Laut Heise-Ticker äussert sich Frau Zypries wie folgt zu dem Internet-Sperrgesetz:
Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren. (Hervorhebung von mir)
Ich stelle mi gerade vor, dass bei mir im Herbst des Jahres 2010 diverse Beamte in Zivil vor der Tür stehen und per Hausdurchsuchungsbefehl meine Wohnung (inklusive Keller und PKW- falls vorhanden) durchsuchen sowie meinen PC beschlagnahmen. Bei der Vernehmung erfahre ich, dass mir vorgeworfen wird, dass ich versucht haben soll am 03. August 2009 um 19:36:12 auf eine Webseite mit kinderpornografischem Inhalt zuzugreifen. Ob ich nach einem Jahr noch weiss, wie ich wann auf welchen Link gekommen bin? Werde ich nun gezwungen ein Internet-Fahrtenbuch zu führen?
Die Unschludsvermutung wird hier von der Justizministerin(!) ausgehebelt, denn bis jetzt musste mir der Ankläger nachweisen, dass ich mich schuldhaft verhalten habe. Ab sofort muss ich beweisen, dass ich unschuldig bin!
Wir sind alle Kriminelle!