DENIC eG als Instanz der Judikative?

Im Lawblog von Udo Vetter lese ich gerade folgenden Satz, der mich ein wenig hilflos werden lässt:

Dieser und andere Mängel führten bei der Denic jetzt zu der Erkenntnis, dass der Pfändungsbeschluss nicht die von Euroweb gewünschten Rechtswirkungen hat.

Ein eingetragene Genossenschaft ist in der Lage eine Rechtswirkung festzustellen? Bislang war ich ich der Meinung, dass diese Feststellung den Instanzen der Judikative vorbehalten ist.

Aber wenn ein Rechtsstreit zwischen einem Blogger und einer Firma ansteht, scheint im Web 2.0 so einiges möglich zu werden.

Müssen wir nochmal über ein rechtsfreies Internet nachdenken, oder bin ich da irgendwie gedanklich auf den Holzweg?