CTRL-Verlust, Diebstahl und der Selbstschutz der FAZ

Ich thematisierte den Disput zwischen Michael Seemann und der FAZ bereits, nun liegt (via Carta) eine Stellungnahme der FAZ zu den Vorgängen vor:

Herr Seemann hat mehrfach Fotos in sein Blog CTRL-Verlust gestellt, deren Rechteinhaber ausdrücklich die kommerzielle Nutzung untersagten.

Er ist, wie alle Blogger der F.A.Z., noch einmal am 21.6.2010 in einer Mail darauf hingewiesen worden, unter keinen Umständen geschützte Fotos zu veröffentlichen. Verstöße gegen das Urheberrecht und Verletzungen von Creative-Commons-Lizenzen sind nicht hinnehmbar, schon gar nicht von einem Autor, der über digitale Themen schreibt.

In seinem jüngsten Blogbeitrag hatte Herr Seemann drei Fotos veröffentlicht, die unter Creative-Commons-Lizenz standen und nicht zur kommerziellen Nutzung freigegeben waren.

[…]

Daraufhin hat die Redaktion sein Blog vorübergehend gesperrt. Sie sah sich gezwungen, die Bildrechte an sämtlichen Fotos zu überprüfen und etwaige nachträgliche Veränderungen für den Fall zu verhindern, dass der Verlag der F.A.Z. mit Rechteansprüchen konfrontiert werden würde.

Sorry, lieber mspro, aber da die Darstellung der FAZ sich mit der deinen deckt, bist Du in meinen Augen nicht nur selbst schuld, sondern auch noch ein Jammerlappen, der Scheisse baut und dann seine Brüder, Freunde und deren Brüder und Freunde aktiviert um sich zu verteidigen.

GAFL

Wie naiv muss man sein, sich auf dieses dünne Brett zu begeben und wie blind sind die Claqueure die herbeispringen und sich auf die Seite desjenigen stellen der die rechte mit Füssen tritt für die sie selbst kämpfen. Wer die Creative Commons so mit den Füssen tritt, hat von der Szene der Digitalen keinen Schutz sondern ein Ausschlußverfahren wegen Diebstahl zu erwarten. Wer sich allerdings mit Dieben an geistigem Eigentum(Creative Commons!) solidarisiert stellt sich in meinen Augen selbst ins Abseits.

Pressererklärung des „Radfahrers“

Nun gibt es auch eine Presseerklärung des „Radfahrers“. Dieser widerspricht der Darstellung der Polizeipressemitteilung und lässt über seinen Anwalt sagen, dass er sehr wohl den Anweisungen der Polizei gefolgt ist. Er wurde aufgefordert die Strasse zu verlassen (was er nach den Videodokumenten auch tat). Besonders interessant ist, dass ihm die handschriftlichen Notizen – auf denen er Angaben zur Identifizierung der Beamten notiert hatte – weggenommen wurden.

Das PDF mit der Presseerklärung kann hier downgeloadet werden.

Persönliche Anmerkung: Mir erscheint die hier gemachte Darstellung des Tatverlaufs deutlich besser durch das Videomaterial gedeckt zu sein, als die Angaben, welche bislang von der Berliner Polizei verbreitet wurden.