Der Deutsche Kinderschutzbund und das Internet

Es scheint eine Gesetzmässigkeit zu werden: Wer etwas mit „Kinderschutz“ im Namen trägt, hat keine Ahnung vom Internet. Gerade kommt der bayerische Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes aus der Versenkung gekrabbelt und zeigt auf, dass er zu dieser Riege gehört. Hat er doch Metronaut wegen eines alten Beitrages mit rechtlichen Schritten gedroht.

Was hat Metronaut getan? Er hat nur an Beispielen aufgezeigt, dass man schauen muss wo ein Link hinführt und wenn irgendwo ARD drauf steht, man zum ZDF gelangen kann. OK, er tat dies etwas drastischer, indem er den Kinderschutzbund mit einer Google-Suche nach „Porn“ verlinkte. Unsere bayrischen Kinderschützer scheinen nun zu verlangen, dass – wenn man schon ihren Namen irgendwo im Internet benutzt – auch auf ihre Webseite verlinkt.

Metronaut fragt nun zu recht:

  • Kann das Blog Netzpolitik gegen mich vorgehen, wenn ich statt auf netzpolitik.org auf fefe verlinke?
  • Muss ich Frank-Walter-Steinmeier mit seiner eigenen Homepage verlinken oder darf ich verlinken wohin ich will?
  • Wie sollen Blogger die Rechtmäßigkeit eines Links beurteilen können, wenn die verlinkte Seite nicht strafbar ist, aber nicht den Erwartungen des Klickenden (oder Verlinkten) entspricht?
  • Fragen, die ich nicht beantworten kann. Aber vielleicht kann Der Staatspräsident von Taka-Tuka-Land da ja helfen

    Lobbyisten und Einflussnahme in Sachen Netzsperren

    Zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages haben heute eine Mail von Ekkehard Mutschler erhalten. Herr Mutschler ist  Jugendmedienschutzbeauftragter des Deutscher Kinderschutzbund Bundesverbande.V..Er verschickte eine  Stellungnahme „Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographie verbessern“ die von verschiedenen Organisationen unterzeichnet wurde.

    Das sich der Kinderschutzbund um die Belange der Kinder kümmert ist gut und wird auch von mir unterstützt. Das der Kinderschutzbund teilweise mit den Sperrgegnern einer Meinung ist

    Allerdings sehen die Unterzeichner verschiedene Möglichkeiten, das Ziel des Gesetzesentwurfes „den Zugang auf diese Inhalte zu erschweren“ besser zu erreichen

    erfüllt mein Herz mit Freude. Aber man muss eben den Text im ganzen lesen und dann wird es noch viel Schlimmer, als das was Frau von der Leyen angeschoben hat:

    Allerdings sollte die massive Kritik an der DNS-Sperre ernst genommen werden und stattdessen als Mindestanforderung die in Groß-Britannien bereits erfolgreich eingesetzte und qualitativ bessere Hybrid-Sperre vorgesehen werden

    DAS bedeutet Inhaltkontrolle auf der Leitung! Wenn in einer Mail von einer Party mit Bombenstimmung die Rede ist, kann es passieren, dass diese Mail niemals den Empfänger erreicht. Denn die Filterung geschieht nicht über besorgte Eltern, die ihre Kinder schützen wollen, sondern über Staatsorgane. Und gegen die Stelle, welche die Filter pflegt hegt der Kinderschutzbund keinen Argwohn. Richterliche Kontrollinstanz etc. gehört nicht zu den Forderungen.

    Der absolute „Knaller“ ist allerdings, dass dder Kinderschutzbund in seine Allianz den „Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD)“ aufgenommen hat, wodurch sämtliche Bemühugen ad absurdum geführt werden. Ist doch bekannt, dass dieser Interessenverband das dringende Bedürfniss hat auch ganz andere Inhalte zu sperren. Wenn es das Instrumentarium der Sperren erstmal gibt ….