Als Hamburger ist man nicht sonderlich stolz auf die in der Hansestadt ansässigen Gerichte. Sind doch gerade im Bereich Urheberrecht die Hamburger Richter eher – im negativen Sinne – „bemerkenswert“. Dass nicht alle Hamburger Richter deshalb ihre „Pflicht zum Recht“ vernachlässigen zeigt der Hamburger Richter am Arbeitsgericht Heinz Uthmann, der die Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Billigung von Straftaten“ (§140 StGB) angezeigt hat.
Der Richter bezieht sich bei seinen Vorwürfen auf den § 140. Dort wird die Billigung oder Belohnung schwerer Straftaten unter Strafe gestellt. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Uthmann führt in der Anzeige aus: „Das Ammenmärchen, nicht die Tötung, sondern die Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls sei beabsichtigt gewesen, ist schon deshalb abwegig, weil Soldaten der USA nach Völkerrecht zu Vollstreckungshandlungen in Abbottabad nicht befugt waren.“
Quelle: Hamburger Morgenpost.
LOL – mal schauen, wie weit er damit kommt. Ich freue mich schon auf den Antrag, die Immunität aufzuheben. Bei einem Kanzler wäre das durchaus ungewöhnlich … Oder macht sich der Richter nur wichtig?
Wobei ich durchaus der Meinung bin, daß das Verhalten von Frau Merkel nicht zur Nachahmung empfohlen werden sollte, aber das ist eine andere Sache.
@Sebastian v. Bomhard:
Ich glaube auch nicht, dass da groß etwas bei rum kommt. Aber als „Zeichen“ finde ich das doch recht brauchbar: Den Vorgang mal richterlich prüfen lassen.
Hoffentlich zieht der Richter das bis zum bitteren Ende durch und knallt dem Anzugträger mal so richtig einen vor den Latz.
*strike* 🙂
Zur Sache: Wenn auch ungerne, so Wette ich dass das Verfahren abgelehnt wird. Die Nummer kennt man doch.
Andere Sache: Nicht in allen Belangen sind die Hamburger Gerichte negativ bemerkenswert. So munkelt man, dass die Hamburger Gerichte sehr mieterfreundlich eingestellt sein sollen.