was die Polizeipressestelle in Berlin als „einfache körperlicher Gewalt“ bezeichnet. „Einfache körperliche Gewalt, würde ich als das bezeichnen, was im „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (kurz UZwG) definiert ist. Denn wenn wir im UZwG nachschlagen, steht dort im §4:
§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit(1) Die Vollzugsbeamten haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen.(2) Ein durch eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges zu erwartender Schaden darf nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.
DAS würde ICH als „einfache körperliche Gewalt bezeichnen. Angemessene Anwendung von Gewalt. Was aber in berlin passierte scheint mir deutlich unangemessen und den Straftatbestand der Körperverletzung zu erfüllen. Ich will ja nichts behaupten, aber die Polizeipressemitteilung sieht schon deutlich „politisch beschwichtigend“ und herunter spielend aus.
Ich möchte klarstellen, dass ich sehr nette Polizisten kenne, die ich eher als Pazifisten denn als brutale Schläger bezeichnen würde. Das was sich am 12.09.2009 in Berlin abspielte, wareine Gewalttat von wenigen Polizisten, die das Ansehen einer ganzen Berufsgruppe schaden. Polizisten, die gegen Kollegen Aussage, werden polizeiintern als Netsbeschmutzer bezeichnet. Die wahren Nestbeschmutzer sind allerdings die Schläger, wie sie auf dem Video (dankenswerter Weise!) festgehalten wurden. Anscheinend gehört heutzutage schon Courage dazu, in diesem Lande dem Recht zu dienen.
Wehrt euch gegen ein Regime, dass seine Macht mit gewalt erhält. Wenn heute schon Polizisten Demonstranten verprügeln, was machen eben diese Polizisten mit euren Daten auf die sie Zugriff haben? Muss ich – als kritischer Blogger – anfangen mir Sorgen um meine körperliche Unversehrtheit machen?