Telekom als Verfassungsschützer

Man könnte – wenn man sehr blauäugig und wohlwollend die ganze Geschichte betrachtet – ja fast zu der Meinung kommen, dass es in der Telekom Verfassungfreunde gibt, die – von langer Hand vorbereitet – zeigen wollten, welche Werkzeuge die Bundesregierung gegen die deutsche bevölkerung schmiedet. Hacking 4 Ethik? Naja, ich bin leider nicht blauäugig und in der Beziehung auch nicht wohlwollend.

Wie Telepolis berichten, liess die Telekom in den Jahren 2005 und 2006 „mehrere hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze“ ausforschen. Ist das nicht toll? Und das alles OHNE eine verfassungsmässige Grundlage! Was bilden wir dummes Wahlvolk uns eigentlich ein, was mit den Daten der Vorratsdatenspeicherung geschieht, wenn die Ermittlungsbehörden kontrollfreien Zugriff darauf haben? Schon heute kann jeder, der einen Polizisten.

Orwell irrte – aber nur um ein paar Jahre 🙁

DAS geht ALLE an

Ein Thema, dass mir als Homo Sapiens (DENKENDE Mensch) schon lange massiv ques im Magen liegt ist die Datensammel- und Kontrollwut, die sich in diesem, unseren Lande massiv gegen die Freiheit der Bürger richtet. Eine nette Aktion, zu der ich auch aufrufen möchte, ist der Bundesweite Aktionstag gegen Überwachung mit Handy-Kartenaktion

Es wird Zeit, dass WIR etwas tun. Wir alle!

Ich zitiere hier gern das Bundesverfassungsgericht:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.
Bundesverfassungsgericht: 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007

Auch sollte man sich den Art.20 des Grundgesetz mal GANZ in Ruhe durchlesen und verstehen – vor allem Absatz 4:

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.