Die Polizei, dein Freund und Nasenbrecher?

Udo Vetter hat mich – so ganz „versteckt“ in einer Linkliste – im Lawblog auf eine sehr interessante „Untergrundbewegung“ im Bereich der Polizeikräfte aufmerksam gemacht: Auf- und Ausrüstung von Einsatzhundertschaften mit sogenannten Quarzsandhandschuhen:

Zug- und Gruppenführer sollen zugelassen bzw. angeregt haben, dass sich ihre Mitarbeiter dienstlich nicht zugelassene Ausrüstungsgegenstände privat beschafft und im Dienst verwendet haben. Dies bestätigte eine durch die Direktionsleitung heute Morgen veranlasste Kontrolle der Ausrüstung, bei der auch Quarzhandschuhe der Zugführung zuzuordnen waren. (Hervorhebung von mir)

Da gibt es also Dienstvorgesetzte, die ihren Untergebenen – für deren Verhalten sie die Verantwortung mittragen, nahelegen sich Ausrüstungegegenstände zu besorgen, deren einzige Besonderheit die ist, dass sie schwerere Verletzungen zufügen.

In diversen Foren (ich setze hier bewusst keine Links – nutzt bitte Google) fand ich Kommentare zu diesen Handschuhen wie:

En Kumpel hat mal gemeint, mit den Dingern könnte man einem des Gesicht kaputthauen und würde selbst kaum was spüren….

Na, das ist doch mal ein Verkaufsargument für Polizeisonderausstattung – da bekommt man doch echtes Vertrauen zu unseren Ordnungshütern. Mit dem selben Vertrauen lasse ich diese Institution auch gern an alle meine privaten Daten ran, weil Herr Schäuble ja verspricht, dass man denen Vertrauen kann. Der weiss, wie man Rechtzstartlichkeit buchstabiert

Anmerkung an meine Prinzessin – DER Rechtschreibfehler ist Absicht 🙂

Von der Leyens Hoffnung

Gerade vorhin habe ich über die Schäuble-Phantasien von Frau von der Leyen gebloggt, nun giesst Udo Vetter im Lawblog noch Öl aufs Feuer und bringt die „Erfolge“ der „Aktion Himmel“ in Spiel.

Wie erinnern uns: Es wurden 12.570 Internetnutzer als Verdächtig eingestuft. Ein kollossaler Erfolg gegen die schlimmen Kinderpornos wurde gefeiert. Aber was ist nun – ein Jahr später an harten Fakten übergeblieben? Heisse Luft – nicht als heisse Luft. Nicht ein einziger Beschuldigter wurde bislang verurteilt.

Aber die Pressemeldungen waren doch damals toll – so möchte die – ansonsten eher farb- und erfolglose Familienministerin auch mal ein wenig Publicity. Und dank der Luftnummer schafft sie es auch: Sie ist in den Medien vertreten.

So hübscht man Statistiken auf und ruiniert Menschen

Das Lawblog zeigt auf, wie widerwärtig Landeskriminalämter schon heutzutage arbeiten – dann noch das BKA-Gesetz und und wir sind echt am Ende:

Ein Klick auf einen Link kann zur Hausdurchsuchung führen? Wer es nicht glaubt, wird durch diesen Satz aus einer Ermittlungsakte belehrt:

Herr S. steht im dringenden Tatverdacht, am 18.01.2006 auf die Datei 1116916/PTN.rar.html auf der Seite rapidshare.de zum Zwecke des Herunterladens zugegriffen zu haben. Im Original handelt es sich dabei um einen Film mit kinderpornografischem Inhalt, der jedoch zuvor vom LKA BW gegen Daten ohne Kinderpornografie ausgetauscht wurde.

Mit dem Satz:

Die oben beschriebene Konstellation macht überdies deutlich, wie gering die Anforderungen an einen Tatverdacht mittlerweile sind. Übrigens ist es auf dieser Grundlage ein Kinderspiel, sich seine Beschuldigten beliebig selbst zu basteln.

laufe ich VOLL konform.Wie häufig klickt man aus „Neugierde“ auf einen Link. Und schwuppdibupp hat man ein Verfahren wegen Besitz von Kinderpronografie am Arsch.

Demnächst wird vom BKA gespamt, und anschliessend wird erklärt:“ Ja, da hätten ja auch Kinderporno liegen können. Widerlich, diese Vorgehensweise. Das ist die gleiche Qualität, als wenn verdeckte Ermittler Drogen verkaufen um dann die Käufer festzunehmen.