Wenn Du eine Straftat planst …

dann tue dir selbst einen Gefallen und begehe ein Wirtschaftsdelikt. OK, Du wirst sagen dass man dafür aber Kapital in mindestens 6-stelliger Höhe braucht. Aber bemühe dich und zocke mit Geld. Der wegen Steuerhinterziehung Angeklagte Zumwinkel wird wahrscheinlich mit einem „blauen Auge“ davonkommen und auch Gerhard Schmid – der Mobilcom-Gründer – wird nicht wirklich bestraft. Schmid wurde für schuldig befunden „vorsätzlichen Bankrott“ in drei Fällen begangen zu haben:

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Schmid im Herbst 2002 Bargeld und Unternehmensanteile im Wert von insgesamt 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein „beiseitegeschafft“ hat, um das Geld vor einer drohenden Pfändung durch die SachsenLB zu retten.

(Quelle FAZ) Das Strafmass ist aber doch dergestalt, dass man sagen kann: Peanuts. Ein Jahr und neun Monate Haft – auf Bewährung! Steuerbetrüger und vorsätzliche Bankroteure kommen hier milde weg. Aber lasse dich bloss nicht mit einem Joint in Bayern erwischen!

Der Wert des Datenschutzes

Die Frage, wie hoch die Strafe für den widerrechtlichen Verkauf von sechs Millionen Adressen ist, hat das Amtsgericht Münster jetzt geklärt. Laut Spiegel (Heise berichtet vorab) wird der Straftäter mit einer Geldstrafe von €900 belegt. DAS ist doch mal ein Mass für den Wert unserer privaten Daten. Wahrscheinlich hat das Münsteraner  Amtsgericht schon mal wohlweislich das Strafmass niedrig angesetzt um bei zukünftigen Klagen gegen die Telekom dafür zu sorgen, dass etwaige Dividendenzahlungen nicht beeinträchtigt werden.

Laut Focus hat der Täter diese Daten für €850,- an die Verbraucherzentrale verkauft, bei jedem Marketingladen hätte der Datendieb ganz sicher den zehnfachen bis hundertfachen Preis erhalten können.  €900 Strafe für 6.000.000 Kundendatensätze sind €0,00015 pro Datensatz oder aber €0,14 pro eintausend Datensätze. Das zeigt uns, wie ignorant sich der Gesetzgeber (der bestimmt schliesslich in welchem Rahmen sich das Strafmass der Gerichte zu bewegen hat) gegenüber unseren Rechten verhält.

Lieber Millionen an Steuer hinterziehen als Geld fälschen

Wer den Staat (somit den Steuerzahler) um 1,2 Millionen betrügt, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, dies schreibt zumindest die Tagesschau zum Fall Zumwinkel:

Der in der Liechtenstein-Affäre wegen Steuerbetrugs angeklagte frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel muss laut einem Zeitungsbericht keine Gefängisstrafe fürchten. Das „Handelsblatt“ berichtet unter Berufung auf Justizkreise, dass Zumwinkels Verteidigung und die Staatsanwaltschaft einen Deal vereinbart hätten. Die Ankläger würden im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern, im Gegenzug solle Zumwinkel ein Geständnis ablegen, schreibt die Zeitung.

Wer aber Falschgeld im Wert  von 52.000 Euro besitzt und ebenfalls komplett geständig ist, kommt nicht so glimpflich davon:

Wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung hat das Landgericht Berlin am Dienstag einen 30-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Der Geldfälscher war ein mittelloser Bosnier mit Schulden, die er versuchte loszuwerden. Der Steuerhinterzieher ein ehemaliger Manager, der wohl nicht von bedrohlich hohen Schulden geplagt wird. Aber das Problem ist wahrscheinlich, dass in der Anstaltswäscherei die weisse Weste nur mangelhaft geplättet werden kann, man muss sich halt vor Klagen schützen.