Ich freue mich auf die Internetfilter, denn sie bedeuten ANARCHIE!

Oh nein liebe Zielgruppe, ich habe keinerlei allhoholische Getränke zu mir genommen, auch andere Drogen oder ein Sonnenstich sind nicht der Grund für diese Freude. Vielmehr ist es so, dass ich mir die letzten 2 Stunden mal die Zeit genommen habe ein wenig zu brainstormen. Auf Netzpolitik findet man den aktuellen Gesetzesentwurf zu den Internetsperren, dem man folgende Zeile entnehmen kann:

die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder  deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen und) die Bestandteil der Sperrliste des Bundeskriminalamts nach Absatz 1 sind

Über das Problem der Sperrung von Deep-Links (naja, zweite Ebene) habe ich mir hier schon Gedanken gemacht. Aber mal ganz ehrlich: Was bedeutet es schon in der Sperrliste zu stehen? Ist doch Pillepalle. Dann ist man halt – wie irgendwann ein Drittel der bundesdeutschen Bevölkerung – ein Verdächtiger.

Aber man kann mittels dieses Gesetzes noch viel schönere Dinge machen. Man kann Web2.0-Firmen in den Ruin treiben. Glaubt ihr nicht? Geht ganz easy:

1) Man suche einen Weg sich anonym (Mailadresse und IP-Proxy oder besser Einwahlprovider in Honolulu) bei diversen Plattformen wie  StudiVZ, Facebook, MySpace, Twitter, youtube, Ebay, MyHammer und wie sie alle heissen einen Account zuzulegen.

2) Unter diesem Account verlinkt man nun direkt auf eine böse Seite.

Nach der Sachlage des Gesetzentwurfs wird nun die Ermittlungsbehörde NICHT mit den jeweiligen Betreibern Kontakt aufnehmen (vor allem nicht, wenn diese im Ausland sitzen) sondern stumpf diese Communitytseiten sperren MÜSSEN, denn so will es ja das Gesetz. Wenn das BKA dies nicht macht: Rechtsbeugung, Dienstaufsichtsbeschwerde, parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Das ganz grosse Programm.

Hach wird das lustig. Um Kandidaten wie Google etc braucht man sich eh nicht zu kümmern, die werden eh als zweitlink geblockt. Suchmaschinen Ade.

Das einzig dumme ist, dass wohl auch mein Blog (so wie alle anderen, die Webforen gleich mit) nicht mehr betrieben werden können. Denn Blogs und Foren leben von der Interaktion mit dem Leser. Wenn ich aber jeden Link der hier gemacht ist täglich überprüfen muss, ob sich der Domaininhaber – und damit der Inhalt des betreffenden Linkziels – nicht vielleicht geändert hat, kann ich den Laden dichtmachen. Ziel erreicht: Alternative Medien dicht. Und das mit den Printmedien bekommen die auch noch hin, da bin ich mir GANZ sicher.

Wer redet von Verfolgungswahn? Es ist wahr und wird noch schlimmer.

Wer mir aufgrund meiner Spekulationen in diesem Artikel vielleicht gedanklich unterstellte:“Der Autor spinnt ein bisschen“, muss sich nun wohl bei mir entschuldigen:

Dem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sollen die Zugangsanbieter die geplanten Stopp-Seiten nun selbst hosten. Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Beschlussvorlage der Bundesregierung soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

schreibt Heise. Aber es kommt noch dicker – VIEL dicker:

Nicht mehr enthalten ist in dem überarbeiteten Dokument zudem die zunächst geplante Beschränkung der Sperrliste auf außereuropäische Webseiten. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von „vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten“. Einbezogen werden sollen zudem nicht nur kinderpornographische Darstellungen an sich, sondern auch Webseiten, „deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen“. Falls nach Inkrafttreten der Regelung auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen würde, könnten somit auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.

Wer sich mit der Thematik Deep-Linking beschäftigt hat, wird – wie ich – zu dem Schluss kommen, dass bei sehr grober Auslegung des obigen nahezu jede Webseite mit dem Zensur-Umleitungsschild versehen werden kann.

Da natürlich „privatrechtlichen Anbieter“ von den Regelungen ausgenommen sind, heisst dies am Ende: Jegliche öffentlichen Einrichtungen brauchen keinen Aufwand (und Kosten..) zu tragen, weil diese nicht sperren müssen. Kontrolliert werden soll nur der normale Verbraucher(BÜRGER), was ein weiteres Indiz dafür ist, dass die Zielrichtung ein vom Staat kontrollierter Fluss von Informationen ist. Das Ende des Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes. Denn dort steht geschrieben: „…und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Im Moment der Staatszensur fällt dieses weg.

Ein weiterer Grund sich sowohl mit dem Art. 20 Abs. 4 des GG auseinanderzusetzen: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. “ oder das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007 :

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

NOCH habe ich Hoffnung.

Der Spiegel deckt auf: Von der Leyens Internetsperre ist unnützes Valium für das Volk

Der Spiegel berichtet heute in seiner Onlineausgabe:

Jetzt zeigt sich nach SPIEGEL-Informationen, dass die Bundesregierung offenbar zahlreiche Internet-Provider von der Verpflichtung ausnehmen will, künftig Zugänge zu kinderpornografischen Websites zu sperren.

Nach einem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird, sollen nur Anbieter, die mindestens für 10.000 Nutzer in der Regel gegen Entgelt den Zugang zum Internet ermöglichen, „geeignete und zumutbare technische Maßnahmen“ ergreifen – zum Beispiel die Sperrung von entsprechenden Seiten und die Weiterleitung auf sogenannte Stoppseiten.

Das bedeutet, dass etwaige Pädophile nichteinmal die Sperre technisch umgehen müssen, sondern sie müssen nur ihren Provider wechseln – und sie erhalten weiterhin alle Webseiten angezeigt, die sich sich wünschen. Ohne Stop-Seite.

Was bleibt also von der wunderbaren „wir tun zwar nichts gegen das Schänden von Kindern, aber wir decken ein Seidentuch darüber“? Nichts bleibt übrig, ausser einem Überwachungsinstrument mit dem das BKA ohne Probleme für (wie von der Leyen nicht müde wird zu erklären) mehr als 75% der deutschen Internetbenutzer kontrollieren kann.

Frau von der Leyen: Treten Sie zurück. Was Sie in ihrem Amt treiben ist erstens verfassungsfeindlich und zweitens grober Unfug. Kümmern sie sich um ihre Kinder, die brauchen ihre Mutter!