Der Live-Stream bezüglich der Anhörung zum Thema Internetsperren

Leute, wer den nicht verfolgen konnte, muss das unbedingt nachholen. Ich bin mir sicher, dass der Stream im Laufe der nächsten Stunden bei youtube auftauchen wird. Ich habe teilweise wirklich schallend gelacht. Ausschnitte (alles sinngemäss!)

  • Wir streiten nun schon seit sehr langer Zeit um eine Präventivkompetenz des BKA in Sachen Terrorismusbekämpfung und im diesem Bereich sollen wir das so einfach durchwinke. Herr Maurer (BKA) was sagen Sie denn dazu, oder wundert Sie schon gar nichts mehr?
  • Die Server stehen mehrheitlich in Ländern, in denen Kinderporno nicht verboten ist (Aha…. – siehe Statistiken WO die Server stehen… )
  • Kinderpornos werden auf allen möglichen Wegen getauscht (BKA-Maurerauf die Frage, ob bekannt ist, auf welchen Wegen Kipo ausgetauscht wird)
  • Innerhalb von Stunden werden jeweils die Server gewechselt – deshalb sind auf den Sperrlisten so viele Seiten OHNE Kinderporno vorhanden. (Warum sind die Seiten aber weiterhin in der Liste?)

Leute, pfeift euch das rein. Das ist besser als die Muppetshow. In meinen Augen haben die da massiv sowohl ihre Regierungskompetenz als auch die Gesetzesvorlage in die Tonne gedrückt. Aber der (vom – in meinen Augen – vom Innenminister und Lobbyverbänden vorgeschickte  Kampfdrache) von der Leyen wird weiterhin füssestampfend und zeternd an seinem kleinen Denkmalsgesetzesentwurf festhalten.

AK Zensur effektiver als BKA und zeigt Frau von der Leyen eine lange Nase

Folgende Pressemeldung gab der AK Zensur gestern raus und beweist mit dem Inhalt, dass das BKA anscheinend ineffektiv arbeitet und Frau von der Leyen zwar tolle Reden halten kann, aber an der LÖSUNG des Problems Kinderporno entweder nicht wirklich interessiert ist, oder nur Leyaien als Ratgeber um sich versammelt hat…

Innerhalb von 12 Stunden wurden 60 kinderpornographische Internet-Angebote gelöscht

Im Streit um geeignete Maßnahmen gegen im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch („Kinderpornographie“) wird von Befürwortern bloßer Sperren angeführt, dass es oftmals nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sei, die Inhalte zu entfernen oder der Urheber habhaft zu werden.

Jetzt machte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) die Probe aufs Exempel, analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht.

Weitere Resultate und Erkenntnisse:

  • Die ersten Reaktionen bzw. Löschungen folgten bereits nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, Holland, Dänemark, Russland sowie Deutschland.
  • Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland.
  • Insgesamt wurden automatisiert 348 verschiedene Provider in 46 Ländern angeschrieben und über rund 1943 gesperrte vorgeblich illegale Webseiten informiert. Eine manuelle inhaltliche Analyse der Webseiten hat vorher nicht stattgefunden.
  • 250 Provider haben auf die Anfrage geantwortet, haben aber hauptsächlich legale Inhalte gefunden; mit Stichproben konnten diese Angaben bestätigt werden.
  • Zehn Provider gaben an, ingesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben. Mit einer einfachen E-Mail kann man also schon viel erreichen.
  • Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornographisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten – die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.
  • Die Provider wurden bislang nicht darüber informiert, dass die bei ihnen gehosteten Webauftritte auf einschlägigen Sperrlisten geführt wurden.
  • Wenn sie darauf hingewiesen werden, sind die Provider zur Kooperation bereit und entfernen illegale Inhalte umgehend.
  • Teilweise handelte es sich bei dem gesperrten Material um „gecrackte“ Webauftritte, also solche, die durch Ausnutzen von Sicherheitslücken zur Verbreitung fremden Materials missbraucht wurden. Auch hier zeigten sich die Provider sehr dankbar für die Hinweise.

Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornographischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste. Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum – es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.

Was für eine Bürgerinitiative wie den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur möglich ist, sollte für die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden ein Leichtes sein und die hier erzielten Ergebnisse deutlich übertreffen können.

Löschen statt Sperren – von Beginn an die Forderung des AK Zensur – ist möglich!

WENN diese Listen (welche offensichtlich SEHR viele Falschsperrungen beinhalten) also existieren, kann man sehr wohl die Inhalte vom Netz nehmen, was schneller geht als über den Umweg der Provider nur den Zugriff zu erschweren.

Mittlerweile Standard: Der Link zur Petition gegen Internetsperren

Spiegel-Interview mit von der Leyen. Ehrliche Worte, man muss sie nur verstehen.

Im Spiegel findet sich ein Interview mit Frau von der Leyen, das ich – als alter Querleser – äusserst spannend finde, denn unsere Familienministerin zeigt dort offen einige Ansichten und Vorgehensweisen, die ich schon lange sah deutlich auf.

Erst ist Schulterzucken da, dann gibt es kübelweise Kritik, aber dann stellen wir gemeinsam fest: Da ist ein Problem, wir müssen handeln. Es mag unterschiedliche Wege geben, aber im Ziel sind wir einig. Und jetzt ist das Gesetzesverfahren da. So wird das auch bei diesem Thema sein. Ich nehme dabei zwar die Bedenken aus der Petition ernst, weiche aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab.

Erst gibt vdL zu, dass es Kritik und unterschiedliche Wege geben mag, aber am Ende weicht Sie keinen Millimeter von ihrem Ziel ab: Und ihr Ziel sind die Sperren. Denn nur mit der Umsetzung der Sperren kann sie sich ihr persönliches „Internet-Denkmal“ (aka chinesische Mauer) erreichten.

Ich halte für richtig, klare Gesetze in einem Land zu haben. Wir sprechen nur über den Straftatbestand der Kinderpornografie, der geregelt ist im Paragraf 184b StGB. Und dieser Straftatbestand muss nicht täglich durch einen Richter noch einmal wiederholt werden.

Es müssen also Straftatbestände – in dem Bild von Frau vdL – nicht mehr täglich von einem Richter wiederholt werden? Was werden die überarbeiteten Richter in all den Strafverfahren dazu sagen? Urlaub einreichen? Denn JEDE Straftat wird erst durch ein Gesetz zu einer Straftat. Ob aber im Einzelfall eine Straftat vorliegt, entscheidet bis jetzt immer noch ein Richter. Und genau an der Stelle fehlt es einer Ministerin (das darf man NIE vergessen!) an Verständnis für unser Rechtssystem mit seiner Gewaltenteilung!

Spiegel: Wobei die meisten Kontakte nicht per WWW, sondern per Mail gewesen sein dürften…

Von der Leyen: …die auf verbotene Seiten verweist.

Liebe Frau vdL: WENN per Mail ein Link geschickt wird und in diesem eine IP-Adresse und kein Hostname angegeben ist, können Sie sich ihre gesamte Internetsperre durch DNS-Manipulation direkt in die Haare schmieren! Wenn man cvon etwas keine Ahnung hat ….

Wir möchten, dass in Zukunft zugleich immer Interpol verständigt wird, die in 160 Staaten dieser Welt vertreten sind. Das BKA wird das diese Woche in der Interpol-Tagung einbringen.

Interpol…… Ein einfaches Whois (Bitte googlen Frau vdL) ermöglicht es den ermittelnden Beamten DIREKT denjenigen zu kontakten, auf dessen Server die Inhalte liegen. Aber um auf diese Idee des  „kurzen Dienstweges“ zu kommen, müsste man sich mit dem Thema wenigstens ansatzweise beschäftigt haben und nicht (so kommt es mir wirklich vor) als Strohfrau des Bundesinnenministers und diverser Lobbyisten durch die Gegend laufen.

Mir ist wichtig, dass ein BKA-Beamter bei jeder einzelnen Seite überprüft, ob der Inhalt nach deutschem Recht strafbar ist.

Frau vdL bitte 100x an die Tafel schreiben: Nach deutschem Recht ist ein POLIZEIbeamter (und nichts anderes sind BKA-Beamte) weder befugt noch befähigt, eine Strafbarkeit festzustellen. Er kann einen VERDACHT haben und aufgrund dessen agieren. Die Feststellung einer Straftat benötigt immer noch des Richters.

SPIEGEL ONLINE: Eine Kontrollinstanz bedeutet aber doch nicht, dass, wenn eine Seite gesperrt wird, der Betreiber informiert wird.

Von der Leyen: Nein, denn im Prinzip merkt man es ja sofort. Denn wenn man die Seite anklickt, kommt das Stoppschild.

Aha, diejenige, die wirklich SOFORT die Seite abstellen könnten (namentlich Hoster, Contentprovider und Rechenzentren) müssen nun also täglich alle Rechner/Domains abgrasen, die bei ihnen gehostet sind? Und wer bezahlt das?Frau vdL: Ich arbeite in einem Rechenzentrum und ich versichere ihnen, dass dieses nicht umsetzbar ist. Sollte aber ein BKA-Beamter bei uns anrufen und uns mitteilen, dass auf einem der Kundenserver illegale Inhalte verfügbar gemacht werden, ist der betreffende Content innerhalb von Minuten nicht mehr erreichbar.

SPIEGEL ONLINE: Ende März kam von der EU der Entwurf eines Richtlinienvorschlags, der auch in diese Richtung zeigt. Da steht der Richtervorbehalt drin.

Von der Leyen: Entschuldigen Sie mal, haben Sie eine Vorstellung über die Zahl und die Geschwindigkeit, mit der Kinderpornoseiten verbreitet werden? Und Sie meinen, es führt zum Ziel, wenn in jedem einzelnen Fall ein Richter entscheidet: Ja, es ist 184b. Wir haben einen scharf umrissenen Straftatbestand im Gesetz, dazu sind Gesetze da.

Auch Diebstahl und Gewaltverbrecher werden dann in naher Zukunft – nach Vorstellung von Frau vdL – direkt von den ermittelnden  Beamten mittels standrechtlichem Feststellungsverfahren abgeschlossen und nach Verfahrensverfügung 08/15 mittels Einweisung in Vollzugsanstalten geahndet. Ist ja alles in Gesetzen definiert, nicht wahr?

Der allerletzte Teil ist so wunderschön, den möchte ich mir am liebsten hinter Glas an die Wand hängen:

SPIEGEL ONLINE: Werden Sie die Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode durchbekommen?

Von der Leyen: Ich bin zuversichtlich. Man stelle sich die Alternative vor.

SPIEGEL ONLINE: Zum Beispiel: Sinnvolle, zielgerichtete Ermittlungsarbeit?

Von der Leyen: Bitte, jetzt nicht wieder alles von vorne.

In diesem Sinne. Wieso muss ich bei Frau vdL  und dem Thema gewaltenteilung gerade wieder an das Grundgesetz denken:

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

Mittlerweile Standard: Der Link zur Petition gegen Internetsperren