sollte nun diese Gebühr an die Unternehmen zurück gezahlt werden, müsste(!) es eine Nachberechnung geben. So profitiert der Bürger (als Nutznießer nahezu jeder steuerlichen Einnahme) zumindest von einem Teil der Rückzahlung.

Ein Blick in die Glaskugel

Wer hofft (oder gar ernsthaft glaubt), dass sich Kunden und der Fiskus die Rückzahlung teilen können, scheint entweder betrunken zu sein oder unter einer übertriebenen Hoffnung in die Gerechtigkeit zu leiden.Natürlich wird das Geld in der Hand der Konzerneund der Aktionäre landen.

Was war die Kernbrennstoffsteuer wirklich

Wenn man obiges betrachtet, kann man nur zu einem Schluss kommen: Die Kernbrennstoffsteuer war ein Sparvertrag mit Steuervorteilen der „Atomstrom“-Produzenten, in den die Kunden jahrelang einzahlten und der nun steuerbegünstigte Einnahmen in die Hände der Konzerne/Aktionäre spült. Wahrscheinlich werden auch die Aufsichtsräte (von denen so einige  Bundes- und Landespolitiker sind) ein wenig Ertrag erwirtschaften.

Und ist der Kunde/Steuerzahler?

Der Kunde/Steuerzahler ist mal wieder nichts anderes als ein nützlicher Idiot, der zur Gewinnmaximierung ausgequetscht wird, wie eine Zitrone über dem Seeteufelfilets.

Rittal verschickt USB-Stick mit Werbung. Was kann da schon schief gehen?

Der deutsche Hersteller von „Schaltschränken, Stromverteilung, Klimatisierung und IT-Infrastruktur“ „Rittal verschickt an seine Kunden USB-Stick, die hochgradiges Gefährdungspotential haben. Ich will nicht behaupten, dass von dieser Aktion eine konkrete Gefährdung ausgeht, aber sie ist einfach nur dumm sehr-sehr unglücklich .

Anmerkung: Dieser Blogpost dient dazu einen Vorgang an einer Stelle zusammen zu fassen, der bereits in anderen Medien (vorrangig G+) in mehreren Meldungen betrachtet wurde.

Die Geschichte begann, als ich am 15.05.2017 meine Eingangspost auf den Schreibtisch bekam, welcher eine (recht aufwendig erstellte) Werbung der Firma Rittal beilag. Diese enthielt einen kleinen USB-Stick und das Schreiben suggerierte mir, ich solle den USB-Stick einfach in den USB-Port meines Arbeitsplatzrechners stecken. HALLO? Ich soll ein potentiell gefährliches Device mit einem Rechner unsere inneren Netzwerkes (trusted Zone..) in Verbindung bringen? Sorry, aber ich werde grau nicht blond. Außerdem sollte ich als Mitarbeiter eines Rechenzentrums wissend und sensibel genug sein, die von dem USB-Stick ausgehende Gefahr sofort zu erkennen. Aber wie vielen Mitarbeiter von Unternehmen ist die Gefahr nicht bekannt? Unser weiteres Vorgehen beschreibe ich in folgender Mail, welche ich ASAP an Rittal sandte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben heute ein Werbeschreiben bekommen, welches vorgibt aus ihrem Hause zu  stammen. Thema: „Mehr Geschwindigkeit für ihr Business“. Ich möchte mich höflich
erkundigen, ob diese Werbung tatsächlich von Ihnen versandt wurde.

Schließlich besteht die Gefahr, dass „jemand“ die Reputation ihres Unternehmens  nutzt, um Schadsoftware in unser Netzwerk zu schleusen. Besonders misstrauisch wurden  wir, nachdem wir den Inhalt des Sticks auf einem eigens dafür installierten  virtuellen Server installierten. Ergebnis: Der Stick installiert sich als Human
Interface Device (Tastatur). Da diese Art von USB-Geräten SEHR großen Schaden  anrichten kann
– freier Zugriff mit dem Account des angemeldeten

Benutzers,
– löschen von Dateien, Verzeichnissen,
– Mailversand von definierten Dateien
– etc.pp.
gingen bei uns alle Alarmglocken an. Wir haben dann nicht weiter geforscht.

Sollte der USB-Stick von ihnen verschickt worden sein (was ich kaum glauben kann), so  hoffe ich inständig, dass dieser USB-Stick auf dem gesamten Lebensweg  (Herstellung, Duplizierung und Versand) 100% sicher begleitet wurde.

Sollte der USB-Stick nicht von Ihnen versandt worden sein, so sollten Sie SOFORT  geeignete Maßnahmen treffen, dass der durch diesen Stick verursachte Schaden gering  gehalten werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Es dauerte ein wenig, aber dann kam tatsächlich eine Antwort. Gag am Rande: Es war ein PDF – und zwar kein am PC generiertes („Export as PDF“), sondern ausgedruckt und (leicht schräg) gescanntes:

Antwort von Rittal

Tja, was will man da noch machen? Keinerlei Einsicht ob der eigenen Verantwortung gegenüber den Kundennetzwerken. Der Absender (dessen Namen ich aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes entfernte) ist aufgrund seiner Stellenbezeichnung offensichtlich direkt für die Aktion verantwortlich.

Vielleicht sollte ich einmal ein wenig Geld in die Hand nehmen, eine hochwertige Werbebroschüre im Corporate-Design von Microsoft oder Siemens drucken und an ausgewählte OpferKunden aussenden. Mal schauen, wie viele Menschen dann den beiliegenden USB-Stick nutzen um mir den Zugang zu ihren Rechnern und Netzwerken zu ermöglichen.

Nachtrag: Dieser Artikel würde von Fefe verlinkt. Was dies für den Server bedeutet(e) kann man hier nachlesen. Leute, die ihr von Fefe kommt: Ihr brachtet meinen kleinen kuscheligen Server kurzzeitig zum stöhnen.

Nachtrag zwei: Rittal hat nochmal (bemerkenswert) geantwortet. Siehe hier.