Notstand und Schweinepanik

Die Schweinegrippe, der börsiale Glückfall für Roche, die dank Tamiflu nun wohl den Umsatz deutlich steigern können. Was aber bedeutet dieses ganze Gerede von Notstand und anderen panikverursachenden Begrifflichkeiten?

Zuerst einmal bedeutet die „Vorbereitung auf einen Notstand“, dass sich zuständige Stellen kurzschliessen und konkrete Verhaltensweise und Zusammenarbeit bezüglich einer akuten Bedrohungslage vorbereiten. Eine Bedrohung ist aber noch lange nicht der eingetretene Fall.

Wer – wie ich – in Norddeutschland wohnt hat sich lange mit Hochwassern und Sturmfluten arrangiert. Wenn das Seewetteramt eine Sturmflut vorhersagt, werden die Notfallpläne aus den Schubladen geholt und man bereitet sich auf eine eventuell (oder sehr wahrscheinlich) eintreffende Sturmflut vor. Zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Tropfen Wasser über die Deiche gelaufen und es ist auch noch kein Lebewesen in konkreter Gefahr. Man bereitet nur vor – man ist bereit, FALLS etwas passiert.

Sowas ist allerdings für die Medien total unspannend. Medial machen sich Überschriften wie „Notfall“, „Katastrophe“ und ähnliches viel besser. Man schürt Panik beim Leser um bloss sicherzustellen, dass der Leser hungrig nach weiteren Informationen giert und auch morgen wieder die Printausgabe kauft, oder zwischenzeitlich die Onlineausgabe aufruft.

Sachlich argumentieren ist langweilig. Bringt keine Leser. Das hat auch Frau von der Leyen begriffen, diese Rethorikbombe die darauf spezialisiert zu sein scheint, es mit Fehlinterpretationen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu kommen und ihre (oder doch nur Schäubles?) Pläne umzusetzen.

Also Leute, bleibt ruhig. Panik ist, wenn ich sage „Panik“ und genau DAS tue ich im Falle Schweinegrippe nicht.

Wenn wir aber über Internetzensur reden, dann achtet auf meine Lippen und haltet euch die Ohren zu, denn zu diesem Stichwort schreie ich es herauf:

PANIK!

Sperr-Uschi und BKA irren gewaltig, Reizzentrum ist unbedenklich

Wie eben – aus gewöhnlich gut manipulierenden Kreise – mitgeteilt, wird dem Reizzentrum die Unbedenklichkeit am güldenen Hosenband, ohne Sockenhalter verliehen:

unbedenklichkeitssiegel

Das Reizzentrum bedankt sich aufs Unglaubwürdigste – auch bei dem zenzizenzizenzic, über welche die Verleihung vorgenommen wurde.

Dieses Siegel darf sich meine hochgeachtete Zielgruppe ausdrucken, auf Marmor meisseln oder einfach ignorieren.

Internetfahrtenbuch KANN vor bis zu 2 Jahren Haftstrafe schützen

Laut Heise-Ticker äussert sich Frau Zypries wie folgt zu dem Internet-Sperrgesetz:

Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren. (Hervorhebung von mir)

Ich stelle mi gerade vor, dass bei mir im Herbst des Jahres 2010 diverse Beamte in Zivil vor der Tür stehen und per Hausdurchsuchungsbefehl meine Wohnung (inklusive Keller und PKW- falls vorhanden) durchsuchen sowie meinen PC beschlagnahmen. Bei der Vernehmung erfahre ich, dass mir vorgeworfen wird, dass ich versucht haben soll am 03. August 2009 um 19:36:12 auf eine Webseite mit kinderpornografischem Inhalt zuzugreifen. Ob ich nach einem Jahr noch weiss, wie ich wann auf welchen Link gekommen bin? Werde ich nun gezwungen ein Internet-Fahrtenbuch zu führen?

Die Unschludsvermutung wird hier von der Justizministerin(!) ausgehebelt, denn bis jetzt musste mir der Ankläger nachweisen, dass ich mich schuldhaft verhalten habe. Ab sofort muss ich beweisen, dass ich unschuldig bin!

Wir sind alle Kriminelle!