Jörg Kachelmann ist ab heute wieder ein freier Mann. Wie ich gerade im Lawblog lese, ist die Begründung bemerkenswert:
Das Gericht sieht bereits keinen dringenden Tatverdacht. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Tat bestreitet und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin zur Verfügung stehe. Damit liege die Fallkonstellation „Aussage gegen Aussage“ vor. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht.
Jörg Kachelmann saß also wahrscheinlich 4 Monate unschuldig im Gefängnis, seine Reputation ist im Arsch denn „irgendwas bleibt immer kleben“.
Dieser Fall scheint zu zeigen, dass Täter und Opfer sehr schnell auch mal die Seiten wechseln können, wenn eine falsche Anklage diese Folgen haben kann.