Unsere Behörden würden ja NIEMALS Vorratsdaten mit Webzugriffen kombinieren

Worauf wir Deutschen uns mit der Kombinations von Vorratsdatenspeicherung und „Sperr“liste einlassen, habe ich ja bereits hier prognostiziert. Erwartungsgemäß gab es (ein paar wenige) Leser, die sich meiner Prognose niemals anschliessen würde. Tja, genau dieser Personenkreis kriegt nun – via Heise – die Realität geliefert:

Seit September 2007 war nach einem Bericht des Tagesspiegels bekannt, dass das Bundeskriminalamt seit 2004 die IP-Adressen der Besucher seiner Website speicherte und versuchte, diese Adressen bestimmten Kreisen zuzuordnen.

Nun wurde in einem Prozess bekannt, dass das BKA selbst Texte verfasste, mit denen mutmaßliche Mitglieder oder Sympathisanten der Gruppe auf die Homepage des BKA gelockt wurden: Durch ein Versehen der Behörden konnten die Anwälte einen Vermerk in einer Sachstands-Handakte des BKA lesen, der eigentlich gelöscht sein sollte

Die gesamte Aktion des BKA erbrachte offenbar keine Erkentnisse zur Struktur der militanten gruppe. Nach dem Muppetshow-Kommentar wurden 417 IP-Adressen ermittelt. Zum Gros dieser IP-Adressen konnten keine Nutzerdaten ermittelt werden, weil die Provider seinerzeit die Daten zu kurz speicherten. Weitere Daten gehörten Behörden und Presseorganen. Nur die deutsche Telekom konnte für 120 IP-Adressen Nutzerdaten vorlegen, die im aktuellen Verfahren keine Rolle spielen. (Hervorhebung von mir)

Ja, aber mittels Vorratsdatenspeicherung und direktem Zugriff auf diese gespeicherten Daten ist es nun möglich SOFORT den Benutzer zu ermitteln, der gewisse Informationen auf der Webseite (nicht nur des BKA) suchte. Schon vor Jahren bekam ein guter Bekannter von mir Besuch vom Landeskriminalamt, da er für eine Hausaufgabe seiner Technikerprüfung nach gewissen Chemikalien und deren Wirkung im Internet suchte. Leider besuchte er auch die Webseite einer Universität, deren Benutzer zu der Zeit dahingehend überwacht wurde, wer nach eben diesen Materialien suchte.

Bislang habe ich noch keine Stellenanzeigen des BKA gesehen, in denen sie nach SEO-Spezialisten suchen, ob man sich dort mal bewerben sollte?

Die Frage ist anscheinend nicht, ob ich paranoid bin, sondern ob ich paranoid genug bis, oder anders formuliert: Nur weil Du nicht paranoid bist, heisst es noch lange nicht, dass „Sie“ nicht hinter dir her wären …..

Zensur wird delegiert und ist dann keine Zensur mehr

Wenn der Staat den Zugriff auf Informationen behindert, nennt man das für gewöhnlich Zensur. Wikipedia sagt dazu:

Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren,[1] um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.

Das heisst: Wenn politisch(!) Informationen be- oder verhindert werden. Wenn aber die Politik – oder deren Handlanger – privatwirtschaftlich handelnde Unternehme (mittels Listen, welche Inhalt von Verträgen sind) dazu bringt, genau dies zu tun – Informationen zu blocken – dann ist es auf einmal TOTAL legal und auch mit dem Grundgesetz vereinbar:

Darüber hinaus ist festzustellen, dass, sofern es zu einer Sperrung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt kommt, es bereits an einem hoheitlichen Eingriff fehlt. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nur dann vor, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen, die so erlangten Informationen speichern, verwerten oder weitergeben. (…) Es muss sich um eine Kenntnisnahme durch den Staat handeln. (…) Ein solcher Eingriff liegt erkennbar nicht vor.

Nachzulesen ist dasin einem Arbeitspapier, dass von der „Arbeitsgruppe Access Blocking“  erstellt wurde. Zu finden bei Alvar Freude. Alvar kommentiert es wie folgt:

Soll das heissen, die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Grundrechte zwar das Individuum vor staatlichen Eingriffen schützen, wenn aber die Provider aufgrund eines aufgezwungenen Vertrages hier tätig werden, sei das ja kein staatlicher Eingriff? Sprich: Wenn der Staat eine private Einbrecherbande beauftragt, in ein Haus einzusteigen, bleibt die Unverletzlichkeit der Wohnung davon unberührt, weil es der Staat nicht selbst macht?

Dem ist nichts – aber auch GARNICHTS hinzuzufügen. Und unsere Schergen regen sich über südamerikanische Juntas auf. Die sind selbst keinen Deut besser – nur feiger. Die Juntas haben den Arsch in der Hose und setzen die Rechte direkt ausser Kraft und spannen dafür keine Aktiengesellschaften ein.

Ich habe es gewusst: Es WIRD schlimmer werden

Kaum ist das unsägliche BKA-Gesetz durch den Bundesrat abgenickt, soll es natürlich erweitert werden. Reiche ihnen einen kleinen Finger und sie reissen dir den Arm ab: Bis zum Ohrläppchen.

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der „Industrialisierung“ von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet „Paroli bieten zu können“, erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin.

schreibt Heise. Bislang sieht das BKA-Gesetz den Einsatz des Bundestrojaners ausschliesslich zur Terrorismusbekämpfung vor. Aber es war ja letztendlich zu erwarten und es überrascht wohl niemanden wirklich, dass der Einsatzzweck nun erweitert werden soll und – da bin ich mir ganz sicher – auch wird.