Das schwere Zugunglück, dass am Samstag in Sachsen-Anhalt mindestens 10 Todesopfer forderte, wäre bei vernünftiger Ausstattung der Gleisanlagen vermeidbar gewesen.
Eine Sprecherin der Bahn hatte eingeräumt, dass es auf der eingleisigen Unglücks-Strecke kein modernes Sicherungssystem für einen Notstopp gibt. Das sei dort aber auch nicht vorgeschrieben.
Quelle MDR. Wer schreibt dies vor? Der Verkehrsminister oder interne technische Anweisungen der Bundesbahn?
In der FAZ kann man dazu lesen:
Sicherheitssysteme, die beim Überfahren eines roten Signals eine sofortige Notbremsung auslösen, seien längst nicht auf allen Strecken in Ostdeutschland eingebaut. Dort müsse jetzt schnell nachgerüstet werden. Im Westen seien die Systeme dagegen Standard.
Wenn diese Anlagen nicht vorgeschrieben sind, weshalb sind diese dann auf allen westdeutschen Strecken bereits installiert? Darf ich spekulieren? Weil diese Anlagen bereits seit 1989 in Westdeutschland zur Standardausstattung solcher Strecken gehört und das Nachrüsten zu teuer geworden wäre? Weil man kein Geld investieren wollte, dass man für den Börsengang gebraucht hat?
Wie menschenverachtend doch so einige Manager zu sein scheinen. Der Straftatbestand dafür müsste – nach meiner Einschätzung – fahrlässige Tötung sein. Ich plädiere dafür ALLE dafür verantwortlichen Mitarbeiter der Bahn (inkl. Mehdorn) zumindest anzuklagen und nicht wieder nur Bauernopfer zu suchen. Denn deutlicher kann sich die Perversion der Profitmaximierung nicht zu erkennen geben.
Nicht die Manager sollte man bestrafen sondern die Investoren und Anteilseigner welche eine bestimmte Rendite fordern.
@Marius:
Zu wenig Wände, zu wenig Munition 🙁
Aber Du hast Recht – wenn, dann wirklich ALLE
Dir ist schon klar, wer der alleinige Anteilseigner an der Deutschen Bahn AG ist und vorschreibt, welche Dividende auszuzahlen ist?
@Usi:
Natürlich ist mir dies klar. Wenn unsere Politiker zu feige sind den Höchststeuersatz anzuheben, sollen sie für diese Verfehlung auch die gerechte Bewertung erfahren.
Nennt sich glaube ich: Anstiftung zu einer Straftat ….
Aber da es ja viel einfacher und bequemer ist, wird nun der Lokführer des Güterzuges wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Zumindest wird jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, eben wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und gefährdung des Bahnverkehrs. Schöne schräge Welt.
lg