Der Vorteil der Manager gegenüber Kleinkriminellen

So ein Kleinkrimineller, der wandert schon mal ruck-zuck in den Bau. Dem wird eine Bewährungsstrafe nicht pauschal gewährt und eine etwaige Strafe ist eher sehr zeitnah zu zahlen – ansonsten wird er ersatzweise inhaftiert.

Wenn man aber Klaus Zumwinkel heisst und eine Geldstrafe von einer Million Euro zu zahlen hat, so ist Justizia da etwas großzügiger. Den Ertrag der Verzögerung beziffert die FTD

Hätte er die eine Million zu den gängigen Konditionen bei der Postbank aufs Sparbuch gelegt, wäre er gerade mal 22.500 Euro reicher geworden.

Da hat der Zumwinkel also mal eben pro Monat ein Zins“Einkommen“ von 3.200€, welches eigentlich UNS – dem Staat – zustehen würde.

Wie heisst es so schön: Kleider machen Leute.

Das Zumwinkel vor Gericht bezüglich seiner finanziellen Situation gelogen und mal eben 20 Millionen unterschlagen hat, ist da nur noch ein Detail

§ 153 StGB:

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Da kann der Spiegel noch so viel über die „armen Reichen“ schreiben, mich kotzen einige von denen nur an mit ihrer Selbstgefälligkeit.

Das Problem des Strafvollzuges

Das Problem des Strafvollzuges liegt – wie schon der Name sagt – in seiner Umsetzung: Strafe. In unserem Rechtssystem werden Täter bestraft – es wird nicht der Versuch unternommen, sie zu „bessern“. Sowas sollte früher in Besserungsanstalten geschehen. Heutzutage wird aber lieber weggeschlossen, als therapiert, resp. nach den Ursachen eines „Fehlverhaltens“ geforscht um den Täter dann eventuell als „geheilt“ uind nicht „bestraft“ entlassen zu können.

Wer Kinder hat sollte das Problem kennen: Eine Strafe wird das Verhalten von Kindern nur solange verändern, wie eine Angst vor einer Folgestrafe anhält. Sollten Wege gefunden werden, die Strafe zu umgehen ist jegliche Reue verschwunden. Besser (aber auch zeitaufwändiger) ist das diskutieren und die Aufarbeitung, WARUM ein gewisses Verhalten wünschenswert ist.

Der (Ex-)Terrorist Christian Klar  wurde 1982 verhaftet und 1985 verurteilt. 1997 wurde festgestellt, dass Klar nach frühestens 26 Jahren aus der Haft entlassen werden darf. 1982 (U-Haft wird angerechnet) plus 26 Jahre ergibt, dass Christian Klar 2008 entlassen werden darf. Dieses Recht teilt er mit allen in Deutschland zu Gefängnis verurteilten Straftätern.

Heute hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass (Quelle SPON)

Die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe wird mit Wirkung zum 3. Januar 2009 zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Der Verurteilte wird der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt.

Diese Meldung ist – von mir – einfach zur Kenntnis genommen worden. Nachdenklich machte mich ein anderer – auf dieser Meldung basierender – Artikel der ebenfalls im SPON zu finden ist. In diesem finden sich Zitate wie:

  • Solange Christian Klar kein Mitleid mit seinen Opfern und deren Familien hat, verdient er auch selbst kein Mitleid
  • Klar habe „bis jetzt seine Taten weder bereut, noch sich von seinen Einstellungen distanziert.

Ist denn das Ziel unseres Strafvollzuges dem Täter Mitleid zu lehren, oder sich von seinen Taten zu distanzieren oder zu bereuen? Sicher ist es – bei jedweder Verhandlung – für das Strafmass hilfreich zu bedauern und Reue zu zeigen, aber an welcher Stelle ist unser System des Strafvollzuges geeignet dem verurteilten Täter moralisch-ethische Schulung zu geben?

Ein Freund von mir ist (vor mittlerweile über 20 Jahren) – wegen einer Tat die ich absolut nicht gutheissen kann oder will – rechtkräftig und zu recht wegen Totschlags verurteilt worden. Die Frage, die ich mir damals aber schon stellte ist, ob es in diesem Fall (ich will nicht verallgemeinern) nicht besser gewesen wäre, Ursachenforschung zu betreiben und nicht die Symptome sondern eben die GRÜNDE zu bekämpfen. Das Problem ist, dass eine Ursachenanalyse und -behebung Geld kostet. Man könnte – schätze ich persönlich – einem bemerkenswerten Anteil der verurteilten Straftäter und vor allem der Gesellschaft einen besseren Dienst erweisen, wenn man nicht einfach nur stumpf wegsperrt, und auf eine Besserung hofft.