Bundesregierung plant Bestrafung von Freiwilligen in der US-Armee

Laut einem Bericht in der Tagesschau, beabsichtigt die Bundesregierung diejenigen zu betrafen, die sich an Waffen und in Strategien des Tötens ausbilden lassen (wollen). Wenn man die genutzte Begrifflichkeit „Terrorcamps“ einmal herunterdefiniert, was bleibt dann über, was wird in „Terrorcamps“ gelehrt:

  • Der Umgang mit Waffen
  • Der effektive Einsatz von Waffen
  • Körperliche Fitness
  • Tarnung / unauffälliges Erreichen/aufhalten des Einsatzgebietes.

Wenn nun die Tagesschau berichtet:

Der Besuch eines Terrorlagers soll demnach künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Der reine Aufenthalt in einem Camp soll jedoch für eine Bestrafung nicht ausreichen. Extremisten müssen zudem die Motivation haben, später einen Terroranschlag zu verüben. Auch die Kontaktaufnahme zu einer terroristischen Vereinigung könne bestraft werden. Wer an Mittelsmänner herantrete, um seine Reise in ein ausländisches Terrorcamp zu arrangieren, dem drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Das gelte jedoch nur, sofern der Täter die Absicht hat, „sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen“.

dann sollte man dies im oben definierten Konsens lesen und könnte obigen Abschnitt auch wie folgt niederschreiben:

  • Der Besuch eines US-Militär-Ausbildungslagers soll demnach künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Der reine Aufenthalt in einem Ausbildungslager soll jedoch für eine Bestrafung nicht ausreichen. Die Soldaten müssen zudem die Motivation haben, später einen die gelernten Tätigkeiten zunutzen. Auch die Kontaktaufnahme zur US-Armee könne bestraft werden. Wer an Mittelsmänner herantrete, um seine Reise in ein ausländisches Militär-Ausbildungslager zu arrangieren, dem drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Das gelte jedoch nur, sofern der Täter die Absicht hat, „sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden (wie Angriffskriegen, die nicht durch die UN legitimiert sind ) Gewalttat unterweisen zu lassen“,

Wenn zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht das Selbe

„Strafen“ für Manager

Die Welt (ein Organ des Springer Verlages…..) betitelt einen Artikel mit „Deutsche Manager-Elite wird für Krise abgestraft“ und definiert damit das höchste Strafmass, dass einem Manager widerfahren kann: Er sinkt im Ansehen.

Das Ansehen der deutschen Top-Manager leidet unter der Finanz- und Wirtschaftskrise. Das geht aus einer Umfrage des Bad Homburger Unternehmensberaters Manfred Niedner hervor. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann stürzte in der Gunst der Befragten auf den letzten Platz ab.

Das die angesprochenen Mananger, wie Mehdorn, Ackermann und Konsorten allesamt – in meinen Augen – richterlich abgestraft gehören, wegen Diebstahl (von Privateigentum der Anleger) ist ein gänzlich anderes Kapital.

Mal ehrlich, ob es den Millionenverdienern nicht am Arsch vorbei geht, was eine dusselige Umfrage ergibt, solange die Jobs sicher und die Gehaltschecks hoch sind.

Die WestLB setzt noch einen drauf

Per Heiseticker (Update) setzt die WestLB zu dieser Panne noch einen drauf:

Zudem gehe es nicht um brisante Daten wie etwa Kontonummern, sondern um Firmenadressen und Ansprechpartner. Personenbezogene Daten seien nicht dabei. „Für Dritte ist diese Datei nicht zu verwerten“, sagte der Banksprecher.

„Für Dritte ist diese Datei nicht zu verwerten“. Diese Aussage des banksprechers zeugt von der Ignoranz und der Weltfremdheit des Bankengewerbes. Ich rate mal, das mindestens die Hälfte der „844 wichtigsten Kunden“, bei denen der Ansprechpartner genannt ist, alleinprokura besitzen.

Diese Daten sind nicht zu verwerten?

  • Also für jemanden, der Ansprechpartner im Unternehmen sucht, die auch im Namen der Firma Geschäfte machen dürfen, ist diese Liste ganz sicher interessant.

Diese Daten sind nicht personenbezogen?

  • Laut Wikipedia sind personenbezogene Daten wie folgt definiert: „Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Im zweiten Fall spricht man auch von personenbeziehbaren Daten.„. Also ist die Information „Hugo Mayer arbeitet für die XYZ AG“ sehr wohl als personenbezogene Daten eingestuft.

Wer aber nichtmal weiss, was Begrifflichkeiten bedeuten, der kann natürlich sagen was er will. Wieso wundert mich persönlich im Bereich Datenschutz und Banken so GAR NICHTS mehr?