Gesellschaft für Informatik und die FDP GEGEN Netzsperren

Ein schönes Interview mit Dr. Burkhard Hirsch (FDP, ehemaliger Vizepräsident des Deutschen Bundestages) gibt es hier zu sehen, indem er sich gegen die Netzsperren ausspricht.

Auch die Gesellschaft für Informatik e.V., dessen Vorstand & Präsidium nahezu ausschliesslich von Dr. und Prof-Titelträgern besetzt ist (was sicher kein Zeichen für mangelndes Bildungsniveau ist), spricht sich gegen die Internet-Sperren aus:

Die GI hält die von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) um eine Regelung zur Einführung von Internetsperren für unzureichend und der Sache wenig dienlich, und spricht sich daher gegen diese aus. Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden nachdrücklich auf, Straftäter gem. § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“ wirksam zu verfolgen.

kann man der Pressemitteilung vom 18.05.2009 entnehmen, welche äusserst sachlich mit dem Thema umgeht und keineswegs auf das „Wir wollen das“-Niveau der Sperrbefürworter abgleitet.

So wie es aussieht, formieren sich zwei Fronten in Deutschland. Auf der einen Seite diejenige, die mittels Meinungsmache, veralteten, nicht nachweisbaren oder sogar bewusst falschen Zahlen die breite Masse versuchen für die Internetsperren zu mobilisieren und sich Vorteile von einem Anscheinserfolg oder gar einem Zensurinstrument versprechen. Auf  der anderen Seite die „Wissenden“, die nicht nur die Schlagzeilen beherrschen wollen, sondern sachlich und fundiert die Thematik analysieren und bessere Wege gegen Kinderpornographie vorstellen.

Ist der Staat die eigentliche Gefahr?

Schnell und entschlossen, behauptet die Bundesregierung, reagiere sie auf gesellschaftliche Probleme. Doch das, was sie tut, ist gefährliche Gaukelei. Mit großer Geste verkündet die Politik staatliche Eingriffe zur Verhinderung von Kinderpornografie und Amokläufen. Tatsächlich aber suggeriert sie die Sicherheit nur. Es ist bemerkenswert, dass auch die Opfer von Pädophilie und Schützenwahn gegen die Politik protestieren. Internetsperren und Verbote von Ballerspielen sind nutzlos in ihrem behaupteten Sinn. Aber sie können einen Schaden anrichten, der kaum zu reparieren ist: Die große Koalition ebnet heimlicher Zensur und staatlicher Bevormundung des Privatlebens den Weg, und sie missbraucht dazu die Abscheu gegenüber schockierenden Verbrechen.

schreibt der Tagesspiegel in einem äusserst lesenswertem Artikel. Auch ich kritisiere nicht nur die Anscheinspolitik der „Stoppschilder des Vegessen“ sondern auch diese unfassbare Lobbyanbiederung in Form von erlaubten scharfen Waffen, aber dem Verbot von NICHT körperlichen Schaden verursachenden Paintballwaffen.

An unterschiedlichen Fronten versucht der Staat – die von uns gewählten Volksvertreter!! – das Volk in Sicherheit zu wiegen. Wie Hütchenspieler gaukeln sie uns Wirksamkeit der Massnahmen vor., welche aber nicht real existent sind.

Via lawblog

Handeln und nicht nur den Anschein erwecken. Effektive Wege gegen Kinderpornografie im Internet und Zensurmöglichkeit

Sehr geehrte Frau Ursula von der Leyen, sehr geehrter Herr Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg,

in den letzten Tagen bin (nicht nur) ich hart mir Ihnen zu Gericht gegangen, habe scharfe Worte formuliert und Attacken gefahren. Nun reagieren Sie, sicher nicht auf mich sondern auf die wahlberechtigten und engagierten Bürger, die sich gegen das von Ihnen angestrebte Gesetz zur Sperrung von kinderpornografischem Material im Internet äussern. Vielleicht ist es unsere Schuld – die Schuld der Blogger und anderen netzwerkerfahrener Bürger, dass Sie unsere teilweise scharfe Kritik so harsch beantworten. Wenn Sie – Herr von und zu Guttenberg sagen:

Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.

dann haben Sie FAST Recht. Es würde mich betroffen machen, wenn der Schluß erlaubt wäre, dass Sperrgegner gleichzeitig Befürworter von uneingeschränkter Verbreitung von Kinderpornografie sind. DAS ist aber gewiss ein Trugschluss. Wer das Gespräch mit den Sperrgegner sucht, findet heraus dass alle (mir bekannten) Sperrgegner – genau wie Sie – Kinderpornografie widerlich finden und sowohl Kinderpornografie als auch Kindesmissbrauch verurteilen und ausmerzen möchten.

Frau von der Leyen, Ihrer Aussage:

Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann“

schliesse ich mich uneingeschränkt an! Aber ich würde weiter gehen und in dem obigen Satz das Wort „ungehindert“ streichen. Denn DANN bekommt der Satz eine neue, tiefergehende Bedeutung: „dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann“. Die Bilder und andere Medien dürfen gar nicht mehr im Internet auftauchen. Sie dürfen nicht mehr abrufbar sein, am besten weil die vorhergehende Straftat des Kindesmissbrauchs gar nicht mehr stattfindet.

Was aber tun, wenn man NICHT mittels der Nameserver den Zugriff auf die Bilder nur erschwert und Internetbenutzer, die auf eine – in der Sperrliste befindliche – Webseite klicken, kriminalisiert. Man muss auch mit den Verdachtsmomenten ÄUSSERST sorgsam umgehen, denn wie schnell kann ein Verdacht, eine Hausdurchsuchung und ein Verfahren (welches dann eingestellt wird), ein Leben zerstören. Was würde es für ihre politische Karriere bedeuten, wenn auch nur der Verdacht bestehen würde, dass Sie – aufgrund unscharfer Ermittlungsarbeit – Interesse an kinderpornografischem Material hätten? Was würde es für Sie und vor allem ihre Familie und ihren Freundeskreis bedeuten?

Was also kann man besser machen, wie kann man WIRKSAM gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vorgehen?

Wir sollten zuerst zwischen der Verbreitung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch trennen. Die Dokumentation des Kindesmissbrauchs ist die Kinderpornografie. Es muss verdeutlicht werden, dass die Wirkung Kinderpornografie ohne Kindesmissbrauch nicht existent sein kann. Allerdings kann sehr wohl Kindesmissbrauch ohne dessen Dokumentation bestehen. Die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs – ob er in deutschen Wohnungen, im unbeachteten privatem Umfeld – oder auch international als „Geschäftmodell“ von widerwärtigen Menschen ohne Moral praktiziert wird, ist äusserst schwierig. Es sind nicht nur die massiven benötigten Resourcen bei der Ermittlungsarbeit, es ist auch die Scham und das Schweigen der Opfer, die es Tätern viel zu oft ermöglicht unbescholten ihre widerlichen Taten zu begehen.

Da auch ich keinerlei fundierte Ideen und Lösungsansätze bezüglich der Eindämmung des Kindesmissbrauchs habe, ausser es den Opfer zu ermöglichen – sie zu ermutigen – ihre Täter anzuzeigen, oder sich Hilfe zu suchen, will ich auf diesen Punkt gar nicht tiefer eingehen. Da sind Selbsthilfegruppen und die in dieser Thematik erfahrenen Ermittler und Staatsanwälte wesentlich bessere Ansprechpartner.

Wozu ich aber etwas sagen kann, ist das Thema Internet und Verbreitung von Informationen über das Internet. Ich habe viele Jahre Erfahrung in Technik und Strukturen des Internets sammeln können. Aufbauend auf dieser Erfahrung möchte ich skizzieren, wie wesentlich effektiver gegen kinderpornografisches Material vorgegangen werden kann. Sperren und oder gar wegsehen war noch nie eine Lösung.

Wir wollen zuerst betrachten, wie solch Material überhaupt zur Verbreitung oder dem Zugriff in das Internet gelangt:

  1. Das Material muss originär bei mindestens einer Person digitalisiert zur Verfügung stehen
  2. Diese Person(en) benötigen einen Zugang zum Internet, um das digitalisierte Material einzuspielen
  3. Egal ob diese Daten nun auf einem sogenannten Point-to-Point-Netzwerk (P2P) oder einer Webseite liegen. Der „Einspieler“ benötigt einen „initialen“ Server, auf dem er das Material ablegt
  4. Andere – das Material weiterverbreitend anbietende – Server, oder auch Anwender benötigen Zugriff auf die Daten des initialen Server

Für eine wirklich sinnvolle Bekämpfung, mit der Möglichkeit an die Hintermänner heranzukommen, ist es notwendig den Weg der Daten von den verbreitenden zu den ausliefernden Server zurück zu verfolgen.

Anstatt den ausliefernden Servern mit dem „Stoppschild des Vergessens“ abzudecken, sollten die im Verfahren beteiligten Dienststellen Kontakt zu den Serverbetreibern aufnehmen. Die Server stehen zumeist in grossen Rechenzentren. Die Betreiber der Rechenzentren vermieten Serverdienste oder stellen Server oder Server-Stellplätze und Anbindung zur Verfügung, OHNE zu wissen oder zu kontrollieren, was auf den jeweiligen Servern für Daten zur Verfügung gestellt (gehostet) werden. Eine Kontrolle der Rechenzentren intern, welche Daten auf den Servern gehostet werden, würde einen massiver Verstoss gegen alle Datenschutzgesetze bedeuten. WENN aber – aufgrund von Hinweisen – ein Rechenzentrum Kenntnis von illegalen Aktivitäten in seinem Netzwerk erfährt, wird es – so ist meine Erfahrung, ich arbeite in der Branche – umgehend den betreffenden staatsanwaltliche Anordnung folgen oder nach eigenständiger Prüfung, den Server vom Netzwerk trennen um eine weitere Verbreitung des Materials definitiv zu unterbinden. Ausserdem wird das Rechenzentrum die ermittelnden Behörden – abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingen – im Bereich Beweissicherung und Recherche ganz sicher technisch kooperativ unterstützen. Auf diesem Wege könnte – wenn die Daten aus dem Internet bereits nicht mehr erreichbar sind – der Weg der Daten zurück verfolgt werden. Im günstigsten falle bis hin zu dem Internetzugang, von dem aus die Daten erstmalig auf einen Server gespielt wurden. Auch internationale Zusammenarbeit sollte kein Problem darstellen. Es darf unterstellt werden, dass JEDES Rechenzentrum – zumindest in der EU und den USA (sowie vielen anderen Ländern) – in diesem Bereich deutlich kooperativ sind. Es reichen ein paar Telefonate. Ich habe früher – als Spammails noch von „normalen“ Mailservern und nicht von sogenannten Bot-Netzwerken ausgesendet wurden – diverse Male Serverbetreiber (auch international) dazu bringen können, ihre Benutzer zu „disziplinieren“.

Ausnahmen und Problemfälle gibt es allerdings auch – zumindest was die Rückverfolgung angeht.

  • Sollte der Einsteller das Material über ein anonymisierendes Internetcafe oder Funknetzwerk eingespielt haben, verliert sich die Spur.
  • Sollte als Medium NICHT ein Webserver, sondern ein P2P-Netzwerk genutzt werden, ist eine Zurückverfolgung nahezu ausgeschlossen.

Dennoch kann man mit wenig Mitteln und Aufwand das Material direkt vom Internet entfernen und auch Hinweise zu dem – oder mittels Vorratsdatenspeicherung direkt – den Einsteller ermitteln. Über den Einsteller hätte man dann weitergehende Ermittlungsmöglichkeiten zur Ermittlung der eigentlichen Täter in Bezug auf das Delikt Kindesmissbrauch.

Also: Ich bitte sie inständig, nein ich fordere Sie auf: Unterlassen Sie diese Anscheinpolitik, sondern initieren und gehen sie Wege, die Erfolge versprechen und nicht nur die Folgen der Taten verdecken. und zudem noch die Möglichkeit beeinhalten, dass sie später zu einer Gefahr der Meinungs-und Informationsfreiheit ihrer Wähler, der Bürger der Bundesrepublik Deutschland, werden kann.