Der Spiegel deckt auf: Von der Leyens Internetsperre ist unnützes Valium für das Volk

Der Spiegel berichtet heute in seiner Onlineausgabe:

Jetzt zeigt sich nach SPIEGEL-Informationen, dass die Bundesregierung offenbar zahlreiche Internet-Provider von der Verpflichtung ausnehmen will, künftig Zugänge zu kinderpornografischen Websites zu sperren.

Nach einem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird, sollen nur Anbieter, die mindestens für 10.000 Nutzer in der Regel gegen Entgelt den Zugang zum Internet ermöglichen, „geeignete und zumutbare technische Maßnahmen“ ergreifen – zum Beispiel die Sperrung von entsprechenden Seiten und die Weiterleitung auf sogenannte Stoppseiten.

Das bedeutet, dass etwaige Pädophile nichteinmal die Sperre technisch umgehen müssen, sondern sie müssen nur ihren Provider wechseln – und sie erhalten weiterhin alle Webseiten angezeigt, die sich sich wünschen. Ohne Stop-Seite.

Was bleibt also von der wunderbaren „wir tun zwar nichts gegen das Schänden von Kindern, aber wir decken ein Seidentuch darüber“? Nichts bleibt übrig, ausser einem Überwachungsinstrument mit dem das BKA ohne Probleme für (wie von der Leyen nicht müde wird zu erklären) mehr als 75% der deutschen Internetbenutzer kontrollieren kann.

Frau von der Leyen: Treten Sie zurück. Was Sie in ihrem Amt treiben ist erstens verfassungsfeindlich und zweitens grober Unfug. Kümmern sie sich um ihre Kinder, die brauchen ihre Mutter!

Brauchen wir mehr Blockwarte?

Eigentlich gehört dieser Posting ja nach Tüdelkram, aber da der Fall – in meinen Augen – auch einen gesellschaftlich-soziologischen Apsekt hat, eben hier: Lukas Podolski, der Michael Ballack wärend eine Fussballspieles eine Ohrfeige gehauen hat(haben soll), wurde von einem Unbekannten angezeigt.

Nun ist es in Deutschland so, dass eine Körperverletzung eine Sache zwischen zwei Menschen ist: Täter und Opfer. Und nur – ich wiederhole NUR – wenn das Opfer der Körperverletzung Anzeige erstattet, wird die Staatsanwaltschaft auch aktiv.

Was erdreistet sich ein anonym bleibender Mensch also, der Podolski anzeigt? Glaubt er, dass Ballack zwar Millionen verdient, aber sich nicht selbst vertreten kann? Nee, ist ganz anders:

Die Person, die Podolski angezeigt habe, argumentiere damit, dass es ein schlechtes Vorbild sei, vor Millionen von Fernsehzuschauern bei einem Streit handgreiflich zu werden.

schreibt der Spiegel. Ob der Ersteller der Anzeige als Blockwart nun selbst ein gutes Beispiel gibt?

NUN wird es eng in Thüringen, gar keinen oder ein verurteilter fahrlässiger Totschläger als Ministerpräsident?

Auch wenn Althaus nach österreichischem Recht – trotz der Verurteilung als Schuldiger einer fahrlässigen Tötung – nicht als vorbestraft gilt, ist es entweder höhnisch oder einfach nur konsequent von der Thüringischen CDU diesen Dieter Althaus weiterhin als Spitzenkandidat für die anstehende Wahl rennen zu lassen. Der MDR schreibt dazu:

Rein rechtlich kann Althaus auch nach dem Urteil für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren. Das sogenannte passive Wahlrecht verliert in Deutschland nur, wer von einem deutschen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.

Der Spiegel schreibt dazu:

Der Verteidiger des CDU-Politikers, Walter Kreissl, hatte einen Antrag gestellt, „wonach sich der Angeklagte im Sinne der im Ermittlungsverfahren ausreichend geklärten Umstände im Zusammenhang mit dem Skiunfall vom 01.01.2009, bei welchem Frau Beata C. tödlich verletzt wurde, geständig verantworten werde sowie der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimme“. Im Klartext: Althaus ließ sich im Kern auf die Schilderung des Skiunglücks vom Neujahrstag ein, wie der Gutachter sie verfasst hatte. In dessen Bericht wird Althaus eine wesentliche Schuld an dem tödlichen Unfall gegeben. (Hervorhebung von mir)

Ich möchte hier nochmals in aller Deutlichkeit festhalten: In Thüringen stellt die CDU einen Kandidaten zur Wahl des Ministerpräsidenten auf, der fahrlässig einen Menschen getötet hat. Er hat nicht Steuergelder verplembert oder sich an Lobbyistengelder redlich getan, er hat das getan, was in unserer Volksgemeinschaft die mit folgenschwerste Tat ist, die man begehen kann. Er hat durch fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verschuldet.

Wie weit muss es mit diesem Land schon bergab gegangen sein, wenn wir uns von solchen Menschen regieren lassen? Sowas kennt man sonst nur aus Südamerika oder afrikanischen Kleinststaaten.