Es gibt auch kritische Politiker

Ob Thilo Weichert bald „getausst“ wird? Im Heiseticker ist zu lesen:

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert übt scharfe Kritik an den Plänen zu Kinderporno-Websperren. Im aktuellen Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch beschließen will, erkennt er eine „völlig neue Überwachungsdimension“. Werde das Speichern der Zugriffsversuche und die Weitergabe etwa von IP-Adressen an die Polizei gestattet, könnte eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung erfolgen, „die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde“.

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Weichert sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen „Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet“

Tja, der Mann scheint zu wissen worüber er spricht. Dies wird der Grund sein, warum man als Beauftragter auch nichts zu sagen hat. 🙁

Wer redet von Verfolgungswahn? Es ist wahr und wird noch schlimmer.

Wer mir aufgrund meiner Spekulationen in diesem Artikel vielleicht gedanklich unterstellte:“Der Autor spinnt ein bisschen“, muss sich nun wohl bei mir entschuldigen:

Dem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sollen die Zugangsanbieter die geplanten Stopp-Seiten nun selbst hosten. Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Beschlussvorlage der Bundesregierung soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

schreibt Heise. Aber es kommt noch dicker – VIEL dicker:

Nicht mehr enthalten ist in dem überarbeiteten Dokument zudem die zunächst geplante Beschränkung der Sperrliste auf außereuropäische Webseiten. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von „vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten“. Einbezogen werden sollen zudem nicht nur kinderpornographische Darstellungen an sich, sondern auch Webseiten, „deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen“. Falls nach Inkrafttreten der Regelung auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen würde, könnten somit auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.

Wer sich mit der Thematik Deep-Linking beschäftigt hat, wird – wie ich – zu dem Schluss kommen, dass bei sehr grober Auslegung des obigen nahezu jede Webseite mit dem Zensur-Umleitungsschild versehen werden kann.

Da natürlich „privatrechtlichen Anbieter“ von den Regelungen ausgenommen sind, heisst dies am Ende: Jegliche öffentlichen Einrichtungen brauchen keinen Aufwand (und Kosten..) zu tragen, weil diese nicht sperren müssen. Kontrolliert werden soll nur der normale Verbraucher(BÜRGER), was ein weiteres Indiz dafür ist, dass die Zielrichtung ein vom Staat kontrollierter Fluss von Informationen ist. Das Ende des Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes. Denn dort steht geschrieben: „…und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Im Moment der Staatszensur fällt dieses weg.

Ein weiterer Grund sich sowohl mit dem Art. 20 Abs. 4 des GG auseinanderzusetzen: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. “ oder das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 :

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

NOCH habe ich Hoffnung.

Der Spiegel deckt auf: Von der Leyens Internetsperre ist unnützes Valium für das Volk

Der Spiegel berichtet heute in seiner Onlineausgabe:

Jetzt zeigt sich nach SPIEGEL-Informationen, dass die Bundesregierung offenbar zahlreiche Internet-Provider von der Verpflichtung ausnehmen will, künftig Zugänge zu kinderpornografischen Websites zu sperren.

Nach einem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird, sollen nur Anbieter, die mindestens für 10.000 Nutzer in der Regel gegen Entgelt den Zugang zum Internet ermöglichen, „geeignete und zumutbare technische Maßnahmen“ ergreifen – zum Beispiel die Sperrung von entsprechenden Seiten und die Weiterleitung auf sogenannte Stoppseiten.

Das bedeutet, dass etwaige Pädophile nichteinmal die Sperre technisch umgehen müssen, sondern sie müssen nur ihren Provider wechseln – und sie erhalten weiterhin alle Webseiten angezeigt, die sich sich wünschen. Ohne Stop-Seite.

Was bleibt also von der wunderbaren „wir tun zwar nichts gegen das Schänden von Kindern, aber wir decken ein Seidentuch darüber“? Nichts bleibt übrig, ausser einem Überwachungsinstrument mit dem das BKA ohne Probleme für (wie von der Leyen nicht müde wird zu erklären) mehr als 75% der deutschen Internetbenutzer kontrollieren kann.

Frau von der Leyen: Treten Sie zurück. Was Sie in ihrem Amt treiben ist erstens verfassungsfeindlich und zweitens grober Unfug. Kümmern sie sich um ihre Kinder, die brauchen ihre Mutter!