Nachruf auf G.F.v.G

der „Freiherr“ Günter v. Gravenreuth ist nun wohl endgültig am Ende. Ich kenne den Günter seid vielen Jahren – traf ihn mehrfach auf dem CCC-Congress und hatte mit ihm tatsächlich auch sehr interessante und informative Gespräche. OK, er ist Anwalt und muss sein Geld mit den Klienten verdienen, die einen Anwalt seines Fachgebietes bezahlen – man will ja leben. Aber er war immer bereit – im kleinen Kreis – auch die „andere Seite“, die Freaks des CCC zu beraten, sogar ohne Kostennote. Auch versuchte er in der Zeit der Mailboxabmahnungen ansatzweise fair mit den gegnern seiner Opfer umzugehen, dass Jugendliche störrisch reagieren und er dann (im Interesse seines Klienten) gegenhalten muss liegt in der Natur der Sache.

Diese – historische – Erfahrung liess mich all die Jahre, in denen im Netz – teilweise sehr massiv – gegen Günter gepoltert wurde (teilweise sehr deftig und unschön) den Mund halten und mir einfach meine eigenen Gedanken machen.

Und dann kam der zeitpunkt, als Günter mit einer Abmahnung wegen einer Opt-In-Mail der TAZ von sich reden machte. Ein Fall, den er so weit hoch eskalierte, dass eine – ordnungsgemäss von der Staatsanwaltschaft angeordnete –  Hausdurchsuchung Beweise brachte, aufgrund derer Günter zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.

Irgendwie tut er mir leid. Das hätte mit ihm nicht soweit kommen müssen. Er hat(te) das Potential ein wirklich Guter[TM] zu sein.

Quelle: TAZ

Halloween-Kids und begleitende Mütter = Kriminelle Vereinigung?

Im Lawblog las ich eben, dass der Narrenzoll

In Düsseldorf hat der Narrenzoll Tradition. Am Wochenende vor Rosenmontag “sperren” Kinder und Jugendliche in allen Stadtteilen die Wohnstraßen. Weiter fahren darf nur, wer Süßigkeiten oder ein bisschen Kleingeld spendiert – oder sich mit deutlichen Worten den Weg freikämpft.

zwei – zur Tatzeit 14Jährigen – eine Anzeige -> Anklage -> Strafe von je 30 Arbeitsstunden eingebracht hat, da der Narrenzoll den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

Ich frage mich, ob ich das nächste Mal wenn es bei mir Ende Oktober an der Tür klingelt und dort Minderjährige (oftmals in Begleitung ihrer Mütter!!) von mir „Süßes sonst Saures“ – im Rahmen der Notwehr – diese kriminelle Vereinigung (in Bezug auf dieses Urteil) einfach umklatschen und bis zum Eintreffen der Polizei weiteren unmitelbaren Zwang anwenden darf (inklusive Festsetzen der Beteiligten  = Freiheitsberaubung) darf.

MANCHMAL habe ich kein Problem in der Statistik zu liegen

so zum Beispiel gehöre ich zu der Mehrheit der Menschen in Deutschland, die sich (lt Umfrageinstitut Aris – Quelle Spiegel) von zu lauter Mobiltelefonnutzung gestört fühlen.

Es fängt bei den – wohl teuer gekauften – Klingeltönen an, die man erst dem gesamten Stadtteil präsentieren muss, bevor man ans Telefon geht. Wer 5€ für einen Klingelton ausgibt, will natürlich die Wertschätzung aller Anwesenden, bevor man mit der Rufannahme den Musikgenuss beendet.

Auch was das Telefonierverhalten angeht, fragt man sich bei manchem (meist jüngeren) Menschen, warum er überhaupt das Telefon nutz. Bei der angewandten Lautstärke hört der Gesprächspartner ihn doch auch ohne Telefonnutzung, selbst auf einem anderen Kontinent, zur Not einfach Fenster aufmachen.

Ich gebe zu, dass es auch mir ab und an passieren kann, dass ich mein Umfeld in Schockzustände versetzen kann: Immer wenn ich Rufbereitschaft habe und mein Telefon im „Bereitschaft-Profil“ steht. Dann kann (und muss) der Klingel- oder SMS-Ton Tote erwecken können. In solchem Fall bin ich bereit eine Ausnahme zu machen. Aber wieviel % der (meist) Jugendlichen haben denn die Verantwortung zu tragen? Ausserdem bin ich dann bemüht SEHR schnell das nervige Klingeln zu beenden.