Verfressen und so

Der Curi0us hat da ein Stöckchen rumliegen lassen und bat um freundliche Beachtung. Da es dabei um das Thema leibliche Genüsse geht, welchen ich nicht abgeneigt (siehe Hüftgold) bin, nehme ich das mal auf:

Welche drei Nahrungsmittel sind für dich unverzichtbar?

  1. Käse, speziell Gouda
  2. Pizza
  3. Fleisch – alles was lebend nicht auf meinen Teller passt (Siehe auch das Unwort dazu)

Welche drei Nahrungsmittel magst du überhaupt nicht?

  1. Meeresfrüchte – egal was. Ja, auch ein Norddeutscher darf die Erzeugnisse des Meeres verweigern.
  2. Rosinen
  3. Schnecken.


Gibt es ein Nahrungsmittel, das du gerne mal probieren möchtest? Wenn ja, welches?

  • Hmm, eigentlich habe ich schon viel probiert (manches auch zweimal: Der erste und letzte) und wüsste nun nichts, was da offen ist. Obwohl ich noch nie (bewusst) Trüffel gegessen habe. Ist es einen Versuch wert?

Was ist dein Lieblingsgetränk?

  • Kaffee, Orangenbrause und Killkenny – alles zu seiner zeit.

Welche Süßigkeit ißt du am liebsten?

  • Marzipan

Entgegen meiner gewohnheit Stöckchen nicht weiterzuwerfen, tue ich dies hiermit doch mal. Und zwar an Jenni, Konna, Basti und natürlich auch an meine Prinzessin

Halloween-Kids und begleitende Mütter = Kriminelle Vereinigung?

Im Lawblog las ich eben, dass der Narrenzoll

In Düsseldorf hat der Narrenzoll Tradition. Am Wochenende vor Rosenmontag “sperren” Kinder und Jugendliche in allen Stadtteilen die Wohnstraßen. Weiter fahren darf nur, wer Süßigkeiten oder ein bisschen Kleingeld spendiert – oder sich mit deutlichen Worten den Weg freikämpft.

zwei – zur Tatzeit 14Jährigen – eine Anzeige -> Anklage -> Strafe von je 30 Arbeitsstunden eingebracht hat, da der Narrenzoll den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

Ich frage mich, ob ich das nächste Mal wenn es bei mir Ende Oktober an der Tür klingelt und dort Minderjährige (oftmals in Begleitung ihrer Mütter!!) von mir „Süßes sonst Saures“ – im Rahmen der Notwehr – diese kriminelle Vereinigung (in Bezug auf dieses Urteil) einfach umklatschen und bis zum Eintreffen der Polizei weiteren unmitelbaren Zwang anwenden darf (inklusive Festsetzen der Beteiligten  = Freiheitsberaubung) darf.