Die FAZ und die neutrale Presse

Unter der Überschrift „Wen wir nicht zu Gast haben möchten“ darf Werner D’Inka heute in der FAZ einen Kommentar schreiben. Der „Chef vom Dienst“ der FAZ zeigt in diesem Kommentar sehr deutlich eie der geneigte Leser die FAZ einzuordnen hat. Man könnte nun wohlwollend feststellen, dass folgende Zitate ja „nur“ ein Kommentar“ wären, aber da diese Worte die Meinung des „Chef vom Dienst“  sind. Hintergrund ist, dass die FAZ eine eher „rechts“ angesiedelte Meinung vertritt und die Partei „Die Linke“ zwar sehr gern kritisiert, ihr aber keine „Plattform“ bieten mag:

  • Anders verhält es sich mit Diskussionsveranstaltungen, welche die Redaktion vor der Landtagswahl in der Zeitung ausrichtet. Da nehmen wir uns in aller Bescheidenheit das Recht jedes Gastgebers heraus, den Kreis der Gäste selbst zu bestimmen.

Was heisst: Die Linke wird nicht eingeladen. Warum wohl?

  • Denn dass eine Partei im Landtag sitzt, sagt für sich genommen noch nichts über ihren demokratischen Leumund.

Dies zu entscheiden ist NICHT die Aufgabe der Medien – auch wenn sie dies gern tun. DAFÜR haben wir in Deutschland ganz andere Instanzen.

Der wahre Hintergrund scheint eher zu sein, dass die FAZ sich der Linken nicht gewachsen fühlt, denn die Linke kontert diese Ignoranz der FAZ dadurch, dass sie intelligent die FAZ angreift. DAS aber kann sich der Chef vom Dienst nicht gefallen lassen, da muss er mal ein wenig den Holzhammer rausholen.

Die Linke will den Grossverdienern tatsächlich an den Kragen

Heute hat „Die Linke“ im Bundestag einen Antrag gestellt, in dem sie eine auf 2 Jahre zeitlich begrenzte Sonderabgabe auf steuerliche Einkünfte von mehr als 600.000€ fordert. (Quelle PDF).

Aus dem Dokument geht auch hervor, dass Linksfraktion hat bereits vor einiger Zeit einen Antrag eingereicht in dem sie fordert, die Steuer für „Mehrverdiener“ wieder wie folgt anzuheben:

  • Ab 250.000€ steuerplichtigen Einkommen einen Steuersatz von 50%
  • Ab 500.000€ steuerplichtigen Einkommen einen Steuersatz von 55%
  • Ab 1.000.000€ steuerplichtigen Einkommen einen Steuersatz von 60%
  • Ab 2.000.000€ steuerplichtigen Einkommen einen Steuersatz von 65%

Ich lasse das einfach mal so im Raum stehen.