Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Speicherungspflichten von Daten keinen unzulässigen Einschüchterungseffekt erzeugen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (16/11139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10952) mit. Ein solcher Einschüchterungseffekt sei auch früher nicht wahrgenommen worden, obwohl bereits vor der Einführung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert worden sind, für die gesetzliche Zugriffmöglichkeiten der Behörden bestanden.
Quelle: Deutscher Bundestag
Ja liebe Politiker, „früher“ war aber auch eine richterliche Anordnung vonnöten und früher wurde nicht über 1000x mal pro Monat auf diese Daten zugegriffen. Es haben sich eben „gesetzliche Zugriffmöglichkeiten“ geändert, aber das nehmt ihr ja eher nicht wahr, auch wenn ihr es unterschrieben habt.