Früher wurde man namentlich begrüsst

Früher – als meine Kinder noch im Kindergarten waren – wurde ich von den Erzieherinnen (ja, es gab nur weibliches Personal) namentlich begrüsst. VIEL früher wurde ich auch vom „Kaufmann um die Ecke“ mit meinem Namen begrüsst – man kannte sich halt, alles war noch übersichtlicher.

Was allerdings heute in den 17 evangelischen Kindertagesstätten in Berlin-Mitte los ist, entzieht sich meiner Kenntnis und macht mir deutlich Angst:

Per Fingerabdruck sollen sich Eltern in Zukunft an evangelischen Kitas in Berlin ausweisen. Damit wollen die Einrichtungen verhindern, dass Unbekannte die Kinder abholen.

schreibt der Tagesspiegel. Sind die Kindergärten in Berlin-Mitte so gross oder so anonym? Das lässt ja deutlich auf pädagogische Misstände schliessen.

via Netzpolitik.org

Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit

Unten stehend eine Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ich weiss ja nicht, aber ich glaube, dass der Innenminister dem Peter Schaar ganz gewaltig eine reinhaun möchte, wenn der das liest. (Quelle via netzpolitik.org)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar schlägt aus Anlass des Dritten Nationalen IT-Gipfels eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor.

Schaar erklärt hierzu: „Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer.

„Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich und insbesondere andere veröffentlicht. Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen.

Über eine breite Teilnahme an dieser Debatte würde ich mich daher freuen. Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Anregungen dazu an die hierfür extra eingerichtete eMail-Adresse: charta@bfdi.bund.de

————– Hier beginnt die Charta

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer,
sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch
verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen.
Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen
orientieren:
1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu
bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in
Anspruch genommen werden können.
2. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche
Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime
auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale
Bedeutung zu.
3. Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu
gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur
informationstechnischen Grundversorgung.
4. Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste
müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten
dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin
ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen
jederzeit –auch elektronisch –widerrufen werden können.
5. Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller
verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft
hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern
haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie
Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und
Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
7. Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere
Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht
kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der
Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist
geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre
Rechte sind zu beachten.
9. Die Bildungseinrichtungen –vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur
Erwachsenenbildung –sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für
einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu
stellen.
10. Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus
guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist
zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
(pdf, 6 KB)

Was sind Inhalte? Der Kleinkrieg um das Internet

Der Verlegerverband wird von seinen Mitgliedern weger der Haltung zum Rundfunkstaatsvertrag scharf kritisiert, schreibt Heise. Der Verleger Alfred Neven DuMont kritisiert

Nach Überzeugung von Neven DuMont haben die Ministerpräsidenten der Länder keine „klare Grenze“ gezogen, sondern ARD und ZDF „ermächtigt, unter dem Deckmantel des Programmbezugs nach weitgehendem Gutdünken dieselben Inhalte ins Internet zu stellen, wie es auch unsere Zeitungen tun“.

Jetzt müssen die Verleger GANZ stark sein, denn was bitte sind „programmbezogene Inhalte“? Bedienen die Fernsehsender nicht das gesamte Spektrum, welches auch von den Printmedien bedient wurde und wird? Von Nachrichten, über Kultur und Dokumentation bis hin zu Belanglosigkeiten? Ist es nicht sogar eher so, dass sich im Web multimedial eher die Fernsehanstalten wiederfinden könnten, als die Printmedien?

Ich schlage folgendes vor: Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger dürfen nur noch Text und Bilder (wie im herkömmlichen Medium benutzt) auf ihren Webseiten veröffentlichen, die Fernsehsendern dürfen auf ihren Webseiten multimedial agieren. Inklusive Musik, Videos, Texten (remember Videotext?). Mal schaun, wo die Herren dann abbleiben.

Kindergarten und Kampf um die Kohle. Wenn man sich daran erinnert wie schwer sich ALLE Neueinsteiger mit ihren Webauftritten taten, ist es doch zum schiessen komisch, wie hier einzelne um ihre Pfründe jammern. Bietet die beseren Inhalte und überzeugt durch Leistung. War da nicht mal der Begriff Marktwirtschaft im Spiel?