Wie ich gerade beim Lawblog lesen muss, bestätigt sich wieder einmal: Recht haben und Recht bekommen hat NICHT miteinander zu tun. Da bestätigt ein Gericht, dass eine DNA-Entnahme unrechtmässig war und die Speicherung in der Gendatenbank des BKA wird für unzulässig erklärt. EIN Jahr nach de mdem Urteil sind die Daten immer noch nicht aus der Datenbank gelöscht und Udo Vetter erhält auf eine Bitte um Löschung – vom LKA Nordrhein-Westfalen – die Antwort:
Vorsorglich teile ich Ihnen schon jetzt mit, dass auf Grund der notwendigen Beteiligungen der zuständigen Fachdienststellen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen ein entsprechend großes Zeitfenster benötigt wird, um Ihren Antrag zu bescheiden. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung unverzüglich von mir Nachricht.
EIN JAHR nach gerichtlicher Feststellung der Unzulässigkeit!
Ja, was man hat, das hat man. So mag man bei LKA/BKA denken. Und DIESEN „Herren“ sollen wir die Möglichkeit geben unser Telefonverbindungen zu überwachen? HALLO? Wenn die selbst auf richterlichen Beschluss die daten nicht löschen, wie sieht es denn dann bitte ohne eben diesen aus? Muss da jede Einzelverbindung dann mittels anwaltlichen Beistandes gelöscht werden?