Sollte ich entführt werden: Befreit mich NICHT!

Ich muss zugeben, ich bin nicht vermögend. Was soll ich sagen, als geschiedener Vater zweier Kinder, der bereits eine Selbstständigkeit an die Wand gefahren hat? Ich kann es mir finanziell nicht leisten, dass ich durch Kräfte und Massnahmen der Bundesrepublik Deutschland befreit werde. Also lasst mich in Kerker der Entführer vergammeln – ist mir egal.

Wer jetzt meint, obiger Absatz wäre einem kranken Hirn entsprungen, irrt leider. Denn:

Im Ausland entführte Deutsche müssen die Kosten ihrer Befreiung erstatten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden – und damit die Klage einer Frau abgewiesen, die in Kolumbien aus einem Rebellenlager ausgeflogen worden war und dafür zahlen sollte.

kann man dem Spiegel entnehmen. Wer jetzt versucht – so rein Überschlagmässig – auszurechnen, was es keostet hätte, einen von Piraten entführten Frachter frei zu kämpfen, der wird auf tolle Zahlen kommen. Inklusive Ausrüstung, Training, benötigter Infrastruktur dürften da Tagessätze von ca. 5.000,-€ pro Person  zusammen kommen. 200 vergebens eingeflogene GSG9-Männer waren für wie lange dort?

Nee sorry. Aber ich kann mir eine Befreiung finanziell einfach nicht erlauben. Meine Armut kotzt mich selbst an.

Spiegel-Interview mit von der Leyen. Ehrliche Worte, man muss sie nur verstehen.

Im Spiegel findet sich ein Interview mit Frau von der Leyen, das ich – als alter Querleser – äusserst spannend finde, denn unsere Familienministerin zeigt dort offen einige Ansichten und Vorgehensweisen, die ich schon lange sah deutlich auf.

Erst ist Schulterzucken da, dann gibt es kübelweise Kritik, aber dann stellen wir gemeinsam fest: Da ist ein Problem, wir müssen handeln. Es mag unterschiedliche Wege geben, aber im Ziel sind wir einig. Und jetzt ist das Gesetzesverfahren da. So wird das auch bei diesem Thema sein. Ich nehme dabei zwar die Bedenken aus der Petition ernst, weiche aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab.

Erst gibt vdL zu, dass es Kritik und unterschiedliche Wege geben mag, aber am Ende weicht Sie keinen Millimeter von ihrem Ziel ab: Und ihr Ziel sind die Sperren. Denn nur mit der Umsetzung der Sperren kann sie sich ihr persönliches „Internet-Denkmal“ (aka chinesische Mauer) erreichten.

Ich halte für richtig, klare Gesetze in einem Land zu haben. Wir sprechen nur über den Straftatbestand der Kinderpornografie, der geregelt ist im Paragraf 184b StGB. Und dieser Straftatbestand muss nicht täglich durch einen Richter noch einmal wiederholt werden.

Es müssen also Straftatbestände – in dem Bild von Frau vdL – nicht mehr täglich von einem Richter wiederholt werden? Was werden die überarbeiteten Richter in all den Strafverfahren dazu sagen? Urlaub einreichen? Denn JEDE Straftat wird erst durch ein Gesetz zu einer Straftat. Ob aber im Einzelfall eine Straftat vorliegt, entscheidet bis jetzt immer noch ein Richter. Und genau an der Stelle fehlt es einer Ministerin (das darf man NIE vergessen!) an Verständnis für unser Rechtssystem mit seiner Gewaltenteilung!

Spiegel: Wobei die meisten Kontakte nicht per WWW, sondern per Mail gewesen sein dürften…

Von der Leyen: …die auf verbotene Seiten verweist.

Liebe Frau vdL: WENN per Mail ein Link geschickt wird und in diesem eine IP-Adresse und kein Hostname angegeben ist, können Sie sich ihre gesamte Internetsperre durch DNS-Manipulation direkt in die Haare schmieren! Wenn man cvon etwas keine Ahnung hat ….

Wir möchten, dass in Zukunft zugleich immer Interpol verständigt wird, die in 160 Staaten dieser Welt vertreten sind. Das BKA wird das diese Woche in der Interpol-Tagung einbringen.

Interpol…… Ein einfaches Whois (Bitte googlen Frau vdL) ermöglicht es den ermittelnden Beamten DIREKT denjenigen zu kontakten, auf dessen Server die Inhalte liegen. Aber um auf diese Idee des  „kurzen Dienstweges“ zu kommen, müsste man sich mit dem Thema wenigstens ansatzweise beschäftigt haben und nicht (so kommt es mir wirklich vor) als Strohfrau des Bundesinnenministers und diverser Lobbyisten durch die Gegend laufen.

Mir ist wichtig, dass ein BKA-Beamter bei jeder einzelnen Seite überprüft, ob der Inhalt nach deutschem Recht strafbar ist.

Frau vdL bitte 100x an die Tafel schreiben: Nach deutschem Recht ist ein POLIZEIbeamter (und nichts anderes sind BKA-Beamte) weder befugt noch befähigt, eine Strafbarkeit festzustellen. Er kann einen VERDACHT haben und aufgrund dessen agieren. Die Feststellung einer Straftat benötigt immer noch des Richters.

SPIEGEL ONLINE: Eine Kontrollinstanz bedeutet aber doch nicht, dass, wenn eine Seite gesperrt wird, der Betreiber informiert wird.

Von der Leyen: Nein, denn im Prinzip merkt man es ja sofort. Denn wenn man die Seite anklickt, kommt das Stoppschild.

Aha, diejenige, die wirklich SOFORT die Seite abstellen könnten (namentlich Hoster, Contentprovider und Rechenzentren) müssen nun also täglich alle Rechner/Domains abgrasen, die bei ihnen gehostet sind? Und wer bezahlt das?Frau vdL: Ich arbeite in einem Rechenzentrum und ich versichere ihnen, dass dieses nicht umsetzbar ist. Sollte aber ein BKA-Beamter bei uns anrufen und uns mitteilen, dass auf einem der Kundenserver illegale Inhalte verfügbar gemacht werden, ist der betreffende Content innerhalb von Minuten nicht mehr erreichbar.

SPIEGEL ONLINE: Ende März kam von der EU der Entwurf eines Richtlinienvorschlags, der auch in diese Richtung zeigt. Da steht der Richtervorbehalt drin.

Von der Leyen: Entschuldigen Sie mal, haben Sie eine Vorstellung über die Zahl und die Geschwindigkeit, mit der Kinderpornoseiten verbreitet werden? Und Sie meinen, es führt zum Ziel, wenn in jedem einzelnen Fall ein Richter entscheidet: Ja, es ist 184b. Wir haben einen scharf umrissenen Straftatbestand im Gesetz, dazu sind Gesetze da.

Auch Diebstahl und Gewaltverbrecher werden dann in naher Zukunft – nach Vorstellung von Frau vdL – direkt von den ermittelnden  Beamten mittels standrechtlichem Feststellungsverfahren abgeschlossen und nach Verfahrensverfügung 08/15 mittels Einweisung in Vollzugsanstalten geahndet. Ist ja alles in Gesetzen definiert, nicht wahr?

Der allerletzte Teil ist so wunderschön, den möchte ich mir am liebsten hinter Glas an die Wand hängen:

SPIEGEL ONLINE: Werden Sie die Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode durchbekommen?

Von der Leyen: Ich bin zuversichtlich. Man stelle sich die Alternative vor.

SPIEGEL ONLINE: Zum Beispiel: Sinnvolle, zielgerichtete Ermittlungsarbeit?

Von der Leyen: Bitte, jetzt nicht wieder alles von vorne.

In diesem Sinne. Wieso muss ich bei Frau vdL  und dem Thema gewaltenteilung gerade wieder an das Grundgesetz denken:

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

Mittlerweile Standard: Der Link zur Petition gegen Internetsperren

Der Saubermann Cromme kehrt nicht vor der eigenen Tür

Dem Spiegel ist zu entnehmen, dass Gerhard Cromme, der Vorsitzende der Corporate-Governance-Kommission, sich bei der Kanzlerin über etwaige Begenzungen der Managergehälter ausspricht. Cromme, der laut Tagesspiegel den Beinamen „Mister Saubermann“ trägt muss sich aber fragen lassen, ob dieses Ansinnen so ganz uneigennützig ist. Schliesslich hat er (Quelle Wirtschaftwoche) allein im Jahr  2007 1.089.477 Euro Einkommen erzielt. 2006 waren es nur 912.598 Euro. Eine schöne Steigerung von 10% – da wird mancher gewerbsmässig angestellte neidisch. Auch bei Siemens lässt er sich auf übertarifliche Gehaltsteigerungen ein

Nach dem neuen Vergütungssystem hätte Cromme für das vergangene Geschäftsjahr rund 350 000 Euro erhalten statt 310 000 Euro – ein Plus von knapp 13 Prozent (Quelle Focus)

Aber er sitzt auch  Aufsichtsratsposten in den Unternehmen Allianz SE, Lufthansa, E.ON, Axel Springer AG, BNP Paribas und Suez S.A. in den Aufsichtsräten sitzt (Bestimmt Vielflieger…), da kommt bestimmt auch im Jahr 2009 eine ordentliche Summe zusammen.

Ich frage mich – beim Schreiber dieser Zeilen – ob ein Postausträger, der bei der Kanzlerin FÜR einen Mindestlohn ansteht, ebenfalls mediale Aufmerksamkeit erzielen kann. Schliesslich ist dieser – wie Gerhard Cromme – auch in eigener Sache tätig.