Warum es sinnvoll sein kann Mathematik zu beherrschen

Hans Riebsamen schreibt in der FAZ einen Kommentar unter der Überschrift „Schnapsidee“, in der er anprangert, dass die Nutzniesser eines Seniorentickets sehr wohl auch „einkommenstark“ sein können:

Der Rentner macht sich aber gerne arm. Denn als Armer kommt er verbilligt in Museen, Schwimmbäder und andere Einrichtungen. Und bald soll er auch verbilligt mit Bussen und Bahnen fahren können. „Seniorenticket“ heißt diese Schnapsidee, die sozial klingt, aber ausgesprochen unsozial ist.

Auch wird in dem Kommentar aus dem Armutsbericht der Bundesregierung von 2005 zitiert:

„Die Menschen, die 65 Jahre und älter sind, weisen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung eine relativ günstige Einkommenssituation auf.“

Das Leben ist so einfach und Statistiken sind toll – globalere Zusammenhänge scheren uns nicht.

Die erste Frage die mir dazu in den Sinn kommt: Wieviel Kosten werden gespart, wenn man das Seniorenticket pauschalisiert und keinen Verwaltungsapparat braucht um eventuelle Einkommen aus irgendwelchen Zusatzeinkünfte etc. prüfen muss um eine „gerechte Zuteilung“ zu gewährleisten.

Als nächstes frage ich mich, wie die prozentuale Verteilung der „günstigen Einkommens“ bei den Senioren ist. Ähnlich wie bei der Gesamtbevölkerung? Auch werden als „Gesamtbevölkerung“ diejenigen Bürger mitgewertet, die direkt nach der Schule in die Arbeitlosigkeit wandern. Aber woher der Wind weht wird ja dankenswerter Weise von Riebsamen nicht wirklich kaschiert. Es ist der billige Futterneid:

Es genügt, einen 61 Jahre alten Bankangestellten als Beispiel zu nehmen. Er hat sein Häuschen irgendwo im Umland von Frankfurt abbezahlt, seine Kinder sind erwachsen, seine Existenz ist gut gesichert. Ist es sozial, wenn er mit einem verbilligten Seniorenticket zu seinem Arbeitsplatz und später als Rentner zu einem Ausflugsziel fährt, während sein jüngerer Kollege, der gerade eine Familie gegründet hat, Kinder zu ernähren und ein Auto abzuzahlen hat, sich ein normal teures Ticket kaufen muss?

Riebsamen hätte auch schreiben können: „Es reicht einen aus der allgemeinen Statistik herausfallenden Gutverdiener als Beispiel zu nehmen schreiben können.“ Aber genau DAS reicht nicht. Denn Riebsamen sugeriert hier, dass der Durchschnittsrenter (und um die soll es ja gehen), dass der Durchschnittsrenter mit 61 sein Häschen im Grünen hat und wohlgesichert sein Leben geniesst.

Aber eines kann ich von Riebsamen lernen: Wie man billige Demagogie betreibt. Ich gebe zu, dass ich (natürlich) auch versuche Meinungen zu bilden, Dinge überspitze. Aber ich hoffe dies nicht auf so ekelhafte Weise zu tun, wie dieser Gewinner des  „Hessischen Journalistenpreis der Sparda-Bank Hessen“ im Jahre 2006. Warum Riebsamen sich von seiner Lehrerstelle als Deutschlehrer eines Gymasiums an die Landesbildstelle versetzen liess, weiss ich nicht. Aus meiner Schulzeit kenne ich nur einen Fall einer solchen Versetzung und das war nicht gerade eine Beförderung nach oben. Arme Frau Ahlers damals …

Verkaufen, wenn es am besten ist/WAR!!

Ich blog dich hat mal ein wenig das Trüffelschwein gespielt und ist über interessante Details zu der Aussagekraft von Statistiken und Betreibern gestolpert.

Ich frage mich ohnehin, wie viele Besucher ich denn nun wirklich täglich habe. Ich hätte da verschiedene Angebote für den gestrigen Tag, den 15.01.2009:

Besucher

  • Awstats       423
  • Stattpress   229
  • Semmelstat   164
  • Webalizer    979

Seitenaufrufe:

  • Awstats       13120
  • Stattpress   73575
  • Semmelstat   709
  • Webalizer   13735

Ja, was denn nun? Also am besten würde ich wohl – SOLLTE ich jemals Verkaufsabsichten haben – fahren, wenn ich die Seitenaufrufe von Statpress mit dem Besuchern von Webalizer kombiniere.

Wobei ich anmerken muss, dass sowohl Awstat als auch Webalizer noch massiv nachjustiert werden können, in Bezug auf die Aufnahme von Aufrufen in die Statistik.

So hübscht man Statistiken auf und ruiniert Menschen

Das Lawblog zeigt auf, wie widerwärtig Landeskriminalämter schon heutzutage arbeiten – dann noch das BKA-Gesetz und und wir sind echt am Ende:

Ein Klick auf einen Link kann zur Hausdurchsuchung führen? Wer es nicht glaubt, wird durch diesen Satz aus einer Ermittlungsakte belehrt:

Herr S. steht im dringenden Tatverdacht, am 18.01.2006 auf die Datei 1116916/PTN.rar.html auf der Seite rapidshare.de zum Zwecke des Herunterladens zugegriffen zu haben. Im Original handelt es sich dabei um einen Film mit kinderpornografischem Inhalt, der jedoch zuvor vom LKA BW gegen Daten ohne Kinderpornografie ausgetauscht wurde.

Mit dem Satz:

Die oben beschriebene Konstellation macht überdies deutlich, wie gering die Anforderungen an einen Tatverdacht mittlerweile sind. Übrigens ist es auf dieser Grundlage ein Kinderspiel, sich seine Beschuldigten beliebig selbst zu basteln.

laufe ich VOLL konform.Wie häufig klickt man aus „Neugierde“ auf einen Link. Und schwuppdibupp hat man ein Verfahren wegen Besitz von Kinderpronografie am Arsch.

Demnächst wird vom BKA gespamt, und anschliessend wird erklärt:“ Ja, da hätten ja auch Kinderporno liegen können. Widerlich, diese Vorgehensweise. Das ist die gleiche Qualität, als wenn verdeckte Ermittler Drogen verkaufen um dann die Käufer festzunehmen.