Die Bundeskanzlerin erwacht

Über Monate hört man sehr wenig von der Kanzlerin, was das BKA-Gesetz angeht. Aber nun scheint es, als wenn schäuble nochmal alle Kräfte mobilisieren will – quasi den Volkssturm entachen will: Unsere Bundeskanzlerin mischt sich ein! Nach der Wirtschaftskrise sagt sie nun aich etwas den Ermächtigungsgesetzes bezüglich des BKA.

Nach dem Scheitern des BKA-Gesetzes im Bundesrat hat Kanzlerin Angela Merkel Innenminister Wolfgang Schäuble den Rücken gestärkt. „Wir brauchen das BKA-Gesetz“, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Deutliche Kritik richtete sie an die Adresse der Bundesländer: „Ich finde es geradezu paradox und fahrlässig, die Terrorismusbekämpfung in die Hände des Bundes zu legen, und ihm dann nicht die Mittel zu geben, die man im eigenen Bundesland beansprucht“, sagte sie. Schäuble habe in dieser Auseinandersetzung ihre volle Unterstützung.

Kann man der Tagesschau entnehmen. Wobei ich gar nicht wusste, dass die Ermittlungsbehörden Länder schon ohne jegliche richterlichen Vollmachten in die Privatspäre eindringen dürfen. Aber da weiss die Bundeskanzlerin bestimmt mehr, als ein tumber Blogger wie ich.

Heise zitiert folgende deutliche Worte:

Mit Blick auf die verheerenden Anschläge im indischen Bombay und eine mögliche terroristische Bedrohung für Deutschland ergänzte die Kanzlerin: „Ich möchte, dass wir in der Lage sind, es mit terroristischen Kräften aufzunehmen und solche Angriffe oder Anschläge zu verhindern. Dafür müssen wir gewappnet sein.“

Dann empfehle ich auch eine neue Mauer! Und der Strände an Nord- und Ostsee werden KOMPLETT vermint, denn nur so kann ausgeschlossen werden, dass Terroristen mal eben in das Land eindringen um ein im Ausland geplantes Kommandounternehmen (wie in Indien geschehen) durchführen.

Handtuch war gestern. Heute ist Brandsalbe!

Fefe hat mal wieder einen schönen Brüller ausgegraben. Das Krefelder Amtsgericht war massiv verwanzt:

Dort und an sieben weiteren Stellen des Justizpalastes hatte der Eigentümer, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Anfang November Überwachungskameras installieren lassen. Selbstverständlich im Auftrag des Landes-Justizministeriums, das, so stellvertretender Pressesprecher Ralph Neubauer, landesweit seine Einrichtungen „vor Angriffen von außen“ schützen möchte.

Die Firma, die den Auftrag erhielt, machte einen kleinen, aber fatalen Fehler: Sie unterließ es, die Mikros der Videokameras zu deaktivieren. Das Abhören von Gesprächen ist grundsätzlich verboten in Deutschland. Auch vor oder in Gerichtsgebäuden.

Drei Wochen lang wurden die Wortwechsel vor der Tür in den kugelsicheren Glaskasten hinter dem Treppenaufgang des Justizpalastes übertragen. Die beiden Wachtmeister, die dort die Einlasskontrolle erledigen, konnten die Gespräche zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten noch kurz vor dem Betreten des Gebäudes verfolgen, sie hörten, was die Kollegen in den Rauchpausen oder sonstige Gerichtsbesucher von sich gaben.

Nun wird da wohl bald ein Job frei, denn:

Amtsgerichts-Sprecher Wolfgang Thielen dachte bereits an Rücktritt von seinem „Ehrenamt“, denn: „Vor einer Woche erhielt ich eine Medien-Anfrage, ob es möglich sei, dass am Krefelder Gericht die Gespräche zwischen Verteidiger und Mandanten abgehört würden. Ich habe sinngemäß geantwortet: ,Das kann nicht sein, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.’“

Tja, wer Aussagen zur Wahrung der Privatssphäre in diesem unserem Lande macht, sollte immer wissen wo seine Brandsalbe liegt. Handtuch wird überbewertet

Getränke nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises

Aus Gründen der Terrorabwehr werden jegliche Flüssigkeiten innerhalb der EU in Zukunft nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises ausgegeben.

Der Innen- und Justizrat der EU hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag in Brüssel eine Entschließung  zur besseren Bekämpfung der missbräuchlichen und anonymen Nutzung von Flüssigkeiten in Form von Waterboarding gefasst.

Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Flüssigkeiten in Gebinden welche mehr als 0,75 Liter Volumen haben bei der Planung oder Durchführung von Straftaten, die einen Rückschluss auf konkrete Anwender erschweren. Wichtig erscheint den Ministern daher, den Käufer einer Flüssigkeit identifizieren zu können. Anders als in Deutschland besteht eine entsprechende Pflicht noch nicht in allen Mitgliedsstaaten.

Naja, GANZ so schlimm ist es noch nicht, aber ersetze Flüssigkeiten durch anonyme Prepaidkarte und Waterboarding durch Terrorismus/Straftaten, dann passt es schon:

Der Innen- und Justizrat der EU hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag in Brüssel eine Entschließung (PDF-Datei) zur besseren Bekämpfung der missbräuchlichen und anonymen Nutzung elektronischer Kommunikation gefasst. Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Mobiltelefonen mit Prepaid-Karten bei der Planung oder Durchführung von Straftaten, die einen Rückschluss auf konkrete Anwender erschweren. Wichtig erscheint den Ministern daher, den Käufer einer vorausbezahlten SIM-Karte identifizieren zu können. Anders als in Deutschland besteht eine entsprechende Pflicht noch nicht in allen Mitgliedsstaaten.

Quelle: Heise – via Fefe