Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit

Unten stehend eine Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ich weiss ja nicht, aber ich glaube, dass der Innenminister dem Peter Schaar ganz gewaltig eine reinhaun möchte, wenn der das liest. (Quelle via netzpolitik.org)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar schlägt aus Anlass des Dritten Nationalen IT-Gipfels eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor.

Schaar erklärt hierzu: „Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer.

„Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich und insbesondere andere veröffentlicht. Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen.

Über eine breite Teilnahme an dieser Debatte würde ich mich daher freuen. Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Anregungen dazu an die hierfür extra eingerichtete eMail-Adresse: charta@bfdi.bund.de

————– Hier beginnt die Charta

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer,
sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch
verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen.
Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen
orientieren:
1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu
bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in
Anspruch genommen werden können.
2. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche
Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime
auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale
Bedeutung zu.
3. Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu
gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur
informationstechnischen Grundversorgung.
4. Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste
müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten
dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin
ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen
jederzeit –auch elektronisch –widerrufen werden können.
5. Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller
verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft
hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.
6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern
haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie
Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und
Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.
7. Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere
Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht
kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.
8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der
Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist
geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre
Rechte sind zu beachten.
9. Die Bildungseinrichtungen –vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur
Erwachsenenbildung –sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für
einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu
stellen.
10. Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus
guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist
zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
(pdf, 6 KB)

Was ist ein „IT-Gipfel“

Unter einem Gipfel stelle ich mir eine Veranstaltung vor, bei der alle massgeblichen Fachleute sich treffen um ein Thema oder Themenkreis erfolgsorientiert zu be- und verarbeiten.

Wenn aber die Bundeskanzlerin Merkel zu einem IT-Gipfel einlädt, dann muss man natürlich Spreu von Weizen trennen. Dann geht es darum möglichst genau DAS zu erreichen, was der Veranstalter (die Bundesbirnekanzlerin – oder ihre Vasallen) gern nach vorn gebracht haben möchte. Deshalb werden zum Beispiel Datenschützer gar nicht erst zu einer Veranstaltung geladen, bei der es um so sensible Themen wie DE-MAIL geht. Es hätte ja passieren können, dass der Bundesdatenschutzbeauftrage die eine oder andere Bemerkung fallen lässt, die – die ansonsten anwesenden – Jubelperser vom jubeln abgehalten hätte.(Siehe TAZ)

Die TAZ schreibt in einem anderen Artikel:

Hinzu kommen noch ganz andere Befürchtungen. Bundesinnenminister Schäuble, dessen Haus maßgeblich an „De-Mail“ mitarbeitet und bald einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erarbeiten will, ist auch ein eiserner Verfechter des so genannten Bundestrojaners. Mit dieser stark umstrittenen Software, die Beamte des Bundeskriminalamtes gerne einsetzen würden, werden Sicherheitslücken in Rechnern von Kriminellen aktiv ausgenutzt, um diese dann im Rahmen von Ermittlungsverfahren ausforschen zu können. Datenschützer fragen deshalb, wie die Bürger einem „De-Mail“-Dienst vertrauen könnten,

In der FAZ beurteilt:

Ein weiterer Branchenvertreter meinte: „Wenn das nächste Jahr wieder so schwammig wird, sollte man auf die Veranstaltung besser ganz verzichten.“

Aber was will man von einer Veranstaltung erwarten, die von Frau Merkel initiert wurde? Die sagt doch lieber nichts, als irgendeine Aussage oder gar eine Entscheidung zu treffen. Für Wischi-Waschi wird man wenigstens nicht konkret kritisiert.

Den absoluten Lachanfall kann man allerdings erst realisieren, wenn man den Heise-Ticker liest:

Die Telekom-Tochter T-Systems soll die Anwendung realisieren. In der Pilotphase will sie De-Mail für Geschäftskunden anbieten und sie beim Integrieren von De-Mail in die Geschäftsprozesse unterstützen. Für Privatkunden plant die Deutsche Telekom De-Mail über T-Home anzubieten.

Die Überwacher und Datenverlierer der Telekom und der Bundesinnenminister perfektionieren den zentralen Email-Überwachungsdienst, der uns Bürgern als sicher verkauft wird.

So besoffen kann man sich doch gar nicht saufen, dass man dieser Lösung weiter traut, als man die eingesetzten Server werfen könnte.