der „Freiherr“ Günter v. Gravenreuth ist nun wohl endgültig am Ende. Ich kenne den Günter seid vielen Jahren – traf ihn mehrfach auf dem CCC-Congress und hatte mit ihm tatsächlich auch sehr interessante und informative Gespräche. OK, er ist Anwalt und muss sein Geld mit den Klienten verdienen, die einen Anwalt seines Fachgebietes bezahlen – man will ja leben. Aber er war immer bereit – im kleinen Kreis – auch die „andere Seite“, die Freaks des CCC zu beraten, sogar ohne Kostennote. Auch versuchte er in der Zeit der Mailboxabmahnungen ansatzweise fair mit den gegnern seiner Opfer umzugehen, dass Jugendliche störrisch reagieren und er dann (im Interesse seines Klienten) gegenhalten muss liegt in der Natur der Sache.
Diese – historische – Erfahrung liess mich all die Jahre, in denen im Netz – teilweise sehr massiv – gegen Günter gepoltert wurde (teilweise sehr deftig und unschön) den Mund halten und mir einfach meine eigenen Gedanken machen.
Und dann kam der zeitpunkt, als Günter mit einer Abmahnung wegen einer Opt-In-Mail der TAZ von sich reden machte. Ein Fall, den er so weit hoch eskalierte, dass eine – ordnungsgemäss von der Staatsanwaltschaft angeordnete – Hausdurchsuchung Beweise brachte, aufgrund derer Günter zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.
Irgendwie tut er mir leid. Das hätte mit ihm nicht soweit kommen müssen. Er hat(te) das Potential ein wirklich Guter[TM] zu sein.
Quelle: TAZ